Lerntherapie
Lerntherapie: Lerntherapie ist eine außerschulische Einzelförderung bei Lese-Rechtschreib- oder Rechenstörungen, die an den Grundlagen ansetzt und den Selbstwert stärkt.
Von Janike Arent, Psychotherapeutin in Ausbildung (Kinder und Jugendliche, Verhaltenstherapie)
Warum mehr Üben bei einer Lernstörung selten reicht
Jeden Nachmittag dieselben Rechenaufgaben, jeden Abend Tränen am Küchentisch. Bei einer Rechenstörung fehlt oft das Verständnis für Mengen und Zahlen, das alle späteren Aufgaben trägt. Mehr vom Gleichen hilft dann kaum. Lerntherapie geht zurück zu diesen Grundlagen, arbeitet mit Material, das sich anfassen lässt, und kümmert sich um die Folgen: die Angst vor der nächsten Arbeit, den Satz „ich bin zu dumm“. Für Familien bringt sie oft noch etwas: Ihr könnt aufhören, Hilfslehrer zu sein.
Wer Lerntherapie anbietet
Lerntherapeut:in ist kein geschützter Beruf. Seriöse Fachkräfte haben meist eine pädagogische oder psychologische Grundausbildung und eine anerkannte Weiterbildung, etwa nach den Standards des Fachverbands für integrative Lerntherapie. Fragt nach der Ausbildung, nach der Methode und danach, wie die Fortschritte überprüft werden.
Am Anfang sollte eine fundierte Diagnostik stehen. Ob eine Lese-Rechtschreib-Störung oder eine Rechenstörung vorliegt, klären Kinder- und Jugendpsychiatrie, SPZ, Psychotherapiepraxis oder schulpsychologischer Dienst.
Typisch sind ein bis zwei Termine pro Woche über einen längeren Zeitraum. Ein kurzer Ferienkurs ersetzt das nicht, er übt nur Stoff.
Kosten und Finanzierung über das Jugendamt
Die Krankenkasse zahlt Lerntherapie nicht. Selbst bezahlt summieren sich die Stunden über Monate schnell. Über die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII kann das Jugendamt die Kosten übernehmen, wenn neben der Lernstörung die seelische Gesundheit leidet und die Teilhabe beeinträchtigt ist oder droht. Viele Jugendämter verlangen vorher den Nachweis, dass schulische Förderung ausgeschöpft ist.
- Antrag vor Beginn stellen, sonst wird nicht erstattet.
- Eine Stellungnahme zur seelischen Gesundheit beilegen, nicht nur Testergebnisse.
- Berichte der Schule zur Förderung sammeln.
Woran ihr eine gute Lerntherapie erkennt
- Am Anfang steht eine eigene Lernstandsdiagnostik, kein fertiges Programm.
- Ziele werden schriftlich vereinbart und nach einigen Monaten überprüft.
- Die Lerntherapeutin spricht mit der Schule, wenn ihr zustimmt.
- Euer Kind geht nach einigen Wochen eher gern hin, weil es dort Erfolge hat.
Wann euch der Begriff begegnet
- eine LRS oder Dyskalkulie ist festgestellt
- das Üben zu Hause endet regelmäßig im Streit
- euer Kind meidet Schule oder Hausaufgaben aus Angst
Rechtsgrundlage
- § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe)
- § 36a SGB VIII (keine Erstattung selbst beschaffter Hilfen ohne Voraussetzungen)