Glossar
Kostenerstattung (§ 13 SGB V)
Ein Weg, eine Privatpraxis von der gesetzlichen Kasse bezahlt zu bekommen, wenn kein Kassenplatz in zumutbarer Zeit zu finden ist.
Was bedeutet das für Eltern?
Wenn das System keinen Platz hergibt, ist das nicht das Ende des Weges. Über die Kostenerstattung kann die gesetzliche Kasse eine Praxis ohne Kassensitz bezahlen. Dafür muss die erfolglose Suche belegt sein: meist drei bis fünf Praxisanfragen mit Datum, Uhrzeit und Ergebnis, dazu die gescheiterte Vermittlung über die Terminservicestelle und das PTV-11-Formular. Gerichte werten Wartezeiten über sechs Wochen meist als unzumutbar. Viele Kassen lehnen trotzdem erst einmal ab. Ein Widerspruch lohnt sich oft, und Aufgeben ist hier selten der richtige Schritt.
Wann ist der Begriff wichtig?
- • mehrere Kassenpraxen haben abgesagt
- • die Wartezeiten sind unzumutbar lang
- • eine Privatpraxis hätte schneller Platz