Erziehungsberatungsstelle
Erziehungsberatungsstelle: Erziehungsberatungsstellen beraten Eltern, Kinder und Jugendliche kostenfrei bei Erziehungs- und Familienfragen. Rechtsgrundlage ist § 28 SGB VIII.
Von Janike Arent, Psychotherapeutin in Ausbildung (Kinder und Jugendliche, Verhaltenstherapie)
Die Anlaufstelle ohne Antrag, Diagnose und Kosten
Zwischen „wir schaffen das allein“ und „wir brauchen eine Therapie“ liegt eine große Lücke. Erziehungsberatungsstellen füllen sie. Ihr ruft an, vereinbart einen Termin, und meist sitzt ihr nach einigen Wochen mit einer Psychologin oder Sozialpädagogin zusammen. Niemand braucht eine Diagnose, niemand stellt einen Antrag beim Jugendamt, und es kostet nichts. Laut Bundeskonferenz für Erziehungsberatung gibt es bundesweit über 1.000 solcher Stellen, getragen von Kommunen, Kirchen und Wohlfahrtsverbänden.
Womit Familien in die Erziehungsberatung kommen
Die Anlässe sind breit: ständiger Streit um Hausaufgaben, ein Kind, das nach der Trennung der Eltern kaum noch spricht, Wutanfälle, die die ganze Familie lahmlegen, Sorgen um einen Jugendlichen, der nachts nicht nach Hause kommt. Viele Stellen beraten auch Jugendliche allein, ohne dass die Eltern davon wissen müssen.
Beraten wird in Einzelgesprächen, mit der ganzen Familie oder in Gruppen. Manche Stellen haben Schwerpunkte, etwa für Familien mit Säuglingen oder für Familien mit Migrationsgeschichte. Wer lieber schreibt, findet bei der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung eine kostenlose Onlineberatung für Eltern und Jugendliche.
Eine Stelle in eurer Nähe findet ihr über die Beratungsstellensuche der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung oder beim Jugendamt. Der erste Kontakt läuft meist telefonisch, oft mit einem kurzen Vorgespräch zur Dringlichkeit.
Erziehungsberatung neben oder vor einer Therapie
Eine Erziehungsberatungsstelle behandelt keine psychischen Erkrankungen. Sie kann aber einschätzen, ob mehr nötig ist, und eine Therapie oder Diagnostik anstoßen. In der Wartezeit auf einen Therapieplatz trägt sie oft die Familie, und auch parallel zu einer Behandlung ist Beratung möglich.
Das Jugendamt soll den direkten Zugang zur Erziehungsberatung ausdrücklich zulassen, ohne Hilfeplanverfahren. Die Fachkräfte unterliegen der Schweigepflicht.
Die Beratung kann auch beendet werden, sobald es besser läuft. Es gibt keine Mindestdauer.
- Kein Termin beim Jugendamt nötig: Ihr wendet euch direkt an die Beratungsstelle.
- Wartezeiten gibt es auch hier, meist aber kürzere als bei Therapieplätzen.
- Eine Beratung hinterlässt keinen Eintrag in einer Krankenakte.
Wann euch der Begriff begegnet
- ihr wisst noch nicht, ob euer Kind eine Therapie braucht
- Konflikte in der Familie drehen sich im Kreis
- die Wartezeit auf einen Therapieplatz ist lang
Rechtsgrundlage
- § 28 SGB VIII (Erziehungsberatung)
- § 36a Abs. 2 SGB VIII (niedrigschwelliger Zugang)