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Sonderpädagogischer Förderbedarf

Sonderpädagogischer Förderbedarf: Sonderpädagogischer Förderbedarf ist die schulrechtliche Feststellung, dass ein Kind besondere pädagogische Hilfe braucht. Das Verfahren regeln die Länder.

Von Janike Arent, Psychotherapeutin in Ausbildung (Kinder und Jugendliche, Verhaltenstherapie)

Förderbedarf hat Folgen für Unterricht und Abschluss

Ein festgestellter Förderbedarf öffnet Türen: zusätzliche Stunden mit einer Sonderpädagogin, kleinere Lerngruppen, angepasste Materialien. Er kann aber auch bedeuten, dass euer Kind nach anderen Zielen unterrichtet wird als die Klasse. Beim Förderschwerpunkt Lernen oder geistige Entwicklung bekommt es dann andere Zeugnisse, und der Weg zu bestimmten Abschlüssen wird länger. Deshalb lohnt es sich, vor der Zustimmung genau nachzufragen, welcher Schwerpunkt gemeint ist und was er für die nächsten Schuljahre heißt.

Wie der Förderbedarf festgestellt wird

Meist stellt die Schule oder ihr als Eltern einen Antrag. Eine Sonderpädagogin erstellt ein Gutachten, oft mit Tests, Unterrichtsbeobachtung und Gesprächen. Die Schulbehörde oder Schulleitung entscheidet. Ihr werdet beteiligt und könnt eigene Unterlagen einbringen, etwa einen Bericht aus dem SPZ oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Gegen die Entscheidung gibt es Rechtsmittel, die je nach Land unterschiedlich heißen.

Lasst euch das Gutachten aushändigen und lest es in Ruhe. Steht darin etwas, das euer Kind nicht trifft, schreibt eine Stellungnahme dazu. Sie wird Teil der Akte.

Die Kultusministerkonferenz unterscheidet Förderschwerpunkte, darunter Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Sehen. Gefördert wird je nach Land an der Regelschule im gemeinsamen Unterricht oder an einer Förderschule.

Förderbedarf, Nachteilsausgleich und Diagnose auseinanderhalten

Diese drei Dinge werden ständig verwechselt. Eine ärztliche oder psychotherapeutische Diagnose wie ADHS oder Lese-Rechtschreib-Störung beschreibt eine Störung nach ICD. Ein Nachteilsausgleich passt die Bedingungen an, etwa mit mehr Zeit, das Leistungsziel bleibt gleich. Sonderpädagogischer Förderbedarf ist eine schulische Entscheidung über Unterstützung und gegebenenfalls über andere Lernziele.

  • Eine ADHS-Diagnose führt nicht automatisch zu einem Förderbedarf.
  • Ein Kind mit Lese-Rechtschreib-Störung und normaler Begabung braucht meist einen Nachteilsausgleich, selten den Förderschwerpunkt Lernen.
  • Der Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung kann zusätzliche Begleitung im Unterricht bringen, ohne die Lernziele zu verändern.

Wann euch der Begriff begegnet

  • die Schule schlägt ein Feststellungsverfahren vor
  • euer Kind kommt trotz Nachteilsausgleich im Unterricht nicht mit
  • die Wahl zwischen Regelschule und Förderschule steht an

Rechtsgrundlage

  • Schulgesetze und Verordnungen der Länder
  • KMK-Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung (1994)
  • Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention (Recht auf inklusive Bildung)
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