GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten)
GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten): Verordnung aus dem Jahr 2000, nach der Psychotherapeut:innen private Leistungen abrechnen. Sie verweist für Ziffern und Beträge auf die GOÄ.
Von Janike Arent, Psychotherapeutin in Ausbildung (Kinder und Jugendliche, Verhaltenstherapie)
Wo euch die GOP auf der Rechnung begegnet
Ihr seht die GOP selten beim Namen. Ihr seht sie auf jeder Privatrechnung einer psychotherapeutischen Praxis: eine Ziffer, eine Punktzahl, ein Faktor, ein Betrag. Die Verordnung selbst ist kurz. Sie sagt im Kern, dass Psychotherapeut:innen nach der Gebührenordnung für Ärzte abrechnen, und zwar nur Leistungen aus deren Abschnitten B und G. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen Rechnungen auf dieser Grundlage.
Eine GOP-Rechnung lesen
Jede Leistung hat in der GOÄ eine Nummer und eine Punktzahl. Der Punktwert ist gesetzlich auf 5,82873 Cent festgelegt. Ein Beispiel ist die Nummer 870, Verhaltenstherapie als Einzelbehandlung, mindestens 50 Minuten. Sie hat 750 Punkte. Daraus ergibt sich ein Einfachsatz von 43,72 Euro. Beim 2,3-fachen Satz sind es 100,55 Euro.
Für psychotherapeutische Leistungen, die im Verzeichnis fehlen, erlaubt die GOP eine Abrechnung über eine gleichwertige Leistung aus Abschnitt B oder G. Auf der Rechnung steht dann oft der Zusatz „analog“. Für Sprechstunde, Diagnostik und Elterngespräche tauchen deshalb Ziffern auf, die auf den ersten Blick nichts mit Psychotherapie zu tun haben.
Warum auf fast jeder Rechnung 2,3 steht
Nach § 5 GOÄ liegt eine Gebühr zwischen dem Einfachen und dem 3,5-Fachen. In der Regel darf aber nur bis zum 2,3-Fachen berechnet werden. Darüber geht es nur, wenn Schwierigkeit oder Zeitaufwand im Einzelfall das rechtfertigen. Ein Faktor über 2,3 muss auf der Rechnung begründet sein, und eure Versicherung prüft diese Begründung.
Die Gebührenordnung ist über 25 Jahre alt
Die GOP verweist auf die GOÄ in der Fassung von 1996. Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Gesundheitsministerium im Juli 2026 einen überarbeiteten Entwurf für eine neue GOÄ übergeben. Ein Inkrafttreten halten sie frühestens zum 1. Januar 2028 für möglich. Wie sich das auf psychotherapeutische Rechnungen auswirkt, steht noch nicht fest.
Wenn ihr eine Rechnung nicht nachvollziehen könnt, fragt zuerst in der Praxis nach. Klärt sich das nicht, ist die Psychotherapeutenkammer eures Bundeslandes die nächste Adresse für Fragen zur Abrechnung.
Wann euch der Begriff begegnet
- ihr bekommt eine Privatrechnung
- Beihilfe oder Versicherung kürzt eine Rechnung
- eine Praxis nennt vorab ihren Stundensatz
Rechtsgrundlage
- § 1 GOP
- § 5 GOÄ (Bemessung der Gebühren)
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