Ratgeber

Erstgespräch in der Kinderpsychotherapie: Ablauf

Das Erstgespräch in der Kinderpsychotherapie vorbereiten: Was ihr mitbringt, wie ihr euer Kind einbezieht und welche Fragen vor dem Heimweg zu klären sind.

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Zwei Menschen sitzen einander zugewandt in einem ruhigen Beratungsgespräch.

Beim Erstgespräch in der Kinderpsychotherapie klärt die Fachperson mit euch und eurem Kind, welche Beschwerden bestehen und welche Hilfe passt. Ihr braucht dafür keine fertige Erklärung, warum morgens vor der Schule alles kippt. Zum Termin gehören eure Beobachtungen und die Sicht eures Kindes. Das Bundesgesundheitsportal beschreibt diesen Einstieg als psychotherapeutische Sprechstunde (Quelle 5).

Vielleicht habt ihr seit Wochen auf diesen Termin gewartet. Jetzt liegen die Unterlagen auf dem Küchentisch, und ihr wisst kaum, womit ihr anfangen sollt. Legt einen Zettel für den Anlass der Anmeldung neben die Versichertenkarte. Dieser Text bezieht sich auf die Sprechstunde in einer Praxis, die gesetzlich Versicherte behandelt. Ambulanzen können ihren ersten Termin anders gestalten.

Vor dem Erstgespräch in der Kinderpsychotherapie anrufen

Klärt bei der Anmeldung, wer zum Termin kommen soll: euer Kind mit einer Bezugsperson oder zunächst ihr allein. Die KBV nennt ausdrücklich Gesprächszeit mit Bezugspersonen ohne das Kind. Ob die Praxis das für euren ersten Termin vorsieht, erfahrt ihr am Telefon (Quelle 2). Bei gemeinsamem Sorgerecht fragt ihr gleich nach benötigten Zustimmungen und Unterlagen.

Lasst euch auch die eingeplante Dauer nennen. Laut KBV kann die Sprechstunde in Einheiten von 25 oder 50 Minuten stattfinden (Quelle 2). Rechnet deshalb weder mit einer festen Therapiestunde noch mit einer ausführlichen Diagnostik an diesem Tag. Sagt bei der Anmeldung, wenn ihr eine andere Gesprächssprache braucht.

Eine Überweisung braucht ihr für diese Sprechstunde nicht. Nehmt die Versichertenkarte des Kindes mit, wie es der BPtK-Elternratgeber beschreibt (Quelle 1). Falls ihr noch keinen Termin habt, vermittelt auch der Patientenservice 116117 Sprechstundentermine ohne Vermittlungscode (Quelle 3).

Ein Notizzettel für die Situation zu Hause

Schreibt auf, was euch zur Anmeldung gebracht hat. Beschreibt eine beobachtbare Situation mit Datum oder Zeitraum. „Seit den Herbstferien sitzt sie morgens weinend auf der Bettkante“ sagt mehr über euren Alltag als „Sie ist schwierig“. Ergänzt, was dadurch ausfällt, etwa der Schulweg oder das Treffen mit einer Freundin.

Ihr könnt euren Zettel so aufteilen:

  • Anlass: Was ist zuletzt passiert, sodass ihr Hilfe gesucht habt?
  • Verlauf: Seit wann fällt es auf, und wann gibt es ruhigere Tage?
  • Sicht des Kindes: Welche eigenen Worte benutzt euer Kind für das, was es belastet?
  • Bisherige Hilfe: Mit wem habt ihr bereits gesprochen, und was wurde vereinbart?

Legt vorhandene Befundberichte dazu. Auch die Universitätsambulanz Münster bittet zum Erstgespräch um Berichte früherer Behandlungen, sofern sie vorliegen (Quelle 4). Sammelt nur, was ihr schon habt oder was die Praxis ausdrücklich anfordert. Ein fehlender Schulbericht ist ein Anlass zum Nachfragen bei der Praxis, kein Grund, den Termin selbst abzusagen.

Erfundenes Anwendungsbeispiel: Die Eltern einer Grundschülerin tragen im kostenlosen Beobachtungsbogen von EmotionalEffects ein, wann das Bauchweh vor der Schule auftritt. Sie notieren auch, dass es am Nachmittag beim Basteln nachlässt, und drucken den Bogen für die Sprechstunde aus. Im Gespräch zeigen sie diese Einträge. Sie leiten daraus selbst keine Diagnose ab.

Dem Kind sagen, wohin ihr geht

Kündigt den Besuch mit dem Grund an, den euer Kind aus seinem Alltag kennt. Eine mögliche Formulierung: „Du hast morgens oft Bauchweh. Wir haben einen Termin bei jemandem, der mit Kindern über solche Sorgen spricht. Dort können wir gemeinsam erzählen, was gerade schwer ist.“ Vermeidet das Versprechen, danach sei das Bauchweh weg.

Gebt Raum für eine eigene Frage. Vielleicht will euer Kind wissen, ob ihr dabeibleibt oder ob es dort etwas aufschreiben muss. Was ihr über den Ablauf noch nicht wisst, klärt ihr mit der Praxis. Die BPtK beschreibt gemeinsame Gespräche und Gesprächsanteile allein mit dem Kind. Bei jüngeren Kindern können Spielen oder Zeichnen zum Kontakt gehören (Quelle 1).

