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Lese-Rechtschreib-Störung und Dyskalkulie

Woran ihr eine Lese-Rechtschreib- oder Rechenstörung erkennt, wer sie feststellt und welche Unterstützung Kindern in der Schule zusteht.

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Elternsprache

Mein Kind tut sich beim Lesen, Schreiben oder Rechnen viel schwerer als erwartet.

Fachliche Orientierung: ICD-10 F81, ICD-11 6A03. Diese Seite stellt keine Diagnose.

Fachliche Leitlinie

Diese Einordnung orientiert sich an der AWMF-S3-Leitlinie „Diagnostik und Behandlung bei der Lese- und/oder Rechtschreibstörung“ (Register 028-044). Ihre Gültigkeit ist am 22.04.2020 abgelaufen. Eine überarbeitete Fassung ist bei der AWMF angemeldet, den aktuellen Stand findet ihr im Register.

23 Fehler im Diktat, obwohl ihr jedes Wort geübt habt

Am Abend vorher konnte er „Fahrrad“ noch schreiben. Im Diktat steht „Farat“. Beim Vorlesen rät sie ab dem dritten Buchstaben, und in der dritten Klasse zählt sie bei 8 plus 5 noch an den Fingern ab. Ihr übt jeden Tag. Besser wird es kaum.

So kann eine Lese-Rechtschreib-Störung (LRS, auch Legasthenie) oder eine Rechenstörung (Dyskalkulie) aussehen. Gemeint ist eine umschriebene Schwäche. Das Kind lernt in anderen Bereichen altersgemäß, hatte ausreichend Unterricht, hört und sieht gut. Eine einzelne Fertigkeit bleibt trotzdem weit zurück. Viele dieser Kinder üben mehr als ihre Mitschüler und hören dennoch, sie sollten sich mehr anstrengen.

Was ihr je nach Klassenstufe seht

  • Vor der Einschulung. Reimen fällt schwer, Silbenklatschen klappt nicht, Mengen bis fünf werden immer wieder neu abgezählt. Das sind Hinweise. Feststellen lässt sich eine Lernstörung erst, wenn das Kind Lesen, Schreiben und Rechnen in der Schule gelernt hat.
  • Klasse 1 und 2. Buchstaben werden verwechselt, das Lesen bleibt auch nach Monaten ein mühsames Zusammenziehen von Lauten. Dasselbe Wort steht jeden Tag anders im Heft. In Mathe fehlt das Gefühl dafür, ob 7 mehr ist als 9.
  • Klasse 3 und 4. Das Abschreiben von der Tafel dauert ewig, Textaufgaben scheitern schon am Lesen. Rechenwege werden auswendig gelernt und am nächsten Tag vergessen. Vor Diktaten gibt es morgens Bauchschmerzen.
  • Weiterführende Schule. Englisch bringt eine zweite Rechtschreibung. Lange Texte in Geschichte oder Biologie werden zum Hindernis, auch wenn das Kind den Stoff versteht. Manche verweigern Hausaufgaben oder stören, um dem Lesen und Schreiben auszuweichen.

Eine Übersicht zu Lernproblemen aus Elternsicht gibt der Wegweiser Lernen.

Die Schule stellt fest, die Ärztin diagnostiziert

Zwei Stellen schauen auf dasselbe Kind, mit unterschiedlichen Folgen.

Die schulische Feststellung machen Lehrkräfte, Förderlehrkräfte oder der schulpsychologische Dienst nach den Regeln eures Bundeslandes. Grundlage ist ein Beschluss der Kultusministerkonferenz, den jedes Land in eigene Erlasse übersetzt. Diese Feststellung öffnet schulische Hilfen wie Förderunterricht und Nachteilsausgleich. Sie ist keine medizinische Diagnose.

Die medizinische Diagnose stellen kinder- und jugendpsychiatrische Praxen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen oder ein SPZ. Zur Diagnostik gehören standardisierte Lese-, Rechtschreib- oder Rechentests, ein Intelligenztest, eine Seh- und Hörprüfung und ein Gespräch über die Entwicklung. Geprüft wird auch, ob Begleitprobleme mitlaufen, etwa ADHS oder Ängste. Diese Diagnose braucht ihr für eine Lerntherapie über das Jugendamt und in manchen Ländern für den Notenschutz.

