Tagesklinik
Tagesklinik: Teilstationäre Klinikbehandlung. Euer Kind ist werktags tagsüber in der Klinik und verbringt Abende, Nächte und Wochenenden zu Hause.
Von Janike Arent, Psychotherapeutin in Ausbildung (Kinder und Jugendliche, Verhaltenstherapie)
Klinik am Tag, Familie am Abend
Die Tagesklinik liegt zwischen Praxis und Station. Morgens bringt ihr euer Kind hin oder es fährt selbst, nachmittags kommt es heim. Dazwischen liegen Unterricht, Einzel- und Gruppentherapie, Fachtherapien wie Ergo- oder Kunsttherapie und feste Mahlzeiten. Der Abend zu Hause gehört zur Behandlung. Was tagsüber geübt wird, muss in eurem Alltag funktionieren, und genau das zeigt sich jeden Tag aufs Neue. Deshalb rechnen Tageskliniken fest mit euch: Elterngespräche und manchmal gemeinsame Termine sind Teil des Plans.
Wann die Tagesklinik besser passt als Station oder Praxis
Sie kommt infrage, wenn eine ambulante Therapie nicht reicht, euer Kind nachts aber sicher zu Hause sein kann. Typische Beispiele sind eine Schulvermeidung, die sich über Monate verfestigt hat, oder eine Depression, die den Alltag lahmlegt. Das Gesetz sieht diesen Vorrang ausdrücklich vor: Vollstationär wird nach § 39 SGB V nur behandelt, wenn teilstationär oder ambulant das Ziel nicht erreicht.
Besteht nachts Gefahr, etwa bei akuter Suizidalität, ist die Tagesklinik der falsche Ort.
Unterricht während der Behandlung
Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie haben meist eine Klinikschule, die mit der Stammschule eures Kindes Kontakt hält. Der Unterricht ist kürzer und in kleinen Gruppen. Für viele Kinder, die monatelang nicht in der Schule waren, ist das der erste Unterricht ohne Bauchweh. Die Rückkehr in die eigene Klasse wird gegen Ende der Behandlung geplant, oft schrittweise.
Aufnahme, Wartezeit und Kosten der Tagesklinik
Ihr braucht eine Einweisung von der Kinderarztpraxis oder einer Kinder- und Jugendpsychiaterin. Danach folgt ein Vorgespräch in der Klinik, oft mit Warteliste. Die Kosten trägt die Krankenkasse. Die Zuzahlung von 10 Euro pro Tag fällt nach § 39 Abs. 4 SGB V nur bei vollstationärer Behandlung und erst ab 18 Jahren an, für die Tagesklinik eures Kindes also nicht.
Fragt im Vorgespräch nach, wie oft Elterngespräche stattfinden, wie der Kontakt zur Stammschule läuft und was in den Schulferien passiert. Daran merkt ihr schnell, wie die Klinik mit Familien arbeitet.
Wann euch der Begriff begegnet
- ambulante Therapie reicht nicht mehr
- die Klinik schlägt teilstationär statt Station vor
- euer Kind war lange nicht mehr in der Schule
Rechtsgrundlage
- § 39 Abs. 1 und 4 SGB V