Schulpsychologie
Schulpsychologie: Schulpsychologie ist der Beratungsdienst der Schulbehörden. Er berät Schüler, Eltern und Lehrkräfte kostenlos bei Lern-, Verhaltens- und Schulproblemen.
Von Janike Arent, Psychotherapeutin in Ausbildung (Kinder und Jugendliche, Verhaltenstherapie)
Schulpsychologie als neutrale Stelle zwischen euch und der Schule
Schulpsycholog:innen sind Psychologinnen und Psychologen im Dienst des Landes oder der Kommune. Sie gehören nicht zum Kollegium einer bestimmten Schule und haben keinen Notenauftrag. Das macht sie nützlich, wenn das Gespräch mit der Klassenlehrerin festgefahren ist oder ihr eine Einschätzung von jemandem braucht, der das Schulsystem kennt. Die Beratung ist freiwillig, kostenlos und vertraulich, die Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht. Organisation und Name unterscheiden sich je nach Bundesland, gesucht wird am besten unter „Schulpsychologie“ plus Stadt oder Landkreis.
Womit ihr zur Schulpsychologie gehen könnt
Typische Anlässe sind Leistungsabfall, Prüfungsangst, Schulunlust und Schulvermeidung, Mobbing, Konzentrationsprobleme, Fragen zur Schullaufbahn und Krisen nach belastenden Ereignissen an der Schule. Einige Dienste machen auch Testungen, etwa zu Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten. Das ist von Land zu Land verschieden.
In den meisten Ländern könnt ihr euch direkt melden, ohne dass die Schule eingeschaltet sein muss. Ein Anruf in der Sprechzeit genügt. Wartezeiten gibt es auch hier, sie sind aber oft kürzer als bei Therapieplätzen.
Gut ist, wenn ihr zum ersten Termin mitbringt, was schon da ist: die letzten zwei Zeugnisse, Hefte mit typischen Fehlern, Mitteilungen der Lehrkräfte. Mit eurem Einverständnis spricht die Schulpsychologin auch mit der Schule. Oft entsteht daraus ein gemeinsamer Termin, bei dem endlich alle dieselbe Beschreibung des Problems haben.
Wo Schulpsychologie aufhört
Schulpsychologie berät, sie behandelt nicht. Eine Angststörung, eine Depression oder ein Zwang gehören in eine Psychotherapie oder kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung. Eine medizinische Diagnose, mit der eine Krankenkasse oder ein Jugendamt arbeiten kann, stellt die Schulpsychologie in der Regel nicht.
- Schulpsychologie ersetzt keine ärztliche Abklärung, wenn körperliche Beschwerden wie Bauchweh vor der Schule im Spiel sind.
- Der Schulpsychologe ist nicht der Anwalt der Schule. Er ist zur Neutralität verpflichtet.
- Schulsozialarbeit ist etwas anderes: Sie sitzt an der Schule, ist sozialpädagogisch ausgerichtet und für den Alltag vor Ort da.
Wann euch der Begriff begegnet
- das Gespräch mit der Schule bringt euch nicht weiter
- euer Kind meidet die Schule oder hat Prüfungsangst
- ihr braucht eine Einschätzung zu Förderung oder Schullaufbahn
Rechtsgrundlage
- Schulgesetze und Erlasse der Länder (keine bundeseinheitliche Regelung)