Schweigepflicht bei Jugendlichen
Schweigepflicht bei Jugendlichen: Pflicht von Therapeut:innen, Anvertrautes nicht weiterzugeben. Bei einsichtsfähigen Jugendlichen gilt sie auch gegenüber den Eltern.
Von Janike Arent, Psychotherapeutin in Ausbildung (Kinder und Jugendliche, Verhaltenstherapie)
Was ihr aus der Therapie eures Teenagers erfahrt
Für viele Eltern ist das die schwerste Regel. Ihr fahrt euer Kind jede Woche hin, ihr macht euch Sorgen, und hinterher sagt die Therapeutin freundlich, dass sie über Inhalte nicht sprechen darf. Diese Grenze schützt die Behandlung. Eine 15-Jährige erzählt von Selbstverletzung, Streit mit Freunden oder ihrer ersten Beziehung nur, wenn sie sicher ist, dass es nicht beim Abendessen zur Sprache kommt. Ihr seid trotzdem nicht ausgeschlossen. Gute Praxen klären zu Beginn mit allen, was mit euch besprochen wird, und laden zu Elterngesprächen ein, bei Jugendlichen meist mit deren Wissen oder gemeinsam.
Strafrecht und Berufsordnung
Wer als Psychotherapeutin Geheimnisse unbefugt offenbart, macht sich nach § 203 StGB strafbar. Die Berufsordnungen der Psychotherapeutenkammern regeln dazu, dass die Schweigepflicht gegenüber einsichtsfähigen Minderjährigen gilt und auch gegenüber Bezugspersonen, die an der Behandlung teilnehmen. Ob euer Kind einsichtsfähig ist, hängt von seiner Reife ab und wird im Einzelfall eingeschätzt, eine feste Altersgrenze gibt es nicht.
Wann die Schweigepflicht endet
Erstens, wenn euer Kind zustimmt. Viele Jugendliche erlauben, dass bestimmte Dinge an euch gehen, wenn man sie fragt.
Zweitens bei Gefahr. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung sieht § 4 KKG ein Stufenmodell vor: die Lage mit dem Jugendlichen und den Eltern besprechen, sich anonym beraten lassen und, wenn das nicht reicht, das Jugendamt informieren. Bei akuter Gefahr für Leben, etwa bei konkreten Suizidplänen, erlaubt der rechtfertigende Notstand nach § 34 StGB, die nötigen Informationen weiterzugeben. Praktisch heißt das: Wenn euer Kind in Lebensgefahr ist, erfahrt ihr davon. Meist wird das vorher mit eurem Kind besprochen.
Was Eltern meist trotzdem erfahren
- ob Termine stattfinden und wie der Rahmen der Behandlung aussieht
- grobe Ziele, wenn euer Kind einverstanden ist
- was ihr zu Hause konkret tun könnt, in gemeinsamen Gesprächen
- alles, was zum Schutz eures Kindes nötig ist
Wann euch der Begriff begegnet
- euer jugendliches Kind beginnt eine Therapie
- die Praxis lädt zu einem Gespräch mit Absprachen zur Vertraulichkeit ein
- ihr macht euch Sorgen um die Sicherheit eures Kindes
Rechtsgrundlage
- § 203 StGB
- § 4 KKG (Beratung und Übermittlung bei Kindeswohlgefährdung)
- § 34 StGB (Rechtfertigender Notstand)