Verfahrenslotse
Verfahrenslotse: Verfahrenslotsen (§ 10b SGB VIII) beraten und begleiten seit 2024 junge Menschen mit Behinderung und ihre Eltern unabhängig beim Weg zur Eingliederungshilfe.
Von Janike Arent, Psychotherapeutin in Ausbildung (Kinder und Jugendliche, Verhaltenstherapie)
Ein Lotse für den Antragsdschungel bei Behinderung
Wer ein Kind mit Behinderung oder drohender Behinderung hat, landet schnell zwischen Zuständigkeiten. Für seelische Behinderungen ist das Jugendamt zuständig, für körperliche und geistige meist der Träger der Eingliederungshilfe nach SGB IX, für Therapien die Krankenkasse. Seit dem 1. Januar 2024 hat jedes Jugendamt Verfahrenslotsen. Sie sollen euch helfen, Anträge zu stellen, Ansprüche durchzusetzen und den Überblick zu behalten. Der Anspruch steht dem jungen Menschen und ausdrücklich auch den Eltern zu.
Was der Verfahrenslotse konkret übernimmt
Der Lotse erklärt, welcher Träger für was zuständig ist, hilft beim Formulieren und Stellen von Anträgen und begleitet euch durch das Verfahren. Er soll darauf hinwirken, dass ihr eure Rechte auch tatsächlich wahrnehmt. Er entscheidet selbst nichts. Bewilligen muss weiterhin das zuständige Amt.
Das Gesetz verlangt, dass die Beratung unabhängig erfolgt. Der Lotse sitzt zwar meist beim Jugendamt, soll aber eure Seite stärken und nicht die Ausgaben des Amtes im Blick haben. Außerdem berichtet er dem Jugendamt halbjährlich, wie die Zusammenarbeit mit anderen Trägern läuft. Das dient der geplanten Reform.
Warum es den Verfahrenslotsen jetzt gibt
Die Kinder- und Jugendhilfe soll künftig für alle Kinder mit Behinderung zuständig werden, die sogenannte inklusive Lösung. § 108 SGB VIII sieht dafür ein Bundesgesetz vor. Ein Regierungsentwurf liegt seit Herbst 2026 im Bundestag, beschlossen ist er noch nicht. Bis dahin bleibt die Zuständigkeit geteilt, und genau dafür gibt es den Lotsen.
- Bringt zum ersten Gespräch mit, was schon da ist: Arztbriefe, Bescheide, Ablehnungen, Schriftverkehr mit Kasse oder Schule. Der Lotse sortiert mit euch, welcher Antrag wohin gehört.
- Fragt beim Jugendamt eurer Stadt oder eures Kreises nach dem Verfahrenslotsen. Manche Ämter nennen ihn Lotsin oder Lotsenstelle.
- Der Lotse hilft auch dann, wenn noch unklar ist, ob die Behinderung seelisch, körperlich oder geistig ist.
- Die Beratung kostet nichts.
Wann euch der Begriff begegnet
- euer Kind hat eine Behinderung oder es droht eine, und niemand fühlt sich zuständig
- ein Antrag auf Eingliederungshilfe oder Schulbegleitung steht an
- Jugendamt, Sozialamt und Krankenkasse schieben die Zuständigkeit hin und her
Rechtsgrundlage
- § 10b SGB VIII (in Kraft seit 1. Januar 2024)
- § 108 SGB VIII (Übergangsregelung zur inklusiven Lösung)
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