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Ausbildungsambulanz

Ausbildungsambulanz: Ambulanz eines staatlich anerkannten Ausbildungsinstituts, in der Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Aufsicht Kassenpatient:innen behandeln.

Von Janike Arent, Psychotherapeutin in Ausbildung (Kinder und Jugendliche, Verhaltenstherapie)

Therapie am Ausbildungsinstitut: was das für euer Kind heißt

Wer hier behandelt, hat ein abgeschlossenes Studium, meist ein Jahr Klinikpraxis hinter sich und steckt im praktischen Teil der Ausbildung. Jede Behandlung wird regelmäßig mit einer approbierten Supervisorin besprochen. Für euch läuft es wie in einer Kassenpraxis: Sprechstunde, Probatorik, Antrag bei der Kasse, Bezugspersonenstunden. Die Kosten trägt die gesetzliche Krankenkasse. Bei der Suche nach einem Platz lohnt es sich deshalb, die Ausbildungsinstitute der Umgebung mit auf die Liste zu setzen. Achtet darauf, dass das Institut einen Ausbildungsgang für Kinder und Jugendliche hat. Viele Institute bilden nur für die Behandlung Erwachsener aus.

Was § 117 SGB V für die Ambulanzen regelt

Ambulanzen an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten sind nach § 117 Abs. 3 SGB V zur Behandlung gesetzlich Versicherter ermächtigt. Sie dürfen nur Verfahren anwenden, die der Gemeinsame Bundesausschuss anerkannt hat, also Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie sowie Systemische Therapie. Die Verantwortung liegt bei Personen, die selbst die Qualifikation für die Kassenversorgung haben.

Seit der Reform des Psychotherapeutengesetzes läuft die alte Ausbildung aus. Wer nach altem Recht ausgebildet wird, muss bis zum 1. September 2032 fertig sein, in Härtefällen bis spätestens 31. August 2035. Danach übernehmen Weiterbildungsambulanzen nach § 117 Abs. 3b SGB V diese Rolle.

Supervision, Aufzeichnung und Wechsel

Supervision heißt, dass eine erfahrene Kollegin die Behandlung mitdenkt. Dafür werden Sitzungen in manchen Instituten mit Ton oder Video aufgezeichnet, aber nur mit eurem Einverständnis und dem eures Kindes. Ein Punkt verdient Aufmerksamkeit: Ausbildungen enden. Fragt am Anfang, wie lange die Therapeutin noch am Institut ist und was passiert, wenn sie vor Therapieende geht.

Fragen für den ersten Anruf am Institut

  • Behandelt ihr Kinder und Jugendliche, und in welchem Verfahren?
  • Wie lang ist die Warteliste gerade?
  • Werden Sitzungen aufgezeichnet, und wer sieht die Aufnahmen?
  • Bleibt die Therapeutin für die geplante Dauer der Behandlung?

Wann euch der Begriff begegnet

  • die Kassenpraxen in eurer Nähe haben lange Wartelisten
  • ein Institut bietet einen Platz an und ihr seid unsicher
  • ihr fragt euch, wer euer Kind eigentlich behandelt

Rechtsgrundlage

  • § 117 Abs. 3, 3a und 3b SGB V
  • § 27 Psychotherapeutengesetz (Übergangsregelung)
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