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Akutversorgung

Akutversorgung: Akutversorgung ist sofortige Hilfe bei Lebensgefahr oder einer psychischen Krise, die nicht bis zu einem Praxistermin warten kann.

Von Janike Arent, Psychotherapeutin in Ausbildung (Kinder und Jugendliche, Verhaltenstherapie)

Woran ihr merkt, dass es kein Fall für die Warteliste ist

Euer Kind sagt, es will nicht mehr leben, und hat schon darüber nachgedacht, wie. Es hat seit zwei Tagen nichts getrunken. Es ist so außer sich, dass es sich oder andere verletzt. In solchen Momenten zählt keine Therapieplatzsuche. Dann geht es nur um Sicherheit: 112 wählen oder in die Notaufnahme der nächsten Kinderklinik fahren, das Kind nicht allein lassen, gefährliche Gegenstände und Medikamente wegschließen.

Welche Nummer für welche Lage

Die Stellen unterscheiden sich danach, wie dringend es ist:

  • 112: Lebensgefahr, akute Suizidgefahr, schwere Verletzung, Bewusstlosigkeit.
  • Notaufnahme einer Kinderklinik oder einer Kinder- und Jugendpsychiatrie: Krisen, die heute eine ärztliche Einschätzung brauchen. Kliniken mit Versorgungsauftrag nehmen rund um die Uhr auf.
  • 116 117: ärztlicher Bereitschaftsdienst, wenn es dringend, aber nicht lebensbedrohlich ist.
  • Regionale Krisendienste, in manchen Bundesländern rund um die Uhr erreichbar, etwa in Bayern und Berlin.
  • Für Jugendliche selbst: Nummer gegen Kummer 116 111, krisenchat.de per Chat, Telefonseelsorge 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 oder 116 123.

Wie es nach einer Krise weitergeht

Nach einem Notfall entscheidet die Klinik, ob euer Kind stationär bleibt oder nach Hause darf. Fragt bei der Entlassung, welche Stelle sich in den nächsten Tagen kümmert. Viele Kliniken bieten Nachsorge über ihre Institutsambulanz an. Eine Psychotherapie kann danach schneller starten, weil nach einem Klinikaufenthalt keine erneute Sprechstunde vorgeschrieben ist.

Die Akutbehandlung in einer psychotherapeutischen Praxis meint etwas anderes. Sie hilft bei zugespitzten Lagen ohne Lebensgefahr, und auf sie wartet man bis zu zwei Wochen.

Was ihr vorbereiten könnt, bevor es brennt

Wenn euer Kind schon einmal in einer Krise war, hilft ein Zettel am Kühlschrank oder im Handy: die Nummer der nächsten Kinderklinik mit kinderpsychiatrischer Aufnahme, des Krisendienstes in eurem Bundesland, der behandelnden Praxis. Dazu eine Liste der Medikamente eures Kindes und die Versichertenkarte griffbereit. In der Notaufnahme fragt man euch genau danach, und unter Stress fällt einem nichts ein.

Wann euch der Begriff begegnet

  • euer Kind äußert konkrete Suizidgedanken oder Pläne
  • es verweigert Essen und Trinken vollständig oder ist körperlich in Gefahr
  • die Situation zu Hause ist nicht mehr sicher

Rechtsgrundlage

  • § 75 Abs. 1b SGB V (Notdienst)
  • § 39 SGB V (Krankenhausbehandlung)
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