Glossar

Begriffe, die Eltern im Hilfesystem begegnen

PTV 11, Probatorik, § 35a: Wer für sein Kind Hilfe sucht, bekommt Formulare und Abkürzungen um die Ohren. Hier steht jeder Begriff mit einer Definition, die ihr weitergeben könnt, und dahinter eine Seite mit Ablauf, Rechtsgrundlage und Quellen.

A

Akutbehandlung
Die psychotherapeutische Akutbehandlung ist eine kurze Kassenleistung zur Entlastung in einer zugespitzten Krise. Sie braucht keinen Antrag.
Akutversorgung
Akutversorgung ist sofortige Hilfe bei Lebensgefahr oder einer psychischen Krise, die nicht bis zu einem Praxistermin warten kann.
Approbation
Die Approbation ist die staatliche Erlaubnis, Psychotherapie unter der geschützten Bezeichnung Psychotherapeut:in eigenverantwortlich auszuüben.
Ausbildungsambulanz
Ambulanz eines staatlich anerkannten Ausbildungsinstituts, in der Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Aufsicht Kassenpatient:innen behandeln.

B

Beihilfe
Zuschuss des Dienstherrn zu Krankheitskosten von Beamt:innen und ihren Angehörigen. Für Kinder zahlt die Bundesbeihilfe 80 Prozent der beihilfefähigen Kosten.
Bezugspersonenstunden
Bezugspersonenstunden sind Sitzungen einer Kinderpsychotherapie mit Eltern oder anderen Bezugspersonen, mit oder ohne Kind. Die Kasse zahlt sie zusätzlich.

D

Diagnostik
Fachliche Abklärung, ob bei einem Kind eine psychische Störung, Entwicklungsbesonderheit oder andere Belastung vorliegt und welche.
Differentialdiagnostik
Differentialdiagnostik grenzt ähnlich aussehende Störungen und Ursachen voneinander ab, um zu klären, welche Erklärung für die Beschwerden zutrifft.

E

Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII)
Leistung des Jugendamts für Kinder und Jugendliche, deren seelische Gesundheit länger als sechs Monate beeinträchtigt ist und deren Teilhabe dadurch leidet.
Einwilligungsfähigkeit
Die Fähigkeit, Bedeutung und Folgen einer Behandlung zu verstehen und selbst darüber zu entscheiden. Eine feste Altersgrenze gibt es dafür nicht.
Elterntraining
Ein Elterntraining ist ein strukturiertes Programm, in dem Eltern in mehreren Sitzungen lernen, schwierige Situationen mit ihrem Kind anders zu gestalten.
Erziehungsberatungsstelle
Erziehungsberatungsstellen beraten Eltern, Kinder und Jugendliche kostenfrei bei Erziehungs- und Familienfragen. Rechtsgrundlage ist § 28 SGB VIII.

F

Familientherapie
Familientherapie ist eine Behandlungsform, bei der mehrere Familienmitglieder gemeinsam mit einer Fachperson an Konflikten, Mustern und Belastungen arbeiten.
Frühförderung
Frühförderung ist ein Hilfeangebot für Kinder von Geburt bis zur Einschulung, deren Entwicklung verzögert ist oder die von Behinderung bedroht sind.

G

GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten)
Verordnung aus dem Jahr 2000, nach der Psychotherapeut:innen private Leistungen abrechnen. Sie verweist für Ziffern und Beträge auf die GOÄ.
Gruppenpsychotherapie
Psychotherapie, in der mehrere Kinder oder Jugendliche gemeinsam behandelt werden. Sie ist Kassenleistung und lässt sich mit Einzeltherapie verbinden.
Gutachterverfahren
Prüfung eines Antrags auf Langzeittherapie durch eine von der KBV bestellte Gutachterin, bevor die gesetzliche Kasse die Stunden bewilligt.

H

Hilfe zur Erziehung
Hilfe zur Erziehung ist ein Anspruch der Sorgeberechtigten (§ 27 SGB VIII), wenn die Erziehung ohne Unterstützung dem Wohl des Kindes nicht mehr gerecht wird.
Hilfeplan
Der Hilfeplan (§ 36 SGB VIII) hält fest, welchen Bedarf ein Kind hat, welche Jugendhilfe es bekommt und wer was übernimmt. Er wird regelmäßig überprüft.

I

Inobhutnahme
Inobhutnahme ist die vorläufige Unterbringung eines Kindes durch das Jugendamt, wenn es selbst darum bittet oder eine dringende Gefahr für sein Wohl besteht.
Insoweit erfahrene Fachkraft
Eine insoweit erfahrene Fachkraft berät Fachleute aus Kita, Schule oder Praxis anonym, ob das Wohl eines Kindes gefährdet ist (§§ 8a, 8b SGB VIII).

J

Jugendamt
Das Jugendamt ist die kommunale Behörde für Kinder- und Jugendhilfe. Es berät Familien, bewilligt Hilfen nach dem SGB VIII und schützt Kinder bei Gefahr.