Die S3-Leitlinie zur Lese-Rechtschreib-Störung (AWMF 028-044) stammt von 2015. Laut der Informationsseite der Leitlinienkoordination an der LMU München setzt sie als Grundbedingung Leistungen deutlich unter dem Durchschnitt der Alters- oder Klassennorm voraus. Der Vergleich mit der Intelligenz ist dort einer von mehreren zulässigen Maßstäben. Die Leitlinie ist seit 2020 abgelaufen, eine Neufassung ist seit Juli 2025 angemeldet. Die S3-Leitlinie zur Rechenstörung (AWMF 028-046) von 2018 ist seit Februar 2023 abgelaufen und ebenfalls in Überarbeitung.

Nachteilsausgleich, Notenschutz, Lerntherapie: was wofür gut ist

Die drei Begriffe werden ständig verwechselt, mehr zum Nachteilsausgleich steht im Glossar. Die Tabelle zeigt, wer entscheidet und wo ihr ansetzt. Die Beispiele zu Zuständigkeit und Zeugnis stammen aus der Berliner Regelung. Andere Länder regeln Einzelheiten anders, fragt in der Schule nach dem Erlass eures Landes.

NachteilsausgleichNotenschutzLerntherapie über § 35a SGB VIII
Was es istDie Bedingungen ändern sich, die Anforderungen bleiben: mehr Zeit, größere Schrift, Aufgaben werden vorgelesenDie Bewertung weicht ab: Rechtschreibung wird nicht benotet, Vorlesen geht nicht in die Note einEinzelförderung außerhalb der Schule bei Lerntherapeut:innen, über einen längeren Zeitraum
Wer entscheidetdie Schule. In Berlin empfiehlt die Klassenkonferenz, die Schulleitung genehmigtdie Schule nach Landesrechtdas Jugendamt
Wo ihr ansetztGespräch mit der Klassenlehrkraft, Antrag bei der Schulleitung, Befund oder schulische Feststellung beilegenschriftlicher Antrag bei der Schule. In Berlin stellen ihn die Eltern mit ärztlicher Bescheinigungschriftlicher Antrag beim Jugendamt, dazu eine Stellungnahme aus Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Was es bringtDas Kind kann zeigen, was es inhaltlich weißDie Note spiegelt den Inhalt, die Schwäche drückt sie nicht nach untengezielte Förderung an der Schwäche. Für ambulante Hilfen nach § 35a erhebt das Jugendamt keinen Kostenbeitrag
Worauf ihr achtetwird in Berlin nicht im Zeugnis vermerktsteht in Berlin als Bemerkung im Zeugnis. Ob es Notenschutz auch bei einer Rechenstörung gibt, regelt jedes Land selbstVoraussetzung ist eine drohende oder bestehende Beeinträchtigung der Teilhabe, etwa Schulangst oder Rückzug. Wer die Stellungnahme schreibt, soll die Hilfe nicht selbst erbringen

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt die Diagnostik in Praxen und SPZ. Lerntherapie gehört nicht zu ihren Leistungen. Lehnt das Jugendamt ab, könnt ihr Widerspruch einlegen oder die Lerntherapie selbst bezahlen. Was eine Lerntherapie von Nachhilfe unterscheidet und wie die Eingliederungshilfe abläuft, steht im Glossar. Für das Gespräch mit der Schule hilft die Seite Gespräch mit Schule und Kita vorbereiten.

Was vor dem Termin in die Mappe gehört

  • Hefte und Klassenarbeiten aus mehreren Monaten, damit die Fachperson die Fehler sieht
  • Zeugnisse mit den Bemerkungen der Lehrkräfte
  • Befunde von Augenarzt und Hörtest, falls schon vorhanden
  • eine Notiz, wie lange die Hausaufgaben an einem normalen Tag dauern und wann es kippt
  • die Frage an die Schule, ob es schon eine schulische Feststellung oder Förderpläne gibt

Was den Selbstwert schützt

Jahr für Jahr sieht das Kind andere mühelos schaffen, woran es scheitert. Daraus zieht es einen naheliegenden Schluss: Mit mir stimmt etwas nicht. Dieser Satz bleibt oft über die Grundschule hinaus hängen. Eine Diagnose kann ihn entkräften. Sie zeigt dem Kind, dass es eine umschriebene Schwäche hat, für die es Hilfe gibt, und dass sein Denken in Ordnung ist.

