Wenn zu Hause alle nur noch funktionieren
Der Ton wird gereizter, aus einer verschütteten Milch wird ein Streit, der den Abend kippt. Ihr liegt nachts wach und rechnet, ob das Geld reicht, ob der Job hält, ob ihr morgen wieder laut werdet. Vielleicht kommen Trennung, Krankheit oder ein Kind mit besonderem Bedarf dazu. Irgendwann merkt ihr Reaktionen an euch, die ihr selbst nicht gutheißt.
Oft ist es dann ein Kind, das zuerst auffällt: in der Kita, in der Schule, beim Kinderarzt. Für eine solche Belastung gibt es keine Diagnose und deshalb auch keine AWMF-Leitlinie. Es gibt aber eine Reihe von Hilfen, auf die ihr einen Anspruch habt. Viele Eltern kennen sie nicht.
Wie Kinder zeigen, dass es zu Hause zu viel ist
Kleinkinder schlafen schlechter, klammern, verlieren Fähigkeiten, die schon da waren, etwa trocken zu sein. Für Familien mit Kindern bis drei Jahren gibt es die Frühen Hilfen, oft mit Familienhebammen.
Grundschulkinder bekommen Bauchweh, werden wütend oder auffällig brav. Manche passen auf kleinere Geschwister auf und trösten die Eltern. Lehrkräfte melden manchmal: „Er ist mit dem Kopf woanders.“
Jugendliche ziehen sich zurück, bleiben länger weg, übernehmen still Aufgaben von Erwachsenen. Andere eskalieren und werden zum Familienthema, über das alle anderen reden.
Wenn sich daraus anhaltende Ängste, Rückzug oder Aggression entwickeln, helfen euch die Themenseiten zu Depression und Störungen des Sozialverhaltens weiter.
Welche Hilfe zahlt wer
| Hilfe | Wann sie passt | Wer zahlt | Wo ihr sie bekommt |
|---|---|---|---|
| Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII) | Streit, Trennung, Erziehungsfragen, Überforderung | Jugendhilfe, für euch kostenfrei | Direkt bei der Erziehungsberatungsstelle, ohne Antrag und ohne Überweisung |
| Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) | Wenn Beratung nicht reicht und der Alltag dauerhaft entgleist | Jugendhilfe, als ambulante Hilfe ohne Kostenbeitrag | Antrag beim Jugendamt, Hilfe zur Erziehung nach § 27 |
| Betreuung und Versorgung in Notsituationen (§ 20 SGB VIII) | Der Elternteil, der die Kinder überwiegend betreut, fällt aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus | Jugendhilfe, je nach Einkommen mit Kostenbeitrag | Jugendamt |
| Haushaltshilfe (§ 38 SGB V) | Krankenhaus, Kur oder schwere Krankheit eines Elternteils, im Haushalt lebt ein Kind unter 12 Jahren | Gesetzliche Krankenkasse, Zuzahlung 5 bis 10 Euro pro Tag | Antrag bei der Krankenkasse, meist mit ärztlicher Bescheinigung |
| Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur (§ 24 und § 41 SGB V) | Erschöpfung mit gesundheitlichen Folgen, als Vorsorge oder Rehabilitation | Gesetzliche Krankenkasse, Zuzahlung 10 Euro pro Tag | Attest der Haus- oder Kinderarztpraxis, Antrag bei der Krankenkasse. Beim Antrag helfen Beratungsstellen des Müttergenesungswerks. |
| Kinderkrankentage (§ 45 SGB V) | Euer Kind unter 12 Jahren ist krank und muss betreut werden | Krankenkasse zahlt Kinderkrankengeld. 2026: 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil, für Alleinerziehende 30, höchstens 35 beziehungsweise 70 im Jahr | Ärztliche Bescheinigung an Arbeitgeber und Krankenkasse |
| Psychotherapie für euch selbst | Eigene Erschöpfung, Depression, alte Geschichten, die im Alltag hochkommen | Gesetzliche Krankenkasse | Sprechstunde über die Terminservicestelle 116 117 |
Ambulante Hilfen der Jugendhilfe wie Erziehungsberatung und Familienhilfe kosten euch nichts. Kostenbeiträge erhebt das Jugendamt bei Hilfen außerhalb der Familie und in bestimmten Notsituationen (§ 91 SGB VIII).
