Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleich: Ein Nachteilsausgleich passt die Prüfungsbedingungen an eine Beeinträchtigung an, etwa mit mehr Zeit, ohne die fachlichen Anforderungen zu senken.
Von Janike Arent, Psychotherapeutin in Ausbildung (Kinder und Jugendliche, Verhaltenstherapie)
Faire Bedingungen für Klassenarbeiten und Prüfungen
Ein Kind mit Legasthenie weiß die Antwort im Sachkundetest, braucht aber für das Lesen der Aufgaben doppelt so lange. Ein Kind mit ADHS kann im vollen Klassenraum keine 45 Minuten am Stück schreiben. Ein Nachteilsausgleich setzt genau dort an: mehr Bearbeitungszeit, Aufgaben vorgelesen, ein ruhiger Nebenraum, Laptop statt Handschrift, Pausen. Was verlangt wird, bleibt gleich. Nur der Weg dorthin wird angepasst.
Nachteilsausgleich und Notenschutz auseinanderhalten
Beim Notenschutz wird die Bewertung selbst verändert, zum Beispiel wird die Rechtschreibung in Deutscharbeiten nicht benotet. Das ist ein stärkerer Eingriff und wird anders behandelt. Das Bundesverfassungsgericht hat 2023 entschieden, dass ein Vermerk über nicht bewertete Leistungen im Abiturzeugnis grundsätzlich zulässig ist, wenn alle Formen von Behinderung gleich behandelt werden. Ein reiner Nachteilsausgleich wird in der Regel nicht im Zeugnis vermerkt.
Wer entscheidet und was ihr dafür vorlegt
Schulrecht ist Ländersache. Die Kultusministerkonferenz hat Grundsätze zur Förderung bei Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen beschlossen, die Details stehen aber in Erlassen und Verordnungen jedes Bundeslands. Meist entscheidet die Klassenkonferenz oder die Schulleitung auf euren Antrag.
Schulen verlangen in der Regel einen fachlichen Nachweis: einen Befund aus Kinder- und Jugendpsychiatrie, SPZ, Psychotherapie oder schulpsychologischem Dienst. Ein Bericht, der konkrete Anpassungen nennt, macht der Schule die Entscheidung leichter.
- Stellt den Antrag schriftlich und früh im Schuljahr, nicht eine Woche vor der Abschlussprüfung.
- Lasst euch die gewährten Maßnahmen schriftlich geben und prüft jedes Schuljahr neu.
- Für zentrale Prüfungen wie Abitur oder Abschlussprüfungen gelten oft eigene Fristen.
Beispiele aus dem Schulalltag
Welche Anpassung passt, hängt vom Kind ab. Häufig gewährte Formen sind:
- Lese-Rechtschreib-Störung: Zeitzuschlag, Aufgaben vorlesen lassen, vergrößerte Schrift
- ADHS: Pausen, Arbeiten in Teilschritten, Platz mit wenig Ablenkung
- Autismus: Ankündigung von Änderungen, Einzelprüfung statt Gruppenpräsentation
- chronische Erkrankung: Nachschreibtermine, Erlaubnis zu essen oder zu trinken
Wann euch der Begriff begegnet
- eine LRS, Dyskalkulie, ADHS oder Autismus ist festgestellt
- euer Kind kann sein Wissen unter Standardbedingungen nicht zeigen
- die Schule fragt nach einer fachlichen Grundlage
Rechtsgrundlage
- Schulgesetze und Erlasse der Länder
- KMK-Grundsätze vom 04.12.2003 in der Fassung vom 15.11.2007
- Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz (Benachteiligungsverbot)