Übt zu Hause in kurzen, klar begrenzten Einheiten, nach den Methoden, die die Lerntherapie vorgibt. Sagt laut, was gelungen ist. Eine zusätzliche Stunde Diktat am Abend verlängert meist nur den Streit. Wenn jeder Abend so endet, gebt das Fachliche an Lerntherapie oder Förderlehrkraft ab, damit zu Hause wieder Platz für anderes ist.

Bis zum Diagnostiktermin

Auf eine Diagnostik wartet ihr oft Monate. Die schulische Feststellung und Förderunterricht könnt ihr parallel anstoßen, dafür braucht es keinen ärztlichen Befund. Hörbücher und Vorlesen halten den Zugang zu Geschichten offen, auch wenn das Lesen selbst noch quält. Weitere Ideen: Wartezeit überbrücken.

Quellen

  • AWMF-Leitlinienregister: S3-Leitlinie „Diagnostik und Behandlung bei der Lese- und/oder Rechtschreibstörung“, Registernummer 028-044, Stand 21.05.2015, gültig bis 22.04.2020, in Überarbeitung (Update angemeldet 01.07.2025). register.awmf.org/de/leitlinien/detail/028-044
  • AWMF-Leitlinienregister: S3-Leitlinie „Diagnostik und Behandlung der Rechenstörung“, Registernummer 028-046, Stand 13.03.2018, gültig bis 24.02.2023, in Überarbeitung. register.awmf.org/de/leitlinien/detail/028-046
  • LMU Klinikum, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie: Info Legasthenie, Diagnostik nach der S3-Leitlinie. lmu-klinikum.de
  • Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin: Individuelle Förderung, Nachteilsausgleich und Notenschutz (Handreichung, PDF). berlin.de
  • Sozialgesetzbuch VIII, § 35a (Eingliederungshilfe) und § 91 (Kostenbeiträge). gesetze-im-internet.de/sgb_8/__35a.html

Häufige Eltern-Fragen

Ist mein Kind faul oder hat es eine Lernstörung?

Eine Lernstörung trifft gezielt das Lesen und Rechtschreiben (LRS) oder das Rechnen (Dyskalkulie), obwohl das Kind ausreichend Unterricht hatte und in anderen Fächern mitkommt. Typisch: Es übt jeden Nachmittag das Diktat und schreibt am nächsten Tag wieder „Fata“. Mehr Üben vom selben Stoff bringt dann wenig, und „Streng dich mehr an“ trifft das Problem nicht.

Wer stellt eine Lernstörung fest?

Kinder- und jugendpsychiatrische Praxen, Psychotherapeut:innen für Kinder und Jugendliche, SPZ und schulpsychologische Dienste, mit standardisierten Lese-, Rechtschreib- oder Rechentests und meist einem Intelligenztest. Sehen und Hören sollten vorher geprüft sein. Lehrkräfte erkennen Hinweise und schreiben Förderpläne. Die deutschen S3-Leitlinien zu LRS und Rechenstörung sind abgelaufen, Neufassungen sind in Arbeit.

Was ist ein Nachteilsausgleich in der Schule?

Eine Anpassung der Prüfungsbedingungen, damit die Lernstörung nicht die ganze Note bestimmt: mehr Zeit, vorgelesene Aufgaben, größere Schrift, Arbeiten am Laptop. Manche Bundesländer erlauben zusätzlich Notenschutz, zum Beispiel keine Bewertung der Rechtschreibung. Die Regeln stehen in den Erlassen des jeweiligen Landes. Den Antrag stellt ihr bei der Schule, meist mit einem fachlichen Befund.

Zahlt die Krankenkasse eine Lerntherapie?

Lerntherapie gehört nicht zu den Leistungen der Krankenkasse. Bezahlen kann sie das Jugendamt als Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, wenn wegen der Lernstörung eine seelische Behinderung droht, etwa durch Schulangst oder starken Rückzug. Dafür verlangt das Jugendamt eine Stellungnahme aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder von einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten für Kinder und Jugendliche. Sonst bleibt nur die private Zahlung.

Lese-Rechtschreib-Störung und Dyskalkulie: Therapeut:innen vor Ort finden

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