Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie: Behandlung psychischer Störungen mit Krankheitswert bei Kindern und Jugendlichen unter 21 Jahren durch approbierte Fachleute, mit Einbezug der Eltern.
Von Janike Arent, Psychotherapeutin in Ausbildung (Kinder und Jugendliche, Verhaltenstherapie)
Was Therapie für ein Kind im Alltag bedeutet
Eine Kindertherapie heißt meistens: einmal pro Woche 50 Minuten, über Monate, oft mit Spielmaterial, Zeichnungen oder Rollenspielen statt langer Gespräche. Ihr seid dabei keine Zuschauer. Ein Teil der Stunden findet mit euch statt, manchmal ohne euer Kind. Was in der Praxis geübt wird, muss zu Hause weiterlaufen, und da braucht es euch. Eine Therapie lohnt sich, wenn eine Belastung seit Wochen anhält, den Alltag spürbar einschränkt und mit Gesprächen in Familie, Kita oder Schule allein nicht besser wird.
Wer Kinder und Jugendliche behandeln darf
Psychotherapie für Kinder ist an eine Approbation gebunden. Behandeln dürfen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen nach altem Recht, Psychotherapeut:innen nach neuem Recht mit Fachkunde für Kinder und Jugendliche sowie Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. In Ausbildungsambulanzen behandeln auch Psychotherapeut:innen in Ausbildung, immer unter Supervision.
Die Kasse zahlt bei Kindern und Jugendlichen vier Richtlinienverfahren: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und Systemische Therapie. Die Altersgrenze liegt bei 21 Jahren. Eine Therapie, die vorher begonnen hat, darf ausnahmsweise danach abgeschlossen werden.
Vom ersten Anruf bis zur bewilligten Therapie
Der Weg ins Kassensystem hat feste Stationen. Am Anfang steht die psychotherapeutische Sprechstunde, für die ihr keine Überweisung braucht. Danach folgen, wenn eine Behandlung nötig ist, bis zu sechs probatorische Sitzungen zum Kennenlernen. Vor dem Antrag muss eine Ärztin körperliche Ursachen ausschließen (Konsiliarbericht). Dann stellt die Praxis den Antrag auf Kurzzeit- oder Langzeittherapie.
Bei gesetzlich Versicherten kostet die Behandlung in einer Praxis mit Kassensitz nichts. Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte haben eigene Regeln und sollten vor Beginn klären, welche Stunden ihr Tarif übernimmt.
Irrtümer über Kindertherapie
- Die Kasse zahlt Therapie nur bei einer Störung mit Krankheitswert. Deshalb steht am Anfang eine Diagnose, auch wenn sich das Wort für euch schwer anfühlt.
- Kinderpsycholog:in, Coach oder Heilpraktiker:in für Psychotherapie sind keine geschützten Bezeichnungen für eine Kassenbehandlung. Achtet auf die Approbation.
- Eltern geben ihr Kind nicht zur Reparatur ab. Bezugspersonenstunden gehören fest zum Kontingent.
- Medikamente verordnet eine Psychotherapeutin nicht. Das läuft über die Kinder- und Jugendpsychiatrie oder die Kinderarztpraxis.
Wann euch der Begriff begegnet
- eine Belastung hält seit Wochen an und schränkt den Alltag ein
- Kinderarzt oder Schule raten zu fachlicher Hilfe
- ihr wollt wissen, wer für euer Kind die richtige Adresse ist
Rechtsgrundlage
- § 27 und § 28 Abs. 3 SGB V (Anspruch auf Psychotherapie)
- Psychotherapie-Richtlinie des G-BA, insbesondere § 1 Abs. 4 (Altersgrenze)
- § 1 und § 26 Psychotherapeutengesetz (PsychThG)