Richtlinienverfahren
Richtlinienverfahren: Richtlinienverfahren sind die Psychotherapieverfahren, die die gesetzliche Kasse zahlt. Für Kinder sind es VT, TP, AP und Systemische Therapie.
Von Janike Arent, Psychotherapeutin in Ausbildung (Kinder und Jugendliche, Verhaltenstherapie)
Vier Verfahren, die die Kasse für Kinder bezahlt
Welche Therapieform euer Kind bekommt, hängt in der Praxis oft davon ab, welche Praxis einen Platz hat. Sorgen müsst ihr euch deshalb nicht: Alle vier Richtlinienverfahren gelten als wirksam und sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss geprüft. Es lohnt sich trotzdem, die Unterschiede zu kennen. Eine Jugendliche mit Zwängen braucht gezielte Übungen, ein Grundschulkind nach der Trennung der Eltern vielleicht mehr Raum für Spiel und Beziehung.
Was die vier Verfahren bei Kindern unterscheidet
- Verhaltenstherapie (VT): arbeitet an konkreten Zielen, übt neue Verhaltensweisen, bezieht Eltern mit Plänen und Übungen für zu Hause ein. Kontingent bis 80 Stunden.
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP): schaut auf Konflikte und Beziehungsmuster hinter den Symptomen, bei jüngeren Kindern viel über Spiel. Bis 150 Stunden bei Kindern, 180 bei Jugendlichen.
- Analytische Psychotherapie (AP): längere Behandlung, die tiefer an unbewussten Konflikten arbeitet, mit denselben Höchstgrenzen wie TP.
- Systemische Therapie (ST): bezieht Familie und Umfeld stark ein und arbeitet an Wechselwirkungen. Für Kinder und Jugendliche seit dem 1. Juli 2024 Kassenleistung, bis 48 Stunden.
Methoden außerhalb der Richtlinie
Spieltherapie, Kunsttherapie, Reittherapie oder Neurofeedback sind keine eigenen Richtlinienverfahren. Einzelne Elemente können innerhalb einer Richtlinientherapie vorkommen. Als eigenständiges Angebot zahlt ihr sie selbst.
EMDR ist bei Erwachsenen mit posttraumatischer Belastungsstörung als Methode innerhalb eines Richtlinienverfahrens anerkannt. Bei Kindern setzen Praxen es vorsichtig und nur eingebettet in eine Behandlung ein.
Fragt bei solchen Angeboten nach, wer sie durchführt und ob eine Approbation dahintersteht.
Einzeln oder in der Gruppe
Alle Verfahren gibt es als Einzel- und als Gruppentherapie, auch kombiniert. Für Kinder mit sozialen Ängsten oder Schwierigkeiten im Kontakt mit Gleichaltrigen kann eine Gruppe besonders passen, weil dort genau das geübt wird, was im Einzelzimmer fehlt. Gruppentherapie braucht seit 2019 kein Gutachten mehr. Fragt in Praxen gezielt nach, denn Gruppenplätze für Kinder sind seltener ausgeschrieben als Einzelplätze.
Wann euch der Begriff begegnet
- ihr vergleicht Praxen mit unterschiedlichen Verfahren
- eine Praxis nennt ein Verfahren, das ihr nicht kennt
- ihr fragt euch, ob ein Angebot über die Kasse läuft
Rechtsgrundlage
- Psychotherapie-Richtlinie des G-BA (anerkannte Verfahren)
- G-BA-Beschluss vom 18.01.2024 zur Systemischen Therapie bei Kindern und Jugendlichen
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