K

Kassensitz
Ein Kassensitz ist die Zulassung, Behandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Er betrifft nur gesetzlich Versicherte.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Behandlung psychischer Störungen mit Krankheitswert bei Kindern und Jugendlichen unter 21 Jahren durch approbierte Fachleute, mit Einbezug der Eltern.
Kinder- und Jugendpsychiater:in
Fachärzt:in für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Diagnostiziert und behandelt psychische Störungen bei Kindern, auch mit Medikamenten.
Komorbidität
Komorbidität bedeutet, dass bei einem Menschen zwei oder mehr Erkrankungen gleichzeitig vorliegen, etwa ADHS zusammen mit einer Lese-Rechtschreib-Störung.
Konsiliarbericht
Der Konsiliarbericht ist eine ärztliche Bescheinigung vor einer Kassen-Psychotherapie, die körperliche Ursachen der Beschwerden prüft oder ausschließt.
Kostenerstattung (§ 13 SGB V)
Über die Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V zahlt die gesetzliche Kasse eine Privatpraxis, wenn sie keinen Kassenplatz rechtzeitig bereitstellen kann.
Kurzzeit- und Langzeittherapie
Die zwei Umfänge einer Kassen-Psychotherapie. Kurzzeittherapie umfasst zwei Schritte à 12 Stunden, Langzeittherapie hat je Verfahren eigene Höchstgrenzen.

L

Lerntherapie
Lerntherapie ist eine außerschulische Einzelförderung bei Lese-Rechtschreib- oder Rechenstörungen, die an den Grundlagen ansetzt und den Selbstwert stärkt.

N

Nachteilsausgleich
Ein Nachteilsausgleich passt die Prüfungsbedingungen an eine Beeinträchtigung an, etwa mit mehr Zeit, ohne die fachlichen Anforderungen zu senken.

P

Probatorik
Probatorische Sitzungen sind die Probestunden vor einer Kassen-Psychotherapie. Bei Kindern und Jugendlichen sind bis zu sechs möglich, ohne Antrag.
Psychiatrische Institutsambulanz
Ambulanz an einer psychiatrischen Klinik. Sie behandelt Menschen, die wegen Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung kliniknahe Versorgung brauchen.
Psychoedukation
Psychoedukation ist die verständliche Aufklärung von Betroffenen und Angehörigen über eine psychische Störung, ihre Ursachen, den Verlauf und die Behandlung.
Psychotherapeutische Sprechstunde
Die Sprechstunde ist der Pflicht-Einstieg in jede Kassen-Psychotherapie. Sie klärt, ob eine behandlungsbedürftige Störung vorliegt und was als Nächstes passt.
PTV 11
Formular, das ihr nach der psychotherapeutischen Sprechstunde bekommt. Es hält die erste Einschätzung und die empfohlenen nächsten Schritte fest.

R

Richtlinienverfahren
Richtlinienverfahren sind die Psychotherapieverfahren, die die gesetzliche Kasse zahlt. Für Kinder sind es VT, TP, AP und Systemische Therapie.

S

Schulbegleitung
Eine Schulbegleitung unterstützt ein Kind mit Behinderung im Schulalltag, damit es am Unterricht teilnehmen kann. Sie wird als Eingliederungshilfe bezahlt.
Schulpsychologie
Schulpsychologie ist der Beratungsdienst der Schulbehörden. Er berät Schüler, Eltern und Lehrkräfte kostenlos bei Lern-, Verhaltens- und Schulproblemen.
Schweigepflicht bei Jugendlichen
Pflicht von Therapeut:innen, Anvertrautes nicht weiterzugeben. Bei einsichtsfähigen Jugendlichen gilt sie auch gegenüber den Eltern.
Selbstzahler
Familien, die Psychotherapie ohne Kostenübernahme durch Kasse, Versicherung oder Beihilfe selbst bezahlen. Abgerechnet wird nach GOP und GOÄ.
Sonderpädagogischer Förderbedarf
Sonderpädagogischer Förderbedarf ist die schulrechtliche Feststellung, dass ein Kind besondere pädagogische Hilfe braucht. Das Verfahren regeln die Länder.
Sozialpädagogische Familienhilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) ist eine Hilfe zur Erziehung, bei der eine Fachkraft die ganze Familie über längere Zeit zu Hause begleitet.
SPZ
Ein Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) ist eine ärztlich geleitete Ambulanz nach § 119 SGB V für Kinder mit komplexen Entwicklungs- und Verhaltensfragen.
Stationäre Behandlung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie
Vollstationäre Behandlung in einer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, wenn ambulante oder teilstationäre Hilfe nicht ausreicht.
Stationsäquivalente Behandlung
Klinikbehandlung im Zuhause der Familie anstelle einer Aufnahme auf Station. Voraussetzung ist, dass eine stationäre Behandlung nötig wäre.

T

Tagesklinik
Teilstationäre Klinikbehandlung. Euer Kind ist werktags tagsüber in der Klinik und verbringt Abende, Nächte und Wochenenden zu Hause.
Teilleistungsstörung
Teilleistungsstörung ist ein älterer Begriff für umschriebene Entwicklungsstörungen wie Lese-Rechtschreib- oder Rechenstörung bei sonst passender Begabung.
Terminservicestelle
Die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung vermittelt gesetzlich Versicherten unter 116117 Termine, auch psychotherapeutische Sprechstunden.

U

Überweisung
Schriftlicher Auftrag einer Arztpraxis an eine andere Praxis oder Einrichtung, euer Kind weiter zu untersuchen oder zu behandeln.

V

Verfahrenslotse
Verfahrenslotsen (§ 10b SGB VIII) beraten und begleiten seit 2024 junge Menschen mit Behinderung und ihre Eltern unabhängig beim Weg zur Eingliederungshilfe.
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