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Beihilfe

Beihilfe: Zuschuss des Dienstherrn zu Krankheitskosten von Beamt:innen und ihren Angehörigen. Für Kinder zahlt die Bundesbeihilfe 80 Prozent der beihilfefähigen Kosten.

Von Janike Arent, Psychotherapeutin in Ausbildung (Kinder und Jugendliche, Verhaltenstherapie)

Psychotherapie für Beamtenkinder: zwei Stellen, zwei Anträge

Wenn ein Elternteil verbeamtet ist, laufen die Kosten für euer Kind meist über zwei Töpfe. Die Beihilfestelle trägt ihren Anteil, beim Bund für Kinder 80 Prozent. Den Rest übernimmt eine private Krankenversicherung, sofern ihr eine habt. Beide haben eigene Regeln, und beide wollen vor einer längeren Therapie gefragt werden. Wer nur einen der beiden Anträge stellt, bleibt im schlimmsten Fall auf einem Teil der Rechnungen sitzen.

Was die Bundesbeihilfe bei unter 21-Jährigen vorsieht

Die Bundesbeihilfeverordnung lehnt sich eng an die Kassenregeln an und gibt jungen Menschen etwas mehr Spielraum:

  • Sprechstunde: bis zu zehn Termine.
  • Probatorik: bis zu fünf Sitzungen, vor analytischer Psychotherapie bis zu acht, unter 21 Jahren jeweils zwei mehr.
  • Akutbehandlung: bis zu 24 Sitzungen, mit Einbezug der Bezugspersonen bis zu 30.
  • Kurzzeittherapie: bis zu 30 Sitzungen ohne vorherige Anerkennung, wenn Bezugspersonen einbezogen werden.
  • Langzeittherapie: nur nach Voranerkennung durch die Festsetzungsstelle, in der Regel mit Gutachten einer von der KBV bestellten Gutachterin.

Landesbeamte haben eigene Beihilfeverordnungen

Die Zahlen oben gelten für Bundesbeamt:innen. Jedes Bundesland hat eine eigene Beihilfeverordnung, die bei Psychotherapie abweichen kann, etwa bei Sitzungszahlen oder beim Anerkennungsverfahren. Schaut in die Verordnung eures Landes oder ruft eure Beihilfestelle an, bevor die Probatorik endet.

Stolpersteine zwischen Beihilfe und privater Versicherung

  • Die private Restkostenversicherung zahlt nur, was ihr Tarif vorsieht. Manche Tarife begrenzen die Zahl der Sitzungen.
  • Abgerechnet wird nach GOP und GOÄ. Liegt der Faktor über dem, was Beihilfe oder Versicherung anerkennen, zahlt ihr die Differenz.
  • Beginnt eine Langzeittherapie vor der Anerkennung, riskiert ihr, dass Stunden nicht erstattet werden.

Eine Reihenfolge, die Ärger spart

Nach der Sprechstunde lasst ihr euch von der Praxis sagen, welches Verfahren und wie viele Stunden geplant sind. Mit dieser Auskunft fragt ihr bei der Beihilfestelle nach dem Antrag auf Voranerkennung und bei der privaten Versicherung nach einer schriftlichen Leistungszusage. Erst wenn beide Antworten da sind, beginnt die Langzeittherapie. Das klingt bürokratisch. Es verhindert, dass ihr nach einem halben Jahr Therapie Rechnungen über mehrere tausend Euro allein tragt.

Wann euch der Begriff begegnet

  • ein Elternteil ist verbeamtet
  • die Praxis rechnet privat ab
  • eine Langzeittherapie soll beginnen

Rechtsgrundlage

  • §§ 18 und 18a Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
  • § 46 BBhV (Bemessungssätze)
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