Einordnung

Mythen und Fakten zur Kinderpsychotherapie

Kaum eine Familie kommt zur Therapiefrage, ohne vorher gegen einen dieser Sätze anzulaufen. Mal sagt ihn die Oma beim Sonntagskaffee, mal der eigene Kopf um drei Uhr nachts. Solche Sätze halten auf, oft wochenlang. Hier stehen neun davon, jeweils mit dem, was fachlich stimmt.

1 „Das wächst sich von allein aus."

Fakt: Manche Phasen gehen vorbei, etwa die Trotzanfälle mit drei oder die Angst vor dem Dunkeln. Ängste, Depressionen oder Zwänge verschwinden dagegen oft nicht von selbst. Bleiben sie unbehandelt, können sie sich über Monate festsetzen. Ob es eine Phase ist, lässt sich in der psychotherapeutischen Sprechstunde früh klären.

2 „Eine Therapie ist nur für schwere Fälle."

Fakt: Psychotherapie hilft auch bei umgrenzten Problemen wie Schulangst oder Schlafstörungen. Ob und welche Hilfe passt, klärt die psychotherapeutische Sprechstunde. Damit legt ihr euch auf nichts fest. Für gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche sind bis zu zehn Sprechstunden-Termine à 25 Minuten möglich, vier davon auch nur mit den Eltern.

3 „Wenn mein Kind Therapie braucht, habe ich als Elternteil versagt."

Fakt: Seelische Belastungen haben fast immer mehrere Ursachen: Veranlagung, Schule, Freundschaften, Umbrüche in der Familie. Ein einzelner Erziehungsfehler reicht dafür so gut wie nie. In der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sitzen Eltern regelmäßig mit am Tisch, weil sich zu Hause viel verändern lässt. Dass ihr euch Hilfe holt, zeigt, dass ihr hinschaut.

4 „Eine Therapie stempelt mein Kind ab."

Fakt: Psychotherapeutinnen und -therapeuten unterliegen der Schweigepflicht. Schule und Kita erfahren nichts, solange ihr nicht zustimmt. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein Kind akut gefährdet ist. Bei einer Kassenbehandlung geht die Diagnose als Code an die Krankenkasse, die ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Eine Folge solltet ihr kennen: Bei späteren Anträgen auf eine private Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung wird oft nach früheren Psychotherapien gefragt. Sprecht das in der Sprechstunde ruhig an.

5 „Kinderpsychologe und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut sind dasselbe."

Fakt: Geschützt ist die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ (§ 1 Psychotherapeutengesetz). Sie setzt eine Approbation voraus, genau wie die ältere Bezeichnung „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut“. „Kinderpsychologe“ ist ein Alltagswort und keine geschützte Berufsbezeichnung. Achtet bei der Suche auf eine der geschützten Bezeichnungen oder auf den Facharzttitel für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie.

6 „Therapie kostet uns ein Vermögen."

Fakt: Bei gesetzlich Versicherten zahlt die Kasse eine Behandlung in den vier Richtlinienverfahren vollständig, wenn die Praxis einen Kassensitz hat. Eine Zuzahlung gibt es nicht. Privat Versicherte sehen in ihrem Tarif nach, wie viele Sitzungen er übernimmt. Findet sich für gesetzlich Versicherte in zumutbarer Zeit kein Kassenplatz, kommt die Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V in Frage. Die Kasse muss vorher zustimmen.

7 „Erst muss mein Kind selbst wollen."

Fakt: Jüngere Kinder merken selten selbst, dass sie Hilfe brauchen. Die ersten Schritte gehen deshalb die Eltern. Ob ein Kind mitmacht, hängt stark davon ab, ob es mit der Therapeutin oder dem Therapeuten warm wird. Dafür gibt es die probatorischen Sitzungen, eine Kennenlernphase vor dem eigentlichen Therapiebeginn. Bei Jugendlichen wird es ohne ihre Bereitschaft schwer. Ein erstes Gespräch in der Sprechstunde ist trotzdem oft drin.

8 „Medikamente sind in der Kinderpsychiatrie das Erste, was kommt."

Fakt: Meist stehen Psychotherapie und psychosoziale Hilfen am Anfang. Medikamente kommen bei bestimmten Störungsbildern dazu, etwa bei ausgeprägtem ADHS, und dann in der Regel zusätzlich zur Therapie. Verordnen darf sie nur eine Ärztin oder ein Arzt, nach Untersuchung und Abwägung.

9 „Reden allein ändert doch nichts."

Fakt: Mit einer Sechsjährigen wird in der Therapie gespielt und gemalt, mit einem Vierzehnjährigen geübt und besprochen. Die Eltern kommen in beiden Fällen regelmäßig dazu. Für mehrere Störungsbilder, etwa Angststörungen, ist die Wirksamkeit in Studien gut belegt. Die Studienlage je Verfahren steht im Verfahrensvergleich.

Zum Weiterlesen

Welches Verfahren wofür passt, zeigt der Verfahrensvergleich. Ob das, was ihr beobachtet, noch normal ist, hilft die Seite Warnzeichen erkennen einzuordnen. Wie ihr an einen Platz kommt, beschreibt der Hilfeweg. Wörter wie Probatorik oder Kostenerstattung erklärt das Glossar.

Stand: 21.10.2026. Diese Einordnung dient der Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Quellenangabe bei Verwendung erwünscht: EmotionalEffects, Mythen und Fakten, emotionaleffects.de/mythen-fakten.

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