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Inobhutnahme

Inobhutnahme: Inobhutnahme ist die vorläufige Unterbringung eines Kindes durch das Jugendamt, wenn es selbst darum bittet oder eine dringende Gefahr für sein Wohl besteht.

Von Janike Arent, Psychotherapeutin in Ausbildung (Kinder und Jugendliche, Verhaltenstherapie)

Inobhutnahme ist eine Schutzmaßnahme auf Zeit

Kein Wort macht Eltern mehr Angst. Deshalb hier genau, was das Gesetz sagt: Das Jugendamt nimmt ein Kind vorläufig in Obhut, wenn das Kind selbst darum bittet oder wenn eine dringende Gefahr für sein Wohl besteht und das Familiengericht nicht rechtzeitig entscheiden kann oder die Eltern nicht widersprechen. Das Kind kommt dann zu einer geeigneten Person, in eine Einrichtung oder Bereitschaftspflege. Eine Inobhutnahme ist kein Sorgerechtsentzug. Sie endet mit der Rückkehr zu den Eltern oder mit einer Entscheidung über weitere Hilfen.

Wann Jugendliche selbst um Inobhutnahme bitten

Ein Teil der Inobhutnahmen geht von den Jugendlichen aus. Eine Vierzehnjährige, die nach einem eskalierten Streit nicht nach Hause will, kann sich ans Jugendamt oder an den Notdienst wenden. Das Amt muss sie dann aufnehmen. Für Eltern ist das ein Schock. Es ist aber oft auch eine Atempause, in der sich alle beruhigen und mit Unterstützung klären, wie es weitergeht.

Eure Rechte während einer Inobhutnahme

Das Jugendamt muss euch unverzüglich informieren und mit euch die Gefährdung einschätzen (§ 42 Abs. 3). Widersprecht ihr, muss es das Kind entweder zurückgeben, wenn keine Gefährdung besteht oder ihr sie abwenden könnt und wollt, oder unverzüglich das Familiengericht anrufen. Dort habt ihr ein eigenes Verfahren, in dem ihr angehört werdet und euch anwaltlich vertreten lassen könnt.

  • Fragt, wo euer Kind ist und wie ihr Kontakt halten könnt. Wenn der Aufenthaltsort aus Schutzgründen nicht genannt wird, fragt nach dem Grund.
  • Notiert, wer was wann gesagt hat. Das hilft im späteren Gespräch und vor Gericht.
  • Holt euch Beratung, etwa bei einer Erziehungsberatungsstelle oder anwaltlich im Familienrecht.
  • Widerspruch bedeutet, dass ihr mit der Unterbringung nicht einverstanden seid. Ihr könnt das mündlich und schriftlich erklären.

Was nach der Inobhutnahme kommt

Stimmen die Eltern zu, leitet das Jugendamt ein Hilfeplanverfahren ein. Viele Kinder kehren nach Tagen oder Wochen nach Hause zurück, oft mit einer Hilfe zur Erziehung, die die Lage zu Hause entlastet. Freiheitsentziehende Maßnahmen sind nur bei Gefahr für Leib oder Leben erlaubt und brauchen spätestens am Folgetag eine gerichtliche Entscheidung.

Wann euch der Begriff begegnet

  • euer Kind hat beim Jugendamt um Obhut gebeten
  • das Jugendamt hat euer Kind in einer akuten Lage untergebracht
  • ihr wollt wissen, was das Jugendamt darf und was nicht

Rechtsgrundlage

  • § 42 SGB VIII
  • § 8a SGB VIII (Schutzauftrag)
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