Wenn ein Kind nach einem Erlebnis nicht mehr dasselbe ist
Nach dem Autounfall krallt es sich beim Einsteigen an der Tür fest. Nach dem Tod der Oma steht es jede Nacht am Elternbett. Nach dem Überfall auf dem Schulweg nimmt der Sohn nur noch den Umweg und zuckt bei jedem lauten Geräusch zusammen. Solche Reaktionen sind in den ersten Tagen und Wochen häufig. Bei vielen Kindern lassen sie nach, wenn der Alltag wieder verlässlich läuft und Erwachsene ansprechbar bleiben.
Die S3-Leitlinie zur Posttraumatischen Belastungsstörung (AWMF 155-001) beschreibt genau diesen Verlauf. Für euch zählt deshalb vor allem eine Frage: Wird es mit den Wochen leichter oder schwerer?
Solange die Gefahr nicht vorbei ist
Wenn Gewalt, Bedrohung oder Missbrauch noch andauern oder ihr das nicht ausschließen könnt, kommt Therapie später. Zuerst braucht euer Kind Schutz.
- Die Gefährdung beenden. Bei akuter Gefahr gilt 112, bei Gewalt die Polizei unter 110. Kontakt zur gefährdenden Person unterbrechen, soweit das in eurer Macht steht.
- Ärztlich untersuchen und dokumentieren lassen. Viele Kinderkliniken haben eine Kinderschutzgruppe, manche Städte eine Kinderschutzambulanz. Dort werden Verletzungen und Befunde so festgehalten, dass sie später vorliegen, auch wenn sie längst verheilt sind.
- Das Jugendamt einschalten. Es kann Schutz organisieren, wenn nötig noch am selben Tag.
- Anonym beraten lassen: Hilfetelefon Sexueller Missbrauch, 0800 22 55 530.
Glaubt eurem Kind und bleibt ruhig. Fragt es nicht immer wieder aus, die genaue Befragung gehört zu Fachleuten. Schreibt stattdessen wörtlich auf, was es von sich aus sagt, mit Datum und Uhrzeit. Die medizinische Kinderschutzleitlinie (AWMF 027-069) galt bis Ende Januar 2024 und wird gerade überarbeitet. Am Schutzweg ändert das nichts. Mehr dazu steht im Wegweiser bei Verdacht auf Gewalt.
Normale Reaktion oder Zeit für Hilfe?
Die Tabelle ersetzt keine Diagnostik. Sie hilft euch, den Verlauf einzuordnen.
| Zeitraum | Häufig und oft vorübergehend | Anzeichen, dass es Hilfe braucht |
|---|---|---|
| Erste Tage | Weinen, Anklammern, schlechter Schlaf, Schreckhaftigkeit. Manche Kinder erzählen ständig davon, andere gar nicht. | Euer Kind wirkt wie weggetreten, isst und trinkt kaum oder sagt, es wolle nicht mehr leben. Dann sofort ärztlich, bei Gefahr 112. |
| Bis etwa vier Wochen | Albträume, Orte oder Menschen meiden, die erinnern. Mehr Wut, mehr Rückzug. Kleine Kinder spielen das Erlebte nach. | Die Reaktionen werden von Woche zu Woche stärker. Kita oder Schule gehen gar nicht mehr. |
| Nach etwa einem Monat | Erinnerungen tauchen noch auf, lassen aber wieder los. Der Alltag läuft weitgehend. | Wiedererleben, Vermeiden und Daueralarm bestimmen weiter den Tag. Jetzt ist eine fachliche Abklärung dran. |
| Nach Monaten | Ein Jahrestag, ein Geräusch oder ein Geruch holt kurz alles zurück. | Neue Probleme kommen dazu: Leistungseinbruch, Selbstverletzung, Alkohol oder Cannabis zum Runterkommen. |
Nach wiederholter Gewalt über lange Zeit kann eine komplexe PTBS entstehen. Dann kommen dazu: Gefühle, die kaum zu beruhigen sind, ein Bild von sich als wertlos oder schuldig und große Mühe, Menschen zu vertrauen.
Wie Kinder in welchem Alter reagieren
Kita und Vorschule. Kleine Kinder können selten sagen, was sie quält. Sie spielen den Unfall mit Spielzeugautos immer wieder nach, nässen wieder ein, lassen euch nicht aus dem Raum. Die Leitlinie sieht für Kinder bis sechs Jahre eigene, an das Alter angepasste Diagnosekriterien vor.
Grundschule. Bauchweh vor der Schule, Konzentration im Keller, Fragen wie „Kommt der Mann wieder?“. Manche Kinder malen das Ereignis wieder und wieder. Viele geben sich insgeheim die Schuld.
Jugendliche. Rückzug ins Zimmer, Gereiztheit, riskantes Verhalten. Scham ist oft so groß, dass sie eher mit Freunden reden als mit euch. Wenn ihr Selbstverletzung bemerkt, findet ihr auf der Themenseite Selbstverletzung und Suizidgedanken die nächsten Schritte.
Was ihr vor dem ersten Termin vorbereitet
- Eine kurze Zeitleiste: Was ist wann passiert, was hat sich seitdem verändert, was wurde besser, was schlechter. Ein Beobachtungsbogen hilft, gute und schlechte Tage festzuhalten.
- Arztberichte, Entlassbriefe, bei einer Anzeige das Aktenzeichen.
- Rückmeldungen aus Kita oder Schule, gern schriftlich.