Will euer Kind gar nicht mitkommen, teilt der Praxis die Ablehnung vor dem Termin mit. Fragt nach einem Gespräch mit euch allein. Ausführlicher beschreibt der Ratgeber Wenn das Kind keine Therapie will diesen Weg.

Wenn Eltern und Kind dieselbe Situation anders erleben

Beginnt mit dem Anlass auf eurem Zettel. Die Fachperson fragt nach und ordnet mit euch ein, ob eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegen könnte. Laut Patientenservice gehören die Frage nach anderen Hilfen und die Dringlichkeit ebenfalls zur Sprechstunde (Quelle 3). Eine Erziehungsberatung kann deshalb genauso als Empfehlung herauskommen wie weitere psychotherapeutische Termine.

Wenn euer Kind eine Situation anders schildert, lasst seine Beschreibung zunächst stehen. Ihr könnt eure Beobachtung danach ergänzen: „Ich habe den Morgen anders erlebt. Darf ich erzählen, was ich gesehen habe?“ Nennt möglichst den konkreten Morgen, auf den ihr euch bezieht, damit die Fachperson eure Schilderungen zuordnen kann.

Sprecht an, was ihr vor eurem Kind gerade schwer erzählen könnt. Dafür könnt ihr um einen getrennten Gesprächsanteil bitten. Klärt ebenso, welche Informationen zwischen Praxis, Eltern und Kind weitergegeben werden. Versprecht eurem Kind vorher keine uneingeschränkte Geheimhaltung. Die BPtK erläutert, dass die Schweigepflicht gegenüber Eltern von der Einsichtsfähigkeit des Kindes abhängt und Schutzpflichten Grenzen setzen (Quelle 1).

Vor dem Heimweg den nächsten Schritt festhalten

Nach der Sprechstunde bekommt ihr die individuelle Patienteninformation, das Formular PTV 11. Es hält das Ergebnis und die Empfehlung fest. Der Patientenservice erläutert auch die weitere Vermittlung anhand dieses Formulars (Quelle 3). Lasst euch unbekannte Begriffe darauf erklären, bevor ihr geht.

Für das Gesprächsende könnt ihr diese Fragen auf euren Zettel setzen:

  • Welche Hilfe empfehlen Sie unserem Kind jetzt?
  • Was sollen wir bis zum nächsten Kontakt zu Hause beachten?
  • Übernimmt Ihre Praxis weitere Termine, oder müssen wir woanders anfragen?
  • An wen wenden wir uns, wenn sich die Lage vorher verschlechtert?

Ein Sprechstundentermin ist noch keine Zusage für einen Therapieplatz. Das beschreibt auch die Universitätsambulanz Münster für ihren Ablauf (Quelle 4). Stehen weitere Termine zum Kennenlernen an, heißt diese Phase Probatorik. Bei Kindern und Jugendlichen sind laut KBV zwei bis sechs solcher Sitzungen vorgesehen (Quelle 2).

Notiert nach dem Termin, welche Stelle ihr als Nächstes kontaktiert und welche Unterlage sie braucht. Für weitere Praxisanfragen findet ihr im kostenlosen Anbieterverzeichnis von EmotionalEffects Anlaufstellen in eurer Region.

Bei akuter Gefahr ruft ihr 112 und wartet nicht auf den nächsten Praxistermin. Weitere menschliche Hilfen stehen unter Notfall und Krise.

Quellen

  • 1. Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK): Elternratgeber Psychotherapie, Ablauf einer Psychotherapie. Angaben zu Einstieg, Beteiligung des Kindes und Schweigepflicht. elternratgeber-psychotherapie.de
  • 2. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Psychotherapie, Fragen und Antworten. Angaben zu Sprechstundeneinheiten, Bezugspersonen und Probatorik. kbv.de
  • 3. Patientenservice 116117: Psychotherapie. Angaben zu Terminvereinbarung, Inhalt der Sprechstunde und PTV 11. 116117.de
  • 4. Universität Münster, Psychotherapieambulanz für Kinder und Jugendliche: FAQs für Kinder und Jugendliche. Praxisbeispiel für Erstgespräch, Unterlagen und anschließende Wartezeit, keine allgemeine Vorgabe für alle Praxen. uni-muenster.de
  • 5. Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de: Kinder- und Jugendpsychotherapie, Stand 23.04.2026. Einstieg und Kostenübernahme. gesund.bund.de

Häufige Fragen

Was wird in der Sprechstunde besprochen?

Ihr beschreibt die Beschwerden und ihre Folgen im Alltag. Euer Kind bekommt Raum für seine Sicht. Die Fachperson klärt, ob eine psychische Erkrankung vorliegen könnte und welche Hilfe passt. Das Ergebnis steht nach der Sprechstunde auf dem PTV 11 (Quellen 3 und 5).

Was muss mein Kind zum Erstgespräch mitbringen?

Für die Kassen-Sprechstunde nehmt ihr die Versichertenkarte mit. Vorhandene Befundberichte könnt ihr ergänzen. Fragt die Praxis nach weiteren benötigten