Akutbehandlung
Akutbehandlung: Die psychotherapeutische Akutbehandlung ist eine kurze Kassenleistung zur Entlastung in einer zugespitzten Krise. Sie braucht keinen Antrag.
Von Janike Arent, Psychotherapeutin in Ausbildung (Kinder und Jugendliche, Verhaltenstherapie)
Wenn es nicht monatelang warten kann
Euer Sohn geht seit drei Wochen nicht mehr in die Schule, schläft kaum, und die Stimmung kippt jeden Abend. Lebensgefahr besteht nicht, aber auf einen regulären Therapieplatz neun Monate zu warten, wäre zu lang. Für solche Lagen gibt es die Akutbehandlung. Sie soll entlasten und stabilisieren, eine vollständige Therapie ist sie nicht. Sie setzt eine Sprechstunde voraus, in der die Praxis die Akutbehandlung auf dem PTV 11 empfiehlt.
Umfang und Abrechnung der Akutbehandlung
Die Psychotherapie-Richtlinie erlaubt bis zu 24 Einheiten à 25 Minuten, also 600 Minuten. Bei Kindern und Jugendlichen nennt die Kassenärztliche Bundesvereinigung bis zu 30 Einheiten, wenn Bezugspersonen einbezogen werden. Ein Antrag ist nicht nötig, die Praxis zeigt der Krankenkasse den Beginn nur an.
Folgt danach eine Kurzzeittherapie, werden die Akutstunden mit dem ersten Bewilligungsschritt verrechnet. Ihr bekommt also nicht zusätzlich Stunden obendrauf, die Hilfe beginnt nur früher.
So kommt ihr an einen Akuttermin
Steht auf dem PTV 11 die Empfehlung zur Akutbehandlung, muss die Terminservicestelle unter 116117 innerhalb von zwei Wochen einen Termin vermitteln. Oft bietet die Praxis aus der Sprechstunde selbst einen Platz an. Fragt direkt danach.
- Akutbehandlung ist kein Notdienst. Bei Suizidgedanken mit Plan, schwerer Selbstverletzung oder Lebensgefahr gilt 112 oder die Notaufnahme.
- Sie ersetzt keine Langzeittherapie, kann aber die Zeit bis dahin tragbar machen.
- Auch Beihilfe und viele private Tarife kennen die Akutbehandlung. Klärt die Erstattung vorher.
Was in Akutstunden passiert
Akutstunden sind kurz getaktet und praktisch. Die Therapeutin klärt, wie gefährdet euer Kind ist, und erarbeitet mit ihm einen Plan für die schlimmsten Momente: Wen ruft es an, was hilft gegen den Druck, was tut ihr als Eltern? Oft geht es auch um die Schule. Ein Gespräch mit der Klassenleitung kann den Wiedereinstieg erleichtern. Manchmal zeigt sich in diesen Stunden, dass mehr nötig ist, eine Tagesklinik etwa oder Hilfe vom Jugendamt. Auch diese Weichen stellt die Akutbehandlung.
Wann euch der Begriff begegnet
- die Lage spitzt sich zu, ohne akute Lebensgefahr
- die Sprechstunde empfiehlt eine zeitnahe Behandlung
- der reguläre Therapieplatz ist noch Monate entfernt
Rechtsgrundlage
- § 13 Psychotherapie-Richtlinie (Akutbehandlung)
- § 75 Abs. 1a SGB V (Wartezeit höchstens zwei Wochen)