Termin, Ablauf und Kosten bei Dipl.-Soz. Arb. Kristina Van Zaruba
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in Bad Homburg vor der Höhe. Angaben mit Stand 23. Juni 2026
Der erste Kontakt
- Telefon 0177 877 47 17, Telefonzeiten: Montag 7:15-8:00 Uhr, Mittwoch 11:30-12:15 Uhr, Freitag 7:45-8:30 Uhr
- Rückrufbitte auf den Anrufbeantworter sprechen, die Praxis meldet sich
- E-Mail an [email protected]
- E-Mail an [email protected]
- Website der Praxis
So beschreibt die Praxis die Aufnahme:Termine telefonisch oder über die Terminservicestelle der KV Hessen (116117). Nach TSS-Buchung E-Mail an Praxis senden; Fragebögen werden zugeschickt und ausgefüllt zum Ersttermin mitgebracht.
Außerhalb der Telefonzeiten läuft meist der Anrufbeantworter. Name, Alter des Kindes und eine Rückrufnummer reichen beim ersten Mal.
Freie Plätze und Wartezeit
Erstgespräche werden nur angeboten, wenn auch tatsächlich die Aussicht auf einen Therapieplatz besteht. Es wird keine Warteliste geführt. (Stand 23. Juni 2026)
Dauert es zu lange: Die Terminservicestelle unter 116 117 vermittelt einen Sprechstundentermin, allerdings nicht unbedingt hier.
Wer zahlt: Kassensitz, auch privat und Selbstzahler
- Sprechstunde.Der erste Termin bei Dipl.-Soz. Arb. Kristina Van Zaruba ist die psychotherapeutische Sprechstunde. Für Kinder und Jugendliche sind dafür bis zu 250 Minuten vorgesehen, aufgeteilt in mehrere Termine. Mitbringen: die Gesundheitskarte eures Kindes.
- Probesitzungen.Passt eine Therapie, folgen zwei bis sechs probatorische Sitzungen. Hier prüfen Kind, Eltern und Therapeutin oder Therapeut, ob die Zusammenarbeit trägt.
- Antrag bei der Kasse.Für die eigentliche Therapie stellt die Praxis den Antrag bei eurer Krankenkasse. Ihr unterschreibt, die Kasse entscheidet. Ab 15 Jahren darf euer Kind den Antrag selbst stellen.
- Kosten für euch.Keine. Zuzahlungen gibt es bei ambulanter Psychotherapie nicht.
Mitbringen zum Erstgespräch
- Gesundheitskarte eures Kindes
- gelbes Untersuchungsheft (U-Heft) und Berichte aus Kita oder Frühförderung
- die letzten zwei Zeugnisse und, falls vorhanden, Rückmeldungen der Lehrkräfte
- Arztbriefe und frühere Befunde, etwa aus SPZ, Kinderarztpraxis oder Klinik
- Absprache mit eurem Kind, ob es einen Teil des Gesprächs allein führen möchte
- bei jungen Erwachsenen: Die Therapie muss vor dem 21. Geburtstag beginnen, danach ist die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nicht mehr zuständig
- eine kurze Notiz: seit wann, in welchen Situationen, was ihr schon versucht habt
Dipl.-Soz. Arb. Kristina Van Zaruba
Dorotheenstraße 40, 61348 Bad Homburg vor der Höhe
Kontaktvorlage im Therapieplatz-Helfer