Insoweit erfahrene Fachkraft
Insoweit erfahrene Fachkraft: Eine insoweit erfahrene Fachkraft berät Fachleute aus Kita, Schule oder Praxis anonym, ob das Wohl eines Kindes gefährdet ist (§§ 8a, 8b SGB VIII).
Von Janike Arent, Psychotherapeutin in Ausbildung (Kinder und Jugendliche, Verhaltenstherapie)
Wenn Kita oder Schule eine Kinderschutzfachkraft fragt
Die insoweit erfahrene Fachkraft, im Alltag oft Kinderschutzfachkraft genannt, ist eine Beraterin für Fachleute. Erzieherinnen, Lehrkräfte, Ärzte und Therapeutinnen können sie hinzuziehen, wenn sie etwas beobachten und unsicher sind, ob es um eine Gefährdung geht. Für euch als Eltern heißt das: Wenn eine Kita sagt, sie habe sich „fachlich beraten lassen“, war das oft diese Stelle. Die Beratung läuft ohne Namen oder mit pseudonymisierten Daten. Das Jugendamt erfährt dadurch nichts über euch.
Wie eine Gefährdungseinschätzung abläuft
Träger von Kitas, Jugendhilfeeinrichtungen und Diensten haben mit dem Jugendamt Vereinbarungen geschlossen (§ 8a Abs. 4). Haben ihre Fachkräfte gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung, schätzen sie das Risiko ein und ziehen dabei die insoweit erfahrene Fachkraft hinzu. Eltern und Kind sollen einbezogen werden, soweit das den Schutz des Kindes nicht gefährdet. Ziel ist zuerst, mit euch über Hilfen zu sprechen.
Lehrkräfte, Ärztinnen und andere Berufsgeheimnisträger haben nach § 4 KKG einen eigenen Anspruch auf diese Beratung durch das Jugendamt. Auch sie sollen zuerst mit euch sprechen und auf Hilfen hinwirken. Erst wenn das nicht reicht oder die Gefahr dringend ist, dürfen sie das Jugendamt informieren.
Was Eltern über die Kinderschutzberatung wissen sollten
- Die Fachkraft entscheidet nichts über eure Familie. Sie berät die Person, die sich Sorgen macht.
- Eine Beratung ist kein Bericht ans Jugendamt. Viele Gespräche enden mit dem Ergebnis, dass keine Gefährdung vorliegt oder ein Elterngespräch reicht.
- Wenn die Kita das Gespräch mit euch sucht, geht hin. Ein offenes Gespräch ist fast immer der Weg, der am wenigsten Eingriff braucht.
- Ihr könnt selbst fragen, wer in der Einrichtung für Kinderschutz zuständig ist und wie das Verfahren aussieht. Viele Kitas haben ein schriftliches Schutzkonzept.
Wenn ihr selbst eine Gefährdung vermutet
Die insoweit erfahrene Fachkraft ist nicht eure Anlaufstelle. Wenn ihr befürchtet, dass eurem Kind jemand schadet, wendet euch an eine Fachberatungsstelle, das Hilfetelefon Sexueller Missbrauch (0800 22 55 530) oder das Jugendamt. Bei akuter Gefahr gilt 110 oder 112. Der Wegweiser hat dafür eine eigene Seite zum Verdacht auf Gewalt.
Wann euch der Begriff begegnet
- Kita oder Schule bittet wegen einer Beobachtung um ein Gespräch
- eine Einrichtung erwähnt, sie habe sich im Kinderschutz beraten lassen
- ihr wollt wissen, wie eine Einrichtung mit Verdachtsfällen umgeht
Rechtsgrundlage
- § 8a SGB VIII (Schutzauftrag)
- § 8b SGB VIII (Beratungsanspruch)
- § 4 KKG (Berufsgeheimnisträger)
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