Stationäre Behandlung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie
Stationäre Behandlung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie: Vollstationäre Behandlung in einer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, wenn ambulante oder teilstationäre Hilfe nicht ausreicht.
Von Janike Arent, Psychotherapeutin in Ausbildung (Kinder und Jugendliche, Verhaltenstherapie)
Wenn euer Kind für eine Weile in der Klinik wohnt
Kaum ein Schritt fällt Eltern schwerer. Die Tasche packen, das Kind auf Station lassen, abends allein nach Hause fahren. Viele erleben das als Scheitern. Fachlich ist es oft der Moment, in dem endlich genug Hilfe auf einmal da ist: Pflege rund um die Uhr, ärztliche Behandlung, Psychotherapie, Schule und ein Team, das euer Kind jeden Tag erlebt. Eine Station sieht Dinge, die in 50 Minuten Praxis nie auftauchen, etwa wie euer Kind isst, schläft oder mit anderen Jugendlichen streitet.
Geplante Aufnahme oder Aufnahme in der Krise
Geplant läuft es über eine Einweisung, ein Vorgespräch und häufig eine Warteliste. In einer akuten Krise, etwa bei Suizidgefahr, nehmen Kliniken mit Versorgungsauftrag für eure Region auch nachts auf. Dann führt der Weg über die Notaufnahme oder die 112.
Nach § 39 SGB V wird vollstationär erst behandelt, wenn Tagesklinik, ambulante Behandlung oder Behandlung zu Hause nicht reichen. Die Klinik prüft das bei der Aufnahme.
Freiwillig und geschlossen: was rechtlich gilt
Die meisten Aufenthalte sind freiwillig. Bei Kindern willigen die Sorgeberechtigten ein, Jugendliche werden je nach Reife einbezogen. Eine geschlossene Unterbringung, bei der euer Kind die Station nicht verlassen darf, braucht nach § 1631b BGB die Genehmigung des Familiengerichts. Ohne Genehmigung ist sie nur erlaubt, wenn Abwarten gefährlich wäre, und die Genehmigung muss dann unverzüglich nachgeholt werden.
Eure Rolle während des Klinikaufenthalts
Ihr bleibt Eltern, auch wenn euer Kind gerade woanders schläft. Rechnet mit regelmäßigen Elterngesprächen, Besuchszeiten und später mit Wochenenden zu Hause, die Kliniken oft Belastungserprobung nennen. Diese Wochenenden zeigen, was im Alltag schon trägt.
Fragt früh nach der Zeit danach. Wer übernimmt die Nachsorge, die Institutsambulanz oder eine Praxis? Wie gelingt der Wiedereinstieg in die Schule? Ein guter Entlassplan steht, bevor der Entlasstag kommt. Und fragt auch, wer euch als Eltern in dieser Zeit stützt, manche Kliniken bieten Elterngruppen an.
Wann euch der Begriff begegnet
- eine Praxis oder Ambulanz empfiehlt eine Klinikaufnahme
- euer Kind ist akut gefährdet
- die Entlassung und die Nachsorge werden geplant
Rechtsgrundlage
- § 39 Abs. 1 SGB V
- § 1631b BGB (freiheitsentziehende Unterbringung)