Konsiliarbericht
Konsiliarbericht: Der Konsiliarbericht ist eine ärztliche Bescheinigung vor einer Kassen-Psychotherapie, die körperliche Ursachen der Beschwerden prüft oder ausschließt.
Von Janike Arent, Psychotherapeutin in Ausbildung (Kinder und Jugendliche, Verhaltenstherapie)
Warum vor der Therapie noch ein Arzttermin ansteht
Bauchschmerzen können seelisch sein. Sie können aber auch von einer Unverträglichkeit kommen, Müdigkeit von einer Schilddrüsenstörung, Unruhe von schlechtem Hören. Bevor eine Psychotherapie bei der Kasse beantragt wird, schaut deshalb eine Ärztin auf den Körper. Für euch heißt das meist: ein Termin in der Kinderarztpraxis mit dem Hinweis, dass ein Konsiliarbericht für die Psychotherapie gebraucht wird. Die Praxis kennt das Formular.
Wer den Bericht ausstellt und bis wann
Der Bericht wird spätestens nach den probatorischen Sitzungen eingeholt und muss vor Beginn der beantragten Therapie vorliegen. Die Ärztin untersucht euer Kind persönlich. Bei Kindern und Jugendlichen dürfen ihn unter anderem Kinder- und Jugendärzt:innen, Kinder- und Jugendpsychiater:innen, Allgemeinmediziner:innen und Internist:innen ausstellen.
Der Bericht soll nach der Psychotherapie-Richtlinie innerhalb von drei Wochen bei der Praxis sein. Die Untersuchung zahlt bei gesetzlich Versicherten die Kasse.
Gesetzlich verankert ist die Abklärung im Psychotherapeutengesetz: Im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung ist eine somatische Abklärung herbeizuführen. Der Konsiliarbericht ist der Weg, auf dem das im Kassensystem passiert. Bei Kindern, die ohnehin regelmäßig zur Kinderärztin gehen, ist das meist ein kurzer Termin.
Was im Konsiliarbericht steht und was nicht
Der Bericht ist kurz: körperlicher Befund, ob etwas gegen eine Psychotherapie spricht, ob zusätzlich eine ärztliche Behandlung nötig ist, etwa wegen Asthma oder einer Medikation. Er bewertet nicht, ob die Therapie sinnvoll ist. Das entscheidet die Psychotherapeutin.
Für die psychotherapeutische Sprechstunde und die Akutbehandlung ist kein Konsiliarbericht nötig.
Was sich beim Konsiliarverfahren ändern soll
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 15.10.2026 eine Überarbeitung der Regeln beschlossen. Der Bericht soll aussagekräftiger werden und digital übermittelt werden können. Bis zum Inkrafttreten gilt das bisherige Verfahren.
Missverständnisse rund um den Konsiliarbericht
- Die Kinderärztin muss die Therapie nicht befürworten. Sie prüft nur den Körper.
- Ein auffälliger Befund verhindert die Therapie selten. Häufig laufen ärztliche und psychotherapeutische Behandlung dann parallel.
- Ein alter Befund ersetzt den Bericht nicht. Die Ärztin untersucht euer Kind dafür persönlich.
Wann euch der Begriff begegnet
- die Probatorik ist abgeschlossen und der Antrag wird vorbereitet
- die Psychotherapiepraxis bittet um einen ärztlichen Bericht
- körperliche Ursachen sind noch nicht abgeklärt
Rechtsgrundlage
- § 32 Psychotherapie-Richtlinie (Konsiliarverfahren)
- § 1 Abs. 2 PsychThG (somatische Abklärung)
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