„Die nehmen mir das Kind weg“
Diese Angst hält viele Eltern vom Jugendamt fern. Sie ist verständlich, und meistens trifft sie nicht zu. Hilfe zur Erziehung ist ein Anspruch der Sorgeberechtigten (§ 27 SGB VIII). Ihr stellt den Antrag. Im Hilfeplan sitzt ihr mit am Tisch und habt bei der Art der Hilfe ein Wunsch- und Wahlrecht. Eine Inobhutnahme ist an eine dringende Gefahr für das Kind gebunden oder daran, dass das Kind selbst um Schutz bittet (§ 42 SGB VIII). Gegen euren Willen braucht es dafür in der Regel eine Entscheidung des Familiengerichts.
Was stimmt: Wenn das Jugendamt von einer Gefährdung erfährt, muss es handeln. Wer selbst anruft und sagt „Wir schaffen das gerade nicht“, zeigt, dass er hinschaut. Als Teamleitung in der Sozialpädagogischen Familienhilfe in Hannover habe ich viele Familien begleitet, die mit genau dieser Angst angerufen haben. Die Hilfe kam zu ihnen nach Hause, die Kinder blieben dort.
Der erste Anruf beim Jugendamt
Zuständig ist meist der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) für euren Wohnbezirk. Ein Satz zum Ablesen:
„Guten Tag, mein Name ist … und ich wohne in … Wir sind als Familie gerade sehr belastet. Mein Sohn ist acht, seit Monaten gibt es jeden Abend Streit, und ich bin allein mit drei Kindern und arbeite Vollzeit. Ich möchte mich beraten lassen, welche Hilfe zur Erziehung für uns in Frage kommt, zum Beispiel eine sozialpädagogische Familienhilfe. Wer ist bei Ihnen für meinen Bezirk zuständig, und wann kann ich einen Termin bekommen? Kann ich eine Vertrauensperson zu dem Gespräch mitbringen?“
Tauscht die Beispiele gegen eure eigenen. Ein, zwei konkrete Sätze reichen. Schreibt euch vorher auf, was ihr erzählen wollt, und notiert nach dem Gespräch Namen, Datum und was vereinbart wurde.
Was ihr vorher sortiert
- Was belastet euch gerade am meisten? Eine Rangliste mit drei Punkten genügt.
- Was habt ihr schon versucht, und was hat kurz geholfen?
- Wer im Umfeld könnte einspringen, und wer fällt sicher aus?
- Bei Krankheit eines Elternteils: Arztbriefe und Krankenhaustermine, denn Haushaltshilfe und Kur hängen an ärztlichen Bescheinigungen.
Welche Stelle wofür
Die Erziehungsberatungsstelle ist der leichteste Einstieg. Sie berät auch zu Trennung und vermittelt weiter. Die Haus- oder Kinderarztpraxis stellt die Bescheinigungen für Kur, Haushaltshilfe und Kinderkrankentage aus und hört sich oft mehr an, als ihr denkt. Für eure eigene Erschöpfung ist eine psychotherapeutische Sprechstunde für Erwachsene der richtige Ort. Zeigt euer Kind selbst anhaltende Symptome, führt der Hilfeweg zu Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie. Familientherapeutisch arbeitet die systemische Therapie, die die ganze Familie in den Blick nimmt. Für Kinder und Jugendliche steht sie seit 2024 auch in der Psychotherapie-Richtlinie der gesetzlichen Kassen.
Wenn es heute Abend nicht mehr geht
Das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer erreicht ihr kostenlos unter 0800 111 0 550. Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr da: 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 oder 116 123. Wenn jemand in Gefahr ist, gilt 112. Mehr dazu auf der Notfallseite.
Hilfe für euch hilft dem Kind
Manchmal ist der wirksamste Schritt für ein belastetes Kind, dass seine Eltern wieder Luft bekommen. Wer ausgeschlafener ist, wer eigene Erschöpfung behandeln lässt oder alte Geschichten anschaut, reagiert im Alltag ruhiger, und das Kind bekommt diese Ruhe beim Abendessen und beim Zubettgehen direkt ab. Auf einen Therapieplatz wartet ihr oft Monate. Beratung, Familienhilfe oder eine Kur lassen sich meist schneller organisieren. Was die Wartezeit füllt, steht im Ratgeber Wartezeit überbrücken, und wie es anderen Eltern geht, im Ratgeber Allein mit der Belastung des Kindes.
Quellen
- Sozialgesetzbuch VIII, §§ 20, 27, 28, 31, 42 und 91: gesetze-im-internet.de/sgb_8
- Sozialgesetzbuch V, § 38 (Haushaltshilfe), § 24 und § 41 (Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter), § 45 Abs. 2a (Kinderkrankengeld 2026), § 61 (Zuzahlungen): gesetze-im-internet.de/sgb_5
- Für Familienbelastung gibt es keine AWMF-Leitlinie und keine Anmeldung im Register (Stand Oktober 2026).