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Hilfeplan

Hilfeplan: Der Hilfeplan (§ 36 SGB VIII) hält fest, welchen Bedarf ein Kind hat, welche Jugendhilfe es bekommt und wer was übernimmt. Er wird regelmäßig überprüft.

Von Janike Arent, Psychotherapeutin in Ausbildung (Kinder und Jugendliche, Verhaltenstherapie)

Im Hilfeplangespräch sitzt ihr mit am Tisch

Der Hilfeplan wird mit euch und mit eurem Kind aufgestellt, nicht über euch. So steht es im Gesetz. In der Praxis heißt das: ein Termin, oft im Jugendamt, mit der zuständigen Fachkraft, manchmal dem Träger der Hilfe, euch und je nach Alter dem Kind. Am Ende steht ein Papier mit Zielen, Aufgaben und dem nächsten Termin. Dieses Papier entscheidet mit darüber, ob eine Hilfe weiterläuft, also lohnt es sich, gut vorbereitet hineinzugehen.

So bereitet ihr ein Hilfeplangespräch vor

Schreibt euch vorher drei Dinge auf: was sich seit dem letzten Gespräch verändert hat, was weiterhin schwierig ist und was ihr euch für die nächsten Monate wünscht. Konkrete Beispiele tragen weiter als Bewertungen. „Er geht seit den Herbstferien wieder jeden Tag zur Schule, aber nur, wenn ich ihn bringe“ sagt mehr als „Es läuft besser“.

Ihr dürft eine Vertrauensperson mitbringen. Wenn ein Bericht vorliegt, fragt vorher nach, ob ihr ihn lesen könnt. Was im Protokoll steht und nicht stimmt, sprecht direkt an oder schreibt es danach schriftlich ans Amt.

Was im Hilfeplan steht und wer beteiligt wird

Laut § 36 Abs. 2 enthält der Hilfeplan Feststellungen über den Bedarf, die Art der Hilfe und die notwendigen Leistungen. Die Fachkräfte prüfen regelmäßig, ob die Hilfe noch geeignet und notwendig ist. Geschwister sollen mitgedacht werden.

Bei Eingliederungshilfe nach § 35a soll die Person beteiligt werden, die die fachliche Stellungnahme geschrieben hat, etwa die Kinder- und Jugendpsychiaterin (§ 36 Abs. 4). Ihr könnt anregen, dass auch Schule oder Therapeutin eingeladen werden, wenn sie etwas beitragen können.

Kinder im Hilfeplangespräch

Kinder und Jugendliche sind Beteiligte, sie werden vorher beraten und sollen in einer Form informiert werden, die sie verstehen. Ein Zehnjähriger muss nicht eine Stunde am Konferenztisch sitzen. Oft ist ein eigener kurzer Teil des Gesprächs besser, oder die Fachkraft spricht vorher allein mit ihm. Fragt nach, wie das Amt das handhabt.

Wann euch der Begriff begegnet

  • eine Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe soll beginnen
  • die Einladung zum ersten oder nächsten Hilfeplangespräch liegt im Briefkasten
  • ihr seid mit dem Verlauf einer Hilfe unzufrieden und wollt etwas ändern

Rechtsgrundlage

  • § 36 SGB VIII
  • § 8 SGB VIII (Beteiligung von Kindern und Jugendlichen)
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