Termin, Ablauf und Kosten bei Thomas Buchholz
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut in Wuppertal. Angaben mit Stand 25. Juni 2026
Der erste Kontakt
- Telefon 0202 693 516 30, Telefonzeiten: Di. und Do. 10:00-13:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr; Mo., Mi., Fr. nach Vereinbarung
- E-Mail an [email protected]
- Kontaktformular auf der Website der Praxis
So beschreibt die Praxis die Aufnahme:Anmeldebogen (separat für Minderjährige und Volljährige) ausfüllen und einreichen; bei getrennt lebenden Eltern Einwilligung beider Sorgeberechtigten erforderlich. Absagen mindestens 48 Stunden vorher.
Außerhalb der Telefonzeiten läuft meist der Anrufbeantworter. Name, Alter des Kindes und eine Rückrufnummer reichen beim ersten Mal.
Freie Plätze und Wartezeit
Warteliste. Erstgespräche können aufgrund hoher Nachfrage nicht mehr innerhalb von zwei Wochen angeboten werden. (Stand 25. Juni 2026)
Termine laufen in der Praxis oder per Video. Ob Video für die ganze Therapie oder nur für Elterngespräche gedacht ist, regelt jede Praxis anders.
Dauert es zu lange: Die Terminservicestelle unter 116 117 vermittelt einen Sprechstundentermin, allerdings nicht unbedingt hier.
Wer zahlt: Kassensitz, auch privat
- Sprechstunde.Der erste Termin bei Thomas Buchholz ist die psychotherapeutische Sprechstunde. Für Kinder und Jugendliche sind dafür bis zu 250 Minuten vorgesehen, aufgeteilt in mehrere Termine. Mitbringen: die Gesundheitskarte eures Kindes.
- Probesitzungen.Passt eine Therapie, folgen zwei bis sechs probatorische Sitzungen. Hier prüfen Kind, Eltern und Therapeutin oder Therapeut, ob die Zusammenarbeit trägt.
- Antrag bei der Kasse.Für die eigentliche Therapie stellt die Praxis den Antrag bei eurer Krankenkasse. Ihr unterschreibt, die Kasse entscheidet. Ab 15 Jahren darf euer Kind den Antrag selbst stellen.
- Kosten für euch.Keine. Zuzahlungen gibt es bei ambulanter Psychotherapie nicht.
Mitbringen zum Erstgespräch
- Gesundheitskarte eures Kindes
- gelbes Untersuchungsheft (U-Heft) und Berichte aus Kita oder Frühförderung
- die letzten zwei Zeugnisse und, falls vorhanden, Rückmeldungen der Lehrkräfte
- Arztbriefe und frühere Befunde, etwa aus SPZ, Kinderarztpraxis oder Klinik
- Absprache mit eurem Kind, ob es einen Teil des Gesprächs allein führen möchte
- bei jungen Erwachsenen: Die Therapie muss vor dem 21. Geburtstag beginnen, danach ist die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nicht mehr zuständig
- eine kurze Notiz: seit wann, in welchen Situationen, was ihr schon versucht habt