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Kassensitz

Kassensitz: Ein Kassensitz ist die Zulassung, Behandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Er betrifft nur gesetzlich Versicherte.

Von Janike Arent, Psychotherapeutin in Ausbildung (Kinder und Jugendliche, Verhaltenstherapie)

Warum die Wartelisten an den Kassensitzen hängen

Für gesetzlich versicherte Familien entscheidet der Kassensitz, ob eine Praxis direkt mit der Krankenkasse abrechnet. Ihr zahlt dort nichts dazu. Privat Versicherte betrifft das Thema nicht, sie können zu jeder approbierten Praxis gehen, solange ihr Tarif mitspielt. Die Zahl der Kassensitze ist durch die Bedarfsplanung begrenzt. Eine Region gilt auf dem Papier schnell als „versorgt“, auch wenn Familien dort ein halbes Jahr auf einen Platz warten.

Bedarfsplanung und die Quote für Kinder

Wie viele Sitze es in einem Planungsbereich gibt, regelt die Bedarfsplanungs-Richtlinie des G-BA. Mindestens 20 Prozent der psychotherapeutischen Versorgung sind nach § 101 SGB V Therapeut:innen vorbehalten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln. Ein Sitz kann auch hälftig vergeben sein. Dann arbeitet die Praxis mit halbem Versorgungsauftrag und hat entsprechend weniger Plätze.

Wie ihr eine Kassenpraxis erkennt

Auf Websites steht oft „alle Kassen“ oder „Vertragspsychotherapeutin“. Die Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigungen und die 116117 zeigen nur Praxen mit Zulassung.

Ausbildungsambulanzen und Institutsambulanzen rechnen ebenfalls mit den Kassen ab, ohne dass die einzelne Therapeutin einen eigenen Sitz hat.

Fragt im Zweifel direkt: „Rechnen Sie mit der gesetzlichen Krankenkasse ab?“

  • Ohne Kassensitz ist eine Praxis nicht weniger qualifiziert. Die Zulassung ist eine Frage der Planung.
  • Eine Privatpraxis kann für gesetzlich Versicherte über Kostenerstattung infrage kommen.
  • Selbstzahlen ist immer möglich, auch bei Kassenpraxen.

Warum eine Kassenpraxis trotzdem keinen Platz hat

Ein voller Kassensitz bedeutet eine begrenzte Zahl von Wochenstunden. Wer 60 oder 80 Stunden Therapie mit einem Kind macht, belegt den Platz oft über ein Jahr. Neue Plätze werden frei, wenn Behandlungen enden, und das lässt sich schlecht planen. Deshalb führen viele Praxen Wartelisten oder nehmen zeitweise niemanden auf. Für euch heißt das: früh auf mehrere Listen setzen lassen und die Suche mit Datum festhalten.

Wann euch der Begriff begegnet

  • eine Praxis nimmt nur Privatversicherte oder Selbstzahler
  • ihr fragt euch, warum die Wartezeiten so lang sind
  • ihr wägt Kassenpraxis und Privatpraxis ab

Rechtsgrundlage

  • § 95 SGB V (Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung)
  • § 101 Abs. 4 SGB V (Mindestquote Kinder und Jugendliche)
  • Bedarfsplanungs-Richtlinie des G-BA
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