Hilfe zur Erziehung
Hilfe zur Erziehung: Hilfe zur Erziehung ist ein Anspruch der Sorgeberechtigten (§ 27 SGB VIII), wenn die Erziehung ohne Unterstützung dem Wohl des Kindes nicht mehr gerecht wird.
Von Janike Arent, Psychotherapeutin in Ausbildung (Kinder und Jugendliche, Verhaltenstherapie)
Hilfe zur Erziehung heißt: Der Anspruch liegt bei euch
Das Gesetz gibt den Eltern den Anspruch, nicht dem Kind. Ihr müsst nicht warten, bis jemand von außen Hilfe anordnet. Ihr könnt sie selbst beantragen, wenn ihr merkt, dass es zu Hause festgefahren ist: täglicher Streit um Schule, ein Kind, das nach der Trennung niemanden mehr an sich heranlässt, ein Elternteil, der seit Monaten am Limit ist. Voraussetzung ist, dass die Hilfe für die Entwicklung des Kindes geeignet und notwendig ist. Das prüft das Jugendamt mit euch gemeinsam.
Welche Formen der Erziehungshilfe es gibt
Das SGB VIII nennt in den §§ 28 bis 35 Beispiele, die Liste ist nicht abschließend. Sie reicht von wenigen Beratungsstunden bis zum Leben in einer Wohngruppe.
- Erziehungsberatung (§ 28): Gespräche in einer Beratungsstelle, oft ohne Antrag direkt zugänglich.
- Soziale Gruppenarbeit (§ 29): Gruppenangebote für ältere Kinder und Jugendliche.
- Erziehungsbeistand (§ 30): eine Fachkraft, die einen Jugendlichen begleitet.
- Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31): Unterstützung der ganzen Familie zu Hause.
- Tagesgruppe (§ 32): Förderung am Nachmittag, das Kind schläft weiter zu Hause.
- Vollzeitpflege (§ 33), Heimerziehung oder betreutes Wohnen (§ 34), intensive Einzelbetreuung (§ 35).
Vom Antrag bis zur bewilligten Erziehungshilfe
Nach dem Antrag folgen Gespräche mit dem Sozialen Dienst. Bei längeren Hilfen entscheiden mehrere Fachkräfte gemeinsam und stellen mit euch und dem Kind einen Hilfeplan auf (§ 36). Darin steht, was sich ändern soll, wer was übernimmt und wann man wieder draufschaut.
Rechnet mit einigen Wochen bis zur ersten Hilfe, je nach Amt auch länger. Wenn eine Ablehnung kommt, muss sie schriftlich begründet sein. Dagegen ist ein Widerspruch möglich.
Erziehungshilfe und Therapie sind zwei Töpfe
Psychotherapie für das Kind zahlt die Krankenkasse. Hilfe zur Erziehung zahlt das Jugendamt. Beides kann gleichzeitig laufen und ergänzt sich oft gut: Die Therapie arbeitet mit dem Kind an Angst oder Wut, die Familienhilfe sitzt montags um 17 Uhr mit am Küchentisch, wenn die Hausaufgaben eskalieren. Eine Therapeutin kann die Hilfe nicht bewilligen, aber eine Einschätzung schreiben, die beim Antrag hilft.
Wann euch der Begriff begegnet
- der Alltag zu Hause lässt sich mit Beratung allein nicht mehr stabilisieren
- eine Therapie läuft, aber die Familie braucht zusätzlich praktische Unterstützung
- das Jugendamt schlägt eine Hilfe vor und ihr wollt wissen, was es gibt
Rechtsgrundlage
- § 27 SGB VIII (Anspruch)
- §§ 28–35 SGB VIII (Hilfeformen)
- § 36 SGB VIII (Hilfeplan)