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Psychotherapeutische Sprechstunde

Psychotherapeutische Sprechstunde: Die Sprechstunde ist der Pflicht-Einstieg in jede Kassen-Psychotherapie. Sie klärt, ob eine behandlungsbedürftige Störung vorliegt und was als Nächstes passt.

Von Janike Arent, Psychotherapeutin in Ausbildung (Kinder und Jugendliche, Verhaltenstherapie)

Der erste Termin, für den ihr keine Überweisung braucht

Für die Sprechstunde reicht die Versichertenkarte eures Kindes. Eine Überweisung von der Kinderärztin braucht ihr nicht. Der Termin ist dafür da, die Lage zu sortieren: Was ist los, seit wann, wie stark leidet euer Kind darunter? Am Ende steht eine Empfehlung. Das kann Psychotherapie sein, aber genauso Erziehungsberatung, eine ärztliche Abklärung, eine Klinik oder die Rückmeldung, dass gerade keine Behandlung nötig ist. Auch das ist ein brauchbares Ergebnis.

Umfang der Sprechstunde bei Kindern und Jugendlichen

Bei Kindern und Jugendlichen sind bis zu zehn Einheiten à 25 Minuten möglich, also bis zu 250 Minuten. Bis zu 100 Minuten davon dürfen mit den Eltern oder anderen Bezugspersonen ohne das Kind stattfinden. Erwachsene haben höchstens 150 Minuten.

Bevor eine Akutbehandlung, Probatorik oder Therapie beginnt, sind mindestens 50 Minuten Sprechstunde Pflicht. Ausnahmen gibt es etwa nach einem Klinikaufenthalt. Einen Konsiliarbericht braucht es für die Sprechstunde nicht.

Was ihr nach der Sprechstunde in der Hand haltet

Die Praxis füllt das Formular PTV 11 aus, die „Individuelle Patienteninformation“. Darauf steht, ob eine Behandlung empfohlen wird, welche Art und ob sie zeitnah erforderlich ist. Hebt das Blatt auf. Die Terminservicestelle braucht es, um Akutbehandlung oder Probatorik zu vermitteln, und die Krankenkasse fragt bei einer Kostenerstattung danach.

Wichtig zu wissen: Eine Sprechstunde verpflichtet die Praxis nicht, euer Kind danach selbst zu behandeln. Viele Praxen bieten Sprechstunden an, obwohl ihre Warteliste für Therapieplätze voll ist.

  • Bringt mit: Versichertenkarte, Vorbefunde, Zeugnisse oder Berichte aus Kita und Schule, eine kurze Notiz, seit wann was auffällt.
  • Jugendliche können auf Wunsch einen Teil der Zeit allein sprechen.
  • Termine vermittelt auch die 116117, ohne Überweisung.

Getrennte Eltern und die Zustimmung zur Behandlung

Bei jüngeren Kindern willigen die Sorgeberechtigten in die Behandlung ein. Habt ihr das Sorgerecht gemeinsam, fragen viele Praxen schon in der Sprechstunde nach der Zustimmung des anderen Elternteils. Einige Landesberufsordnungen, etwa in Baden-Württemberg, verlangen für eine Psychotherapie ausdrücklich das Einverständnis beider Sorgeberechtigten. Klärt das vorher, damit die Behandlung nicht nach der Probatorik stockt.

Wann euch der Begriff begegnet

  • ihr sucht den Einstieg ins Kassensystem
  • eine Praxis verlangt vor allem anderen eine Sprechstunde
  • die Terminservicestelle fragt nach dem PTV 11

Rechtsgrundlage

  • § 11 Psychotherapie-Richtlinie (Psychotherapeutische Sprechstunde)
  • § 75 Abs. 1a SGB V (Vermittlung durch die Terminservicestelle)
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