Terminservicestelle
Terminservicestelle: Die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung vermittelt gesetzlich Versicherten unter 116117 Termine, auch psychotherapeutische Sprechstunden.
Von Janike Arent, Psychotherapeutin in Ausbildung (Kinder und Jugendliche, Verhaltenstherapie)
Wobei euch die 116117 wirklich weiterhilft
Ihr habt zehn Praxen abtelefoniert und nur Anrufbeantworter erreicht. Dann ist die Terminservicestelle der nächste Schritt. Sie sucht euch keinen Wunschplatz bei der Therapeutin um die Ecke, muss euch aber innerhalb gesetzlicher Fristen einen Termin nennen. Für die psychotherapeutische Sprechstunde braucht ihr keine Überweisung. Und selbst wenn der vermittelte Termin nicht passt: Die Anfrage zählt später als Beleg, falls ihr Kostenerstattung beantragt.
Fristen, an die die Terminservicestelle gebunden ist
Das Gesetz zieht klare Grenzen. Die Wartezeit auf einen vermittelten Termin darf vier Wochen nicht überschreiten. Für eine psychotherapeutische Akutbehandlung sind es höchstens zwei Wochen. Klappt das bei keiner Praxis, muss die Terminservicestelle einen ambulanten Termin in einem Krankenhaus anbieten. Die Entfernung muss zumutbar sein, eine bestimmte Praxis könnt ihr nicht verlangen.
Akutbehandlung und Probatorik vermittelt die TSS nur mit der Patienteninformation aus der Sprechstunde (Formular PTV 11), auf der die passende Empfehlung steht. Für die Probatorik setzen die Kassenärztlichen Vereinigungen eigene Fristen, in Schleswig-Holstein etwa vier Wochen.
Anrufen, online buchen, Formular bereithalten
Die 116117 ist rund um die Uhr erreichbar und kostenlos, online geht es über 116117.de. Haltet die Versichertenkarte eures Kindes bereit, für Folgetermine das PTV 11. Es ist dieselbe Nummer wie beim ärztlichen Bereitschaftsdienst. Wer nachts wegen Fieber anruft, landet dort also richtig.
- Die TSS vermittelt nur an Praxen mit Kassenzulassung, sie hilft also nur gesetzlich Versicherten.
- Ein Sprechstundentermin ist noch kein Therapieplatz. Ob die Praxis danach behandeln kann, klärt sich erst dort.
- Bei akuter Gefahr ist die TSS die falsche Stelle. Dann 112.
Wenn der vermittelte Termin nicht passt
Die Terminservicestelle schuldet euch ein zumutbares Angebot, keine Auswahl. Lehnt ihr ab, weil die Praxis 40 Kilometer entfernt liegt oder die Uhrzeit mit der Schule kollidiert, ist der Vermittlungsauftrag meist erledigt. Notiert in diesem Fall Datum, Uhrzeit und Grund. Für einen späteren Antrag auf Kostenerstattung zählt, dass ihr die Terminservicestelle eingeschaltet habt und was dabei herauskam.
Bei Kindern lohnt die Frage, ob die vermittelte Praxis überhaupt Kinder in diesem Alter behandelt. Nicht jede Praxis mit Fachkunde für Kinder und Jugendliche nimmt Vierjährige.
Wann euch der Begriff begegnet
- eigene Anfragen bei Praxen laufen ins Leere
- nach der Sprechstunde wird Akutbehandlung oder Probatorik empfohlen
- für einen Kostenerstattungsantrag werden Belege der Suche gebraucht
Rechtsgrundlage
- § 75 Abs. 1a SGB V (Terminservicestellen und Wartezeiten)
- § 11 und § 13 Psychotherapie-Richtlinie (Sprechstunde, Akutbehandlung)