- Klären, wer das Sorgerecht hat. Praxen fragen meist nach der Zustimmung beider Sorgeberechtigten.
Wer wofür zuständig ist
Die Kinderarztpraxis schaut auf Schlaf, Essen und körperliche Folgen und kann überweisen. Nach einer Gewalttat gibt es zusätzlich die Traumaambulanz nach dem Sozialgesetzbuch XIV (Soziale Entschädigung). Sie ist für schnelle Hilfe gebaut: Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf bis zu 18 Sitzungen. Die ersten acht dienen der Abklärung und sind möglich, bevor über den Antrag entschieden ist. Die erste Sitzung muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Tat stattfinden oder nachdem ihr davon erfahren habt (§§ 32 und 34 SGB XIV). Traumaambulanzen in eurer Nähe findet ihr über das Projekt HILFT, auf das auch die Leitlinie verweist.
Für eine längere Behandlung führt der Weg über die psychotherapeutische Sprechstunde in einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Termine vermittelt die Terminservicestelle unter 116 117. Fragt am Telefon direkt: „Arbeiten Sie traumafokussiert mit Kindern, zum Beispiel nach TF-KVT?“ Bei Selbstgefährdung, schweren Begleiterkrankungen oder wenn ambulant nichts mehr greift, ist die Institutsambulanz einer Kinder- und Jugendpsychiatrie die richtige Stelle. Die Erziehungsberatung hilft euch als Eltern, kostenlos und ohne Überweisung.
Was die PTBS-Leitlinie empfiehlt
Die S3-Leitlinie 155-001 (Stand 22.05.2026, gültig bis 26.02.2031) gilt ausdrücklich auch für Kinder und Jugendliche. Für sie empfiehlt sie mit dem stärksten Empfehlungsgrad eine traumafokussierte Psychotherapie im Einzelsetting. Im Mittelpunkt steht die Auseinandersetzung mit dem Erlebten und den Gedanken und Gefühlen, die daran hängen.
- Am besten belegt ist die traumafokussierte kognitive Verhaltenstherapie (TF-KVT). Die Leitlinie zählt dafür 23 randomisierte Studien mit Kindern und Jugendlichen zwischen 3 und 18 Jahren. Etwa die Hälfte der Therapiezeit gehört den Eltern oder anderen Bezugspersonen.
- EMDR nennt die Leitlinie als weitere Möglichkeit. Bei Kindern ist die Studienlage schmaler, acht Studien zwischen 4 und 18 Jahren.
- Eine lange Stabilisierungsphase ist keine Voraussetzung. Für ihre generelle Notwendigkeit sieht die Leitlinie bei Kindern und Jugendlichen keine Belege. Ein paar vorbereitende Stunden zu Gefühlen und Entspannung gehören in der TF-KVT trotzdem dazu.
- Medikamente sollen zur Behandlung der PTBS selbst bei Kindern und Jugendlichen nicht eingesetzt werden. Eine Depression oder eine schwere Schlafstörung daneben behandeln Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie nach eigenen Leitlinien.
- Für Kinder unter drei Jahren gibt es kaum Studien. Hier empfiehlt die Leitlinie Hilfen, bei denen eine vertraute Bezugsperson mit im Raum ist.
Kasse, Opferentschädigung, Traumaambulanz
Praxen mit Kassensitz rechnen die Psychotherapie direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen behandeln bis zum 21. Geburtstag. Findet ihr trotz Bemühen keinen Platz, kann die Kasse eine Privatpraxis über die Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V übernehmen. Die Traumaambulanz nach einer Gewalttat trägt die Soziale Entschädigung, für euch kostenfrei. Erziehungsberatung ist ebenfalls kostenfrei. Privat Versicherte klären die Psychotherapie mit ihrem Tarif.
Wenn ihr auf den Therapieplatz wartet
Auf einen Platz wartet ihr oft Monate. Die Wochen sind trotzdem nicht verloren. Ein vorhersehbarer Tagesablauf beruhigt das Nervensystem eures Kindes: gleiche Zeiten, gleiche Rituale, angekündigte Veränderungen. Drängt es nicht zum Reden. Benennt ruhig, was passiert ist, ohne Details zu erzwingen, und lasst Nähe zu, wenn es sie sucht. In der Klinik sehe ich oft, dass Kinder erst dann erzählen, wenn die Erwachsenen neben ihnen ruhig genug wirken, um es auszuhalten. Wenn euch das selbst über den Kopf wächst, holt euch eigene Hilfe, etwa in der Erziehungsberatung. Ideen für die Wartezeit sammelt der Ratgeber Wartezeit überbrücken, bei der Suche hilft der Therapieplatz-Helfer.
Quellen
- AWMF-Leitlinie „Posttraumatische Belastungsstörung“, Registernummer 155-001, S3, Stand 22.05.2026, gültig bis 26.02.2031, federführend DeGPT: register.awmf.org/de/leitlinien/detail/155-001
- Informationsblatt für Betroffene zur S3-Leitlinie PTBS (Anlage 7, 2026): PDF im AWMF-Register
- AWMF-Leitlinie „Kindesmisshandlung, -missbrauch, -vernachlässigung unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik (Kinderschutzleitlinie)“, Registernummer 027-069, S3, Stand 07.02.2019, gültig bis 31.01.2024, abgelaufen und in Überarbeitung: register.awmf.org/de/leitlinien/detail/027-069
- Sozialgesetzbuch XIV, §§ 31 bis 34 (Leistungen in einer Traumaambulanz): gesetze-im-internet.de/sgb_14/__34.html