Glossar
Begriffe, die Eltern im Hilfesystem begegnen
PTV 11, Probatorik, § 35a: Wer für sein Kind Hilfe sucht, bekommt Formulare und Abkürzungen um die Ohren. Hier steht jeder Begriff mit einer Definition, die ihr weitergeben könnt, und dahinter eine Seite mit Ablauf, Rechtsgrundlage und Quellen.
A
- Akutbehandlung
- Die psychotherapeutische Akutbehandlung ist eine kurze Kassenleistung zur Entlastung in einer zugespitzten Krise. Sie braucht keinen Antrag.
- Akutversorgung
- Akutversorgung ist sofortige Hilfe bei Lebensgefahr oder einer psychischen Krise, die nicht bis zu einem Praxistermin warten kann.
- Approbation
- Die Approbation ist die staatliche Erlaubnis, Psychotherapie unter der geschützten Bezeichnung Psychotherapeut:in eigenverantwortlich auszuüben.
- Ausbildungsambulanz
- Ambulanz eines staatlich anerkannten Ausbildungsinstituts, in der Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Aufsicht Kassenpatient:innen behandeln.
B
- Beihilfe
- Zuschuss des Dienstherrn zu Krankheitskosten von Beamt:innen und ihren Angehörigen. Für Kinder zahlt die Bundesbeihilfe 80 Prozent der beihilfefähigen Kosten.
- Bezugspersonenstunden
- Bezugspersonenstunden sind Sitzungen einer Kinderpsychotherapie mit Eltern oder anderen Bezugspersonen, mit oder ohne Kind. Die Kasse zahlt sie zusätzlich.
D
- Diagnostik
- Fachliche Abklärung, ob bei einem Kind eine psychische Störung, Entwicklungsbesonderheit oder andere Belastung vorliegt und welche.
- Differentialdiagnostik
- Differentialdiagnostik grenzt ähnlich aussehende Störungen und Ursachen voneinander ab, um zu klären, welche Erklärung für die Beschwerden zutrifft.
E
- Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII)
- Leistung des Jugendamts für Kinder und Jugendliche, deren seelische Gesundheit länger als sechs Monate beeinträchtigt ist und deren Teilhabe dadurch leidet.
- Einwilligungsfähigkeit
- Die Fähigkeit, Bedeutung und Folgen einer Behandlung zu verstehen und selbst darüber zu entscheiden. Eine feste Altersgrenze gibt es dafür nicht.
- Elterntraining
- Ein Elterntraining ist ein strukturiertes Programm, in dem Eltern in mehreren Sitzungen lernen, schwierige Situationen mit ihrem Kind anders zu gestalten.
- Erziehungsberatungsstelle
- Erziehungsberatungsstellen beraten Eltern, Kinder und Jugendliche kostenfrei bei Erziehungs- und Familienfragen. Rechtsgrundlage ist § 28 SGB VIII.
F
- Familientherapie
- Familientherapie ist eine Behandlungsform, bei der mehrere Familienmitglieder gemeinsam mit einer Fachperson an Konflikten, Mustern und Belastungen arbeiten.
- Frühförderung
- Frühförderung ist ein Hilfeangebot für Kinder von Geburt bis zur Einschulung, deren Entwicklung verzögert ist oder die von Behinderung bedroht sind.
G
- GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten)
- Verordnung aus dem Jahr 2000, nach der Psychotherapeut:innen private Leistungen abrechnen. Sie verweist für Ziffern und Beträge auf die GOÄ.
- Gruppenpsychotherapie
- Psychotherapie, in der mehrere Kinder oder Jugendliche gemeinsam behandelt werden. Sie ist Kassenleistung und lässt sich mit Einzeltherapie verbinden.
- Gutachterverfahren
- Prüfung eines Antrags auf Langzeittherapie durch eine von der KBV bestellte Gutachterin, bevor die gesetzliche Kasse die Stunden bewilligt.
H
- Hilfe zur Erziehung
- Hilfe zur Erziehung ist ein Anspruch der Sorgeberechtigten (§ 27 SGB VIII), wenn die Erziehung ohne Unterstützung dem Wohl des Kindes nicht mehr gerecht wird.
- Hilfeplan
- Der Hilfeplan (§ 36 SGB VIII) hält fest, welchen Bedarf ein Kind hat, welche Jugendhilfe es bekommt und wer was übernimmt. Er wird regelmäßig überprüft.
I
- Inobhutnahme
- Inobhutnahme ist die vorläufige Unterbringung eines Kindes durch das Jugendamt, wenn es selbst darum bittet oder eine dringende Gefahr für sein Wohl besteht.
- Insoweit erfahrene Fachkraft
- Eine insoweit erfahrene Fachkraft berät Fachleute aus Kita, Schule oder Praxis anonym, ob das Wohl eines Kindes gefährdet ist (§§ 8a, 8b SGB VIII).
J
- Jugendamt
- Das Jugendamt ist die kommunale Behörde für Kinder- und Jugendhilfe. Es berät Familien, bewilligt Hilfen nach dem SGB VIII und schützt Kinder bei Gefahr.
K
- Kassensitz
- Ein Kassensitz ist die Zulassung, Behandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Er betrifft nur gesetzlich Versicherte.
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
- Behandlung psychischer Störungen mit Krankheitswert bei Kindern und Jugendlichen unter 21 Jahren durch approbierte Fachleute, mit Einbezug der Eltern.
