Approbation
Approbation: Die Approbation ist die staatliche Erlaubnis, Psychotherapie unter der geschützten Bezeichnung Psychotherapeut:in eigenverantwortlich auszuüben.
Von Janike Arent, Psychotherapeutin in Ausbildung (Kinder und Jugendliche, Verhaltenstherapie)
Woran ihr eine echte Psychotherapeutin erkennt
Auf Praxisschildern und Websites stehen viele Bezeichnungen: Kinderpsychologin, Familiencoach, Therapeut für Kinder, Heilpraktikerin für Psychotherapie. Eine Psychotherapie, die die Krankenkasse bezahlt, darf nur machen, wer approbiert ist. Die Bezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ ist nach § 1 PsychThG geschützt, andere Wörter sind es nicht. Wenn ihr unsicher seid, fragt nach der Approbation und dem Verfahren. Eine seriöse Praxis beantwortet das ohne Zögern.
Alte und neue Wege zur Approbation
Bis 2020 gab es den eigenen Beruf Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in. Den Weg dorthin bildeten ein Studium, etwa der Psychologie, Pädagogik oder Sozialen Arbeit, und eine mehrjährige Ausbildung an einem Institut. Diese Approbationen gelten weiter, sie berechtigen zur Behandlung von Patient:innen unter 21 Jahren. Wer die Ausbildung nach altem Recht begonnen hat, kann sie in der Regel bis zum 1. September 2032 abschließen, in Härtefällen bis 2035.
Nach dem neuen Psychotherapeutengesetz führt ein eigenes Studium der Psychotherapie zur Approbation. Wer danach Kinder und Jugendliche über die Kasse behandeln will, macht eine Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin für Kinder und Jugendliche.
Approbation, Fachkunde, Kassensitz
Drei Begriffe werden oft verwechselt. Die Approbation erlaubt die Ausübung des Berufs. Die Fachkunde in einem Verfahren und für eine Altersgruppe ist Voraussetzung für die Eintragung ins Arztregister. Der Kassensitz schließlich erlaubt die Abrechnung mit den gesetzlichen Kassen. Eine approbierte Therapeutin ohne Kassensitz behandelt privat oder über Kostenerstattung.
- Psychotherapeut:innen in Ausbildung sind noch nicht approbiert. Sie behandeln unter Supervision in Ausbildungsambulanzen, die mit den Kassen abrechnen.
- Heilpraktiker:innen für Psychotherapie haben keine Approbation. Die gesetzliche Kasse zahlt sie nicht, auch nicht über Kostenerstattung.
- Ärzt:innen mit psychotherapeutischer Weiterbildung dürfen sich ärztliche Psychotherapeut:innen nennen.
So prüft ihr eine Praxis
Die Psychotherapeutenkammer eures Bundeslands führt die approbierten Mitglieder und hat meist eine Suche auf der Website. Die Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung zeigt Praxen mit Kassensitz samt Fachkunde für Kinder und Jugendliche. Eine Praxis darf euch Approbation, Verfahren und Altersgruppe ohne Weiteres nennen.
Wann euch der Begriff begegnet
- ihr prüft, ob ein Angebot echte Psychotherapie ist
- eine Bezeichnung auf der Website klingt vage
- ihr plant eine Kostenerstattung für eine Privatpraxis
Rechtsgrundlage
- § 1 Psychotherapeutengesetz (Berufsbezeichnung)
- §§ 26 und 27 PsychThG (Fortgeltung und Übergang)
- § 95c SGB V (Arztregister)