Termin, Ablauf und Kosten bei Dipl.-Päd. Maria-Elisabeth Schön
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in Achern. Angaben mit Stand 25. Juni 2026
Der erste Kontakt
- Telefon 07841 681 22 22, Telefonzeiten: Montags, 9:00 bis 12:00 Uhr (Tel. 0176 / 207 36 889)
- Rückrufbitte auf den Anrufbeantworter sprechen, die Praxis meldet sich
- E-Mail an [email protected]
- Website der Praxis
So beschreibt die Praxis die Aufnahme:Neuanmeldungen und Neuanfragen ausschließlich telefonisch in der Sprechzeit. Bei Anrufbeantworter oder Mailbox bitte Name und Telefonnummer deutlich nennen, es erfolgt ein Rückruf. Kein Überweisungsschein erforderlich.
Außerhalb der Telefonzeiten läuft meist der Anrufbeantworter. Name, Alter des Kindes und eine Rückrufnummer reichen beim ersten Mal.
Freie Plätze und Wartezeit
Aktuelle Sprechzeiten und Verfügbarkeit sind auf dem Anrufbeantworter der Praxis hinterlegt. Neuanmeldungen ausschließlich telefonisch in der Sprechzeit. (Stand 25. Juni 2026)
Termine laufen in der Praxis. Ob Video für die ganze Therapie oder nur für Elterngespräche gedacht ist, regelt jede Praxis anders.
Dauert es zu lange: Die Terminservicestelle unter 116 117 vermittelt einen Sprechstundentermin, allerdings nicht unbedingt hier.
Wer zahlt: Kassensitz, auch privat
- Sprechstunde.Der erste Termin bei Dipl.-Päd. Maria-Elisabeth Schön ist die psychotherapeutische Sprechstunde. Für Kinder und Jugendliche sind dafür bis zu 250 Minuten vorgesehen, aufgeteilt in mehrere Termine. Mitbringen: die Gesundheitskarte eures Kindes.
- Probesitzungen.Passt eine Therapie, folgen zwei bis sechs probatorische Sitzungen. Hier prüfen Kind, Eltern und Therapeutin oder Therapeut, ob die Zusammenarbeit trägt.
- Antrag bei der Kasse.Für die eigentliche Therapie stellt die Praxis den Antrag bei eurer Krankenkasse. Ihr unterschreibt, die Kasse entscheidet. Ab 15 Jahren darf euer Kind den Antrag selbst stellen.
- Kosten für euch.Keine. Zuzahlungen gibt es bei ambulanter Psychotherapie nicht.
Mitbringen zum Erstgespräch
- Gesundheitskarte eures Kindes
- gelbes Untersuchungsheft (U-Heft) und Berichte aus Kita oder Frühförderung
- die letzten zwei Zeugnisse und, falls vorhanden, Rückmeldungen der Lehrkräfte
- Arztbriefe und frühere Befunde, etwa aus SPZ, Kinderarztpraxis oder Klinik
- Absprache mit eurem Kind, ob es einen Teil des Gesprächs allein führen möchte
- bei jungen Erwachsenen: Die Therapie muss vor dem 21. Geburtstag beginnen, danach ist die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nicht mehr zuständig
- eine kurze Notiz: seit wann, in welchen Situationen, was ihr schon versucht habt