Antrag-Generator
Kostenerstattung beantragen
Wenn ihr trotz ernsthafter Suche keinen Therapieplatz mit Kassensitz findet, kann die gesetzliche Kasse eine Praxis ohne Kassensitz bezahlen. Der schwierigste Schritt ist der Antrag selbst. Tragt eure Angaben und die erfolglosen Anfragen ein, der fertige Antrag entsteht von selbst. Zum Kopieren oder Ausdrucken, nichts wird gespeichert oder gesendet.
Erfolglose Praxisanfragen (drei bis fünf belegen den Suchaufwand)
(Vorname Name) (Straße, PLZ Ort) (Name der Krankenkasse) Ort, 22.10.2026 Antrag auf Kostenerstattung für eine ambulante Psychotherapie nach § 13 Abs. 3 SGB V Versichertennummer: (eintragen) Für: (Name des Kindes) Sehr geehrte Damen und Herren, für mein Kind ist eine ambulante Psychotherapie erforderlich. Eine psychotherapeutische Sprechstunde hat den Behandlungsbedarf bestätigt. Trotz nachweislicher Bemühungen habe ich keinen Therapieplatz bei einer Praxis mit Kassensitz in zumutbarer Zeit gefunden. Ich habe folgende Praxen kontaktiert: 1. (Praxis) – (Datum) – (Ergebnis) Ich habe zusätzlich die Terminservicestelle (116 117) um Vermittlung gebeten. Laut Bescheinigung der psychotherapeutischen Sprechstunde vom [Datum einsetzen] ist eine Behandlung zeitnah erforderlich. Einen Platz bei einer Praxis mit Kassensitz habe ich in zumutbarer Zeit nicht bekommen. Die Behandlung hat noch nicht begonnen. Deshalb beantrage ich die Kostenübernahme für eine Behandlung bei einer approbierten Psychotherapeutin oder einem approbierten Psychotherapeuten ohne Kassensitz im Wege der Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V. Bitte bestätigen Sie mir die Kostenübernahme schriftlich, möglichst innerhalb von drei Wochen (§ 13 Abs. 3a SGB V). Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift, Vorname Name)
Gut zu wissen
- Vor dem Antrag braucht es die psychotherapeutische Sprechstunde, die den Bedarf bestätigt (PTV-11-Formular).
- Die Therapieplatz-Suche hilft, die Anfragen mit Datum und Ergebnis sauber zu protokollieren. Genau dieses Protokoll braucht die Kasse.
- Eine feste Grenze für eine zumutbare Wartezeit gibt es nicht, und der Antrag muss gestellt sein, bevor die Behandlung beginnt. Den ganzen Weg samt Fristen und Widerspruch erklärt der Leitfaden zur Kostenerstattung.
- Viele Kassen lehnen zuerst ab. Das ist kein Endpunkt, ein Widerspruch lohnt sich oft.
Dieser Generator erstellt einen Textvorschlag und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit mit der Kasse beraten Unabhängige Patientenberatung, Verbraucherzentrale oder eine Fachanwältin für Sozialrecht.