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Selbstzahler

Selbstzahler: Familien, die Psychotherapie ohne Kostenübernahme durch Kasse, Versicherung oder Beihilfe selbst bezahlen. Abgerechnet wird nach GOP und GOÄ.

Von Janike Arent, Psychotherapeutin in Ausbildung (Kinder und Jugendliche, Verhaltenstherapie)

Bevor ihr selbst zahlt, prüft die anderen Wege

Selbst zahlen bringt Tempo. Manche Privatpraxis hat in zwei Wochen einen Termin, wo die Kassenpraxis ein halbes Jahr nennt. Es kostet aber schnell vierstellige Beträge. Prüft deshalb zuerst, ob ihr den Anspruch woanders herbekommt. Gesetzlich Versicherte können über die Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V eine Privatpraxis von der Kasse bezahlen lassen. Das setzt voraus, dass ihr den Antrag stellt, bevor die Therapie beginnt. Privat Versicherte schauen in ihren Tarif, Beamtenfamilien zusätzlich zur Beihilfe. Und die Erziehungsberatungsstelle kostet gar nichts.

Was eine Sitzung ungefähr kostet

Psychotherapeut:innen rechnen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten ab, die auf die Gebührenordnung für Ärzte verweist. Eine Einzelsitzung Verhaltenstherapie von mindestens 50 Minuten kostet beim üblichen 2,3-fachen Satz rund 100 Euro. Eine Kurzzeittherapie mit 24 Sitzungen liegt damit bei etwa 2.400 Euro, dazu kommen Sprechstunde und Probatorik. Andere Verfahren haben andere Ziffern und können abweichen.

Krankheitskosten, die ihr selbst tragt, könnt ihr in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angeben. Ein Teil davon gilt als zumutbar und wirkt sich nicht aus.

Was die Praxis euch vorher schriftlich sagen muss

Weiß eine Praxis, dass Kasse oder Versicherung die Kosten nicht sicher übernehmen, muss sie euch nach § 630c Abs. 3 BGB vor Beginn in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren. Bittet ausdrücklich um diese Information, wenn sie fehlt. Ein höherer Faktor als 2,3 braucht nach § 5 GOÄ besondere Gründe. Eine abweichende Honorarvereinbarung muss vor der Behandlung getroffen werden.

Häufige Irrtümer beim Selbstzahlen

  • Wer erst selbst zahlt und hinterher die Kasse fragt, hat bei der Kostenerstattung schlechte Karten. Der Antrag gehört vor die erste Therapiestunde.
  • Ein Kassensitz sagt nur etwas über gesetzlich Versicherte. Privat Versicherte können jede Praxis mit Approbation wählen, die ihr Tarif abdeckt.
  • Heilpraktiker für Psychotherapie haben keine Approbation. Die gesetzliche Kasse zahlt sie nicht, auch nicht über die Kostenerstattung.

Wann euch der Begriff begegnet

  • eine Privatpraxis hätte schnell einen Platz
  • die Versicherung lehnt ab oder begrenzt Sitzungen
  • ihr bekommt eine Rechnung, die ihr nicht versteht

Rechtsgrundlage

  • § 1 Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)
  • § 5 GOÄ
  • § 630c Abs. 3 BGB
  • § 13 Abs. 3 SGB V (Abgrenzung Kostenerstattung)
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