Überweisung
Überweisung: Schriftlicher Auftrag einer Arztpraxis an eine andere Praxis oder Einrichtung, euer Kind weiter zu untersuchen oder zu behandeln.
Von Janike Arent, Psychotherapeutin in Ausbildung (Kinder und Jugendliche, Verhaltenstherapie)
Für Psychotherapie braucht ihr keine
Das ist die gute Nachricht vorweg. In eine psychotherapeutische Sprechstunde könnt ihr mit eurem Kind direkt gehen, die Versichertenkarte reicht. Anders sieht es bei Sozialpädiatrischen Zentren aus und bei der Terminvermittlung für Fachärzte. Viele Familien verlieren Wochen, weil sie mit dem falschen Schein oder ganz ohne Schein irgendwo anrufen. Ein kurzer Anruf vorher in der Kinderarztpraxis spart das.
Wer welche Überweisung verlangt
- Psychotherapeutische Praxis: keine Überweisung, Erstkontakt über die Sprechstunde.
- Kinder- und Jugendpsychiatrie-Praxis: gesetzlich Versicherte können direkt hingehen. Für die Vermittlung über die Terminservicestelle braucht ihr aber eine Überweisung.
- Sozialpädiatrisches Zentrum: SPZ sind nach § 119 SGB V ermächtigt und behandeln nur Kinder, die anderswo nicht ausreichend versorgt werden können. In der Praxis verlangen sie fast immer eine Überweisung, oft nur von bestimmten Fachgruppen wie Kinderärztin oder Kinder- und Jugendpsychiater.
- Psychiatrische Institutsambulanz: fragt vorher nach, viele Ambulanzen wollen eine Überweisung oder ein Vorgespräch.
Die Überweisung mit Dringlichkeitsvermerk
Hält die Kinderarztpraxis einen Facharzttermin für dringend, kann sie das auf der Überweisung vermerken. Mit dem Vermittlungscode darauf sucht die Terminservicestelle unter 116 117 einen Termin. Die Wartezeit darf dann laut § 75 Abs. 1a SGB V vier Wochen nicht überschreiten. Den Arzt aussuchen könnt ihr bei diesem Weg nicht. Wer auf eine bestimmte Praxis wartet, wartet oft länger.
Einweisung ins Krankenhaus ist ein anderes Papier
Für eine geplante Aufnahme in einer Klinik oder Tagesklinik der Kinder- und Jugendpsychiatrie braucht ihr eine Verordnung von Krankenhausbehandlung, umgangssprachlich Einweisung. Die stellt die Kinderarztpraxis oder die Kinder- und Jugendpsychiaterin aus. Im Notfall gilt das alles nicht. Dann geht ihr ohne Papier in die Notaufnahme oder ruft die 112.
Was eine Überweisung brauchbar macht
Eine Überweisung mit dem Vermerk „Abklärung“ hilft der nächsten Praxis wenig. Bittet die Kinderärztin, die Frage konkret aufzuschreiben, zum Beispiel „Verdacht auf ADHS, Schule meldet starke Unruhe seit der zweiten Klasse“. Nehmt zum Termin das gelbe Vorsorgeheft, frühere Befunde, Zeugnisse und eine Liste der Medikamente mit. Das spart beim Erstgespräch eine halbe Stunde Nachfragen.
Wann euch der Begriff begegnet
- ihr wollt einen Termin im SPZ
- die Terminservicestelle soll einen Facharzttermin vermitteln
- eine Klinik bittet um Einweisung
Rechtsgrundlage
- § 75 Abs. 1a SGB V (Terminservicestellen)
- § 119 SGB V (Sozialpädiatrische Zentren)