Termin, Ablauf und Kosten bei Christin Henrich
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in Siegen. Angaben mit Stand 24. Juni 2026
Der erste Kontakt
- Telefon 0271/2345-784, Telefonzeiten: Christin Henrich: montags 13:00-14:00 Uhr (0271/2345-784); Sonja Lutz: donnerstags 11:00-12:00 Uhr; Zentrale: 0271/2345-0
- E-Mail an [email protected]
- E-Mail an [email protected]
- Website der Praxis
So beschreibt die Praxis die Aufnahme:Vor dem Ersttermin sind Formulare (Einverständniserklärung, Patientendatenblatt, Anamnesebogen) von der Website herunterzuladen und auszufüllen. Bitte 30 Minuten früher erscheinen und Versichertenkarte mitbringen.
Außerhalb der Telefonzeiten läuft meist der Anrufbeantworter. Name, Alter des Kindes und eine Rückrufnummer reichen beim ersten Mal.
Freie Plätze und Wartezeit
Keine explizite Aussage zur Warteliste auf der Website. Kapazität wird als "je nach Möglichkeit" beschrieben. (Stand 24. Juni 2026)
Dauert es zu lange: Die Terminservicestelle unter 116 117 vermittelt einen Sprechstundentermin, allerdings nicht unbedingt hier.
Wer zahlt: Kassensitz
- Sprechstunde.Der erste Termin bei Christin Henrich ist die psychotherapeutische Sprechstunde. Für Kinder und Jugendliche sind dafür bis zu 250 Minuten vorgesehen, aufgeteilt in mehrere Termine. Mitbringen: die Gesundheitskarte eures Kindes.
- Probesitzungen.Passt eine Therapie, folgen zwei bis sechs probatorische Sitzungen. Hier prüfen Kind, Eltern und Therapeutin oder Therapeut, ob die Zusammenarbeit trägt.
- Antrag bei der Kasse.Für die eigentliche Therapie stellt die Praxis den Antrag bei eurer Krankenkasse. Ihr unterschreibt, die Kasse entscheidet. Ab 15 Jahren darf euer Kind den Antrag selbst stellen.
- Kosten für euch.Keine. Zuzahlungen gibt es bei ambulanter Psychotherapie nicht.
Mitbringen zum Erstgespräch
- Gesundheitskarte eures Kindes
- gelbes Untersuchungsheft (U-Heft) und Berichte aus Kita oder Frühförderung
- die letzten zwei Zeugnisse und, falls vorhanden, Rückmeldungen der Lehrkräfte
- Arztbriefe und frühere Befunde, etwa aus SPZ, Kinderarztpraxis oder Klinik
- Absprache mit eurem Kind, ob es einen Teil des Gesprächs allein führen möchte
- bei jungen Erwachsenen: Die Therapie muss vor dem 21. Geburtstag beginnen, danach ist die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nicht mehr zuständig
- eine kurze Notiz: seit wann, in welchen Situationen, was ihr schon versucht habt