Drei Stunden, drei Tage, drei Wochen
Fachleute messen exzessives Schreien mit einer einfachen Regel: Das Baby schreit mehr als drei Stunden am Tag, an mindestens drei Tagen pro Woche, seit mindestens drei Wochen. Die S2k-Leitlinie zu psychischen Störungen im Säuglings-, Kleinkind- und Vorschulalter (AWMF 028-041) übernimmt diese Dreier-Regel. Für die Praxis zählt laut Leitlinie aber noch etwas anderes: wie erschöpft ihr seid. Wenn ihr am Ende eurer Kräfte seid, ist das Grund genug, Hilfe zu holen, auch wenn die Stoppuhr nur zweieinhalb Stunden zeigt.
„Regulationsstörung“ ist ein Begriff aus dem deutschsprachigen Raum. Gemeint ist ein Baby oder Kleinkind, dem es in mehreren Bereichen schwerfällt, sich zu beruhigen: beim Schreien, beim Schlafen, beim Essen, manchmal auch bei Trennung und Wut. Die Leitlinie begrenzt diese Diagnose auf die ersten drei Lebensjahre. Danach werden einzelne Symptome genauer zugeordnet, etwa als Schlafstörung oder Fütterstörung.
Vom Neugeborenen bis zum Vorschulkind
Die ersten drei Monate. Das Schreien häuft sich oft am Nachmittag und Abend und lässt sich durch Stillen, Tragen oder Wickeln kaum stoppen. Am häufigsten ist exzessives Schreien mit etwa einem Monat. Bei den meisten Kindern klingt es mit dem Reifungsschub am Ende des dritten Monats ab. Kinder, deren Schreien auf diese Zeit begrenzt bleibt, entwickeln sich nach bisherigem Wissen ohne gravierende Folgen.
Nach dem dritten Monat. Hält das Schreien an, schaut die Leitlinie genauer hin. Anhaltendes exzessives Schreien geht mit einem höheren Risiko für spätere Verhaltensprobleme einher. Typisch ist dann ein Kind, das tagsüber kaum Schlaf findet, schnell überreizt ist und abends „aufdreht“.
Ab etwa sechs bis acht Monaten. Jetzt können Ein- und Durchschlafstörungen auftreten: mehr als 30 Minuten bis zum Einschlafen in den meisten Nächten oder häufiges, langes Aufwachen. Mehr dazu auf der Seite zu Schlafstörungen bei Kindern.
Kleinkindalter. Mahlzeiten werden zum Kampf. Das Kind dreht den Kopf weg, spuckt, isst nur drei Lebensmittel. Laut Leitlinie gilt mit anderthalb Jahren etwa jedes vierte Kind als wählerischer Esser. Eine Fütter- und Essstörung haben dagegen nur 1 bis 2 Prozent der kleinen Kinder. Ein wichtiges Zeichen dafür ist ein Gewicht, das nicht mitwächst. Wenn Essen das Hauptthema ist, hilft der Wegweiser Kind verweigert das Essen.
Das Schreiprotokoll
Die Leitlinie empfiehlt ein Tagebuch über 24 Stunden. Es hat zwei Zwecke. Die Kinderärztin sieht schwarz auf weiß, was los ist. Und ihr selbst seht oft zum ersten Mal ein Muster: dass das Schreien immer nach dem Besuch kommt oder dass euer Kind seit dem Morgen nur 40 Minuten geschlafen hat.
So geht es: Führt das Protokoll fünf bis sieben Tage. Setzt pro halbe Stunde ein Kreuz in die passende Spalte. Ein ungefährer Eintrag reicht völlig. Nachts genügt eine Notiz am Morgen.
| Uhrzeit | Schreien / Unruhe | Schlafen | Füttern | wach und zufrieden | Was war los? |
|---|---|---|---|---|---|
| 06:00 | |||||
| 06:30 | |||||
| 07:00 | |||||
| 07:30 | |||||
| … weiter bis 05:30 |
In die letzte Spalte gehört, was sonst kaum jemand fragt: Besuch, Autofahrt, Impfung, ein lauter Einkauf, wer das Kind gerade hatte. Nehmt das Protokoll zum Termin mit, zusammen mit dem gelben Kinderuntersuchungsheft. Eine Notiz im Handy tut es auch.
Wenn ihr nicht mehr könnt
Dieser Moment kommt in vielen Familien mit einem Schreibaby. Meist nachts, meist nach dem dritten Versuch, das Kind zu beruhigen. Dann gilt eine feste Reihenfolge:
- Legt euer Baby auf den Rücken in sein Bett. Das Bett ist ein sicherer Ort, auch wenn es dort weiterschreit.
- Verlasst den Raum und schließt die Tür. Atmet durch, trinkt ein Glas Wasser, geht ans offene Fenster.
- Schaut nach einigen Minuten wieder nach dem Kind.
- Holt jemanden dazu: Partner, Nachbarin, Großeltern. Wenn niemand da ist, ruft das Elterntelefon an: 0800 111 0 550.
Schüttelt ein Baby nie. Auch kurzes Schütteln kann das Gehirn schwer verletzen. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums, das mit dem Nationalen Zentrum Frühe Hilfen das „Bündnis gegen Schütteltrauma“ gegründet hat, ist das Schütteltrauma bei Säuglingen und Kleinkindern die häufigste nicht natürliche Todesursache. Viele überlebende Kinder tragen bleibende Behinderungen davon. Erzählt das auch allen, die euer Baby betreuen.
Ist es doch passiert oder wirkt euer Baby nach einem heftigen Moment schlapp, erbricht es, krampft es oder atmet es auffällig: Ruft sofort 112 und sagt am Telefon, was passiert ist. Für das Kind zählt jede Minute. Weitere Nummern stehen auf der Notfallseite.