- Kinder- und Jugendpsychiater:in
- Fachärzt:in für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Diagnostiziert und behandelt psychische Störungen bei Kindern, auch mit Medikamenten.
- Komorbidität
- Komorbidität bedeutet, dass bei einem Menschen zwei oder mehr Erkrankungen gleichzeitig vorliegen, etwa ADHS zusammen mit einer Lese-Rechtschreib-Störung.
- Konsiliarbericht
- Der Konsiliarbericht ist eine ärztliche Bescheinigung vor einer Kassen-Psychotherapie, die körperliche Ursachen der Beschwerden prüft oder ausschließt.
- Kostenerstattung (§ 13 SGB V)
- Über die Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V zahlt die gesetzliche Kasse eine Privatpraxis, wenn sie keinen Kassenplatz rechtzeitig bereitstellen kann.
- Kurzzeit- und Langzeittherapie
- Die zwei Umfänge einer Kassen-Psychotherapie. Kurzzeittherapie umfasst zwei Schritte à 12 Stunden, Langzeittherapie hat je Verfahren eigene Höchstgrenzen.
L
- Lerntherapie
- Lerntherapie ist eine außerschulische Einzelförderung bei Lese-Rechtschreib- oder Rechenstörungen, die an den Grundlagen ansetzt und den Selbstwert stärkt.
N
- Nachteilsausgleich
- Ein Nachteilsausgleich passt die Prüfungsbedingungen an eine Beeinträchtigung an, etwa mit mehr Zeit, ohne die fachlichen Anforderungen zu senken.
P
- Probatorik
- Probatorische Sitzungen sind die Probestunden vor einer Kassen-Psychotherapie. Bei Kindern und Jugendlichen sind bis zu sechs möglich, ohne Antrag.
- Psychiatrische Institutsambulanz
- Ambulanz an einer psychiatrischen Klinik. Sie behandelt Menschen, die wegen Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung kliniknahe Versorgung brauchen.
- Psychoedukation
- Psychoedukation ist die verständliche Aufklärung von Betroffenen und Angehörigen über eine psychische Störung, ihre Ursachen, den Verlauf und die Behandlung.
- Psychotherapeutische Sprechstunde
- Die Sprechstunde ist der Pflicht-Einstieg in jede Kassen-Psychotherapie. Sie klärt, ob eine behandlungsbedürftige Störung vorliegt und was als Nächstes passt.
- PTV 11
- Formular, das ihr nach der psychotherapeutischen Sprechstunde bekommt. Es hält die erste Einschätzung und die empfohlenen nächsten Schritte fest.
R
- Richtlinienverfahren
- Richtlinienverfahren sind die Psychotherapieverfahren, die die gesetzliche Kasse zahlt. Für Kinder sind es VT, TP, AP und Systemische Therapie.
S
- Schulbegleitung
- Eine Schulbegleitung unterstützt ein Kind mit Behinderung im Schulalltag, damit es am Unterricht teilnehmen kann. Sie wird als Eingliederungshilfe bezahlt.
- Schulpsychologie
- Schulpsychologie ist der Beratungsdienst der Schulbehörden. Er berät Schüler, Eltern und Lehrkräfte kostenlos bei Lern-, Verhaltens- und Schulproblemen.
- Schweigepflicht bei Jugendlichen
- Pflicht von Therapeut:innen, Anvertrautes nicht weiterzugeben. Bei einsichtsfähigen Jugendlichen gilt sie auch gegenüber den Eltern.
- Selbstzahler
- Familien, die Psychotherapie ohne Kostenübernahme durch Kasse, Versicherung oder Beihilfe selbst bezahlen. Abgerechnet wird nach GOP und GOÄ.
- Sonderpädagogischer Förderbedarf
- Sonderpädagogischer Förderbedarf ist die schulrechtliche Feststellung, dass ein Kind besondere pädagogische Hilfe braucht. Das Verfahren regeln die Länder.
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) ist eine Hilfe zur Erziehung, bei der eine Fachkraft die ganze Familie über längere Zeit zu Hause begleitet.
- SPZ
- Ein Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) ist eine ärztlich geleitete Ambulanz nach § 119 SGB V für Kinder mit komplexen Entwicklungs- und Verhaltensfragen.
- Stationäre Behandlung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Vollstationäre Behandlung in einer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, wenn ambulante oder teilstationäre Hilfe nicht ausreicht.
- Stationsäquivalente Behandlung
- Klinikbehandlung im Zuhause der Familie anstelle einer Aufnahme auf Station. Voraussetzung ist, dass eine stationäre Behandlung nötig wäre.
T
- Tagesklinik
- Teilstationäre Klinikbehandlung. Euer Kind ist werktags tagsüber in der Klinik und verbringt Abende, Nächte und Wochenenden zu Hause.
- Teilleistungsstörung
- Teilleistungsstörung ist ein älterer Begriff für umschriebene Entwicklungsstörungen wie Lese-Rechtschreib- oder Rechenstörung bei sonst passender Begabung.
- Terminservicestelle
- Die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung vermittelt gesetzlich Versicherten unter 116117 Termine, auch psychotherapeutische Sprechstunden.
U
- Überweisung
- Schriftlicher Auftrag einer Arztpraxis an eine andere Praxis oder Einrichtung, euer Kind weiter zu untersuchen oder zu behandeln.
V
- Verfahrenslotse
- Verfahrenslotsen (§ 10b SGB VIII) beraten und begleiten seit 2024 junge Menschen mit Behinderung und ihre Eltern unabhängig beim Weg zur Eingliederungshilfe.