Glossar
Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII)
Unterstützung des Jugendamts für Teilhabe, wenn eine seelische Behinderung droht oder besteht.
Was bedeutet das für Eltern?
Wenn ein Kind wegen seiner seelischen Gesundheit nicht so am Leben teilhaben kann wie Gleichaltrige, finanziert das Jugendamt Unterstützung. Schulbegleitung zum Beispiel oder Lerntherapie bei Legasthenie und Dyskalkulie. Der Weg führt über das Jugendamt und meist über eine fachliche Stellungnahme. Der Antrag ist Arbeit, aber er ist ein Recht, kein Gnadenakt.
Wann ist der Begriff wichtig?
- • die Schule wird ohne Unterstützung zum Problem
- • eine Schulbegleitung oder Lerntherapie steht im Raum
- • eine seelische Belastung schränkt die Teilhabe ein