Auch euer eigener Zustand gehört in jedes Gespräch. Die Leitlinie verlangt, dass Erschöpfung und psychische Belastung der Eltern mit erfasst werden. Freudlosigkeit über Wochen, ständige Angst oder dunkle Gedanken nach der Geburt sprecht ihr bei Hebamme, Frauenärztin oder Hausarzt an.
Wer euch wobei hilft
- Kinderarztpraxis: zuerst, weil jedes schreiende Kind körperlich untersucht werden muss. Seltene, aber wichtige Ursachen sind Reflux, eine Kuhmilchallergie, Infekte oder Verletzungen. Bei Fütterproblemen werden Gewicht, Länge und Kopfumfang über die Zeit verfolgt.
- Hebamme: Bis zwölf Wochen nach der Geburt bezahlt die Krankenkasse die Wochenbettbetreuung (§ 24d SGB V). Längere Betreuung braucht eine ärztliche Anordnung. Für Fragen zu Schreien, Stillen und Schlaf ist sie oft am schnellsten erreichbar.
- Frühe Hilfen und Familienhebamme: Angebote für Familien ab der Schwangerschaft bis zum dritten Geburtstag, freiwillig und ohne Kosten. Familienhebammen kommen nach Hause, in der Regel bis zum ersten Geburtstag. Anlaufstellen findet ihr über die Postleitzahlensuche auf elternsein.info oder über das Jugendamt.
- Schreiambulanz oder Schreibabyambulanz: spezialisierte Sprechstunden an Kliniken, SPZ oder Beratungsstellen. Dort wird beobachtet, wie Wachsein, Schlafen und Füttern über den Tag laufen, und ihr übt, die Signale eures Kindes früher zu lesen.
- Sozialpädiatrisches Zentrum: mit Überweisung, wenn mehrere Bereiche betroffen sind, das Gewicht nicht stimmt oder die Entwicklung Fragen aufwirft. Zentren nach Bundesland stehen im SPZ-Verzeichnis.
- Erziehungsberatungsstelle: kostenlos und ohne Überweisung, gut für Trotz, Klammern und Schlafkämpfe im Kleinkindalter.
- Kinder- und jugendpsychiatrische Praxis oder Ambulanz: wenn das Schreien über den dritten Monat hinaus anhält, mehrere Regulationsbereiche betroffen sind oder ein Elternteil selbst psychisch erkrankt ist. Das sind die Gründe, die die Leitlinie für eine weiterführende Behandlung nennt.
Was Beratung und Behandlung tun
Bei Babys unter drei Monaten reichen laut Leitlinie meist Beratung und Entlastung. Eine Psychotherapie ist in dieser Phase meistens nicht nötig. Die Beratung ist sehr konkret: Reize dosieren, Übermüdung vermeiden, feste Schlafphasen am Tag, Schreiphasen auf mehrere Schultern verteilen. Ausdrücklich gehört dazu: Ein schreiendes Baby darf sicher im Bett abgelegt werden, wenn nichts mehr hilft. Festes Pucken empfiehlt die Leitlinie nicht.
Bei Schlafproblemen ab etwa sechs Monaten kommen verhaltensorientierte Programme dazu. Eltern ziehen ihre Einschlafhilfe Schritt für Schritt zurück, mal bleiben sie im Zimmer, mal schauen sie in festen Abständen nach. Studien fanden dabei keine Schäden für die Bindung. Die Leitlinie sagt aber auch klar, dass diese Methode nicht zu jeder Familie passt. Es gibt Elterngruppen wie Mini-KiSS, die ganz ohne Schreienlassen arbeiten.
Hält das Schreien länger an oder ist die Beziehung zwischen euch und dem Kind schon sehr belastet, kommt eine Eltern-Säuglings-Psychotherapie infrage. Sie kann verhaltenstherapeutisch oder psychodynamisch ausgerichtet sein. Oft wird mit Video gearbeitet: Ihr seht euch gemeinsam mit der Therapeutin eine Wickel- oder Fütterszene an und entdeckt, wann euer Kind „genug“ signalisiert.
Schreiambulanz, Frühe Hilfen und wer sie bezahlt
Kinderarzt, SPZ, Hebamme und Psychotherapie bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung. Frühe Hilfen und Erziehungsberatung laufen über die Jugendhilfe und kosten euch nichts. Bei Schreiambulanzen hängt es vom Träger ab, ob eine Überweisung nötig ist. Fragt das beim ersten Anruf.
Auf Termine in SPZ und Schreiambulanzen wartet ihr oft Wochen. Diese Zeit lässt sich füllen: Protokoll führen, die Hebamme oder Familienhebamme einbinden, mit dem Partner oder der Partnerin einen Plan für die schlimmsten Abendstunden machen. Mehr dazu im Ratgeber Wartezeit sinnvoll überbrücken. Was im Moment des Schreiens hilft, zeigt der Wegweiser Baby schreit viel.
Quellen
- AWMF-S2k-Leitlinie „Psychische Störungen im Säuglings-, Kleinkind- und Vorschulalter“, Registernummer 028-041, Stand 24.02.2025, gültig bis 30.06.2029 (gilt für 0 bis 5;11 Jahre): Leitlinien-Detailseite, Langfassung als PDF
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Nationales Zentrum Frühe Hilfen gründet Bündnis gegen Schütteltrauma“, Hintergrundinformation vom 17.07.2017: bmbfsfj.bund.de
- Familienportal des Bundes: „Frühe Hilfen“: familienportal.de
- § 24d SGB V (Hebammenhilfe): gesetze-im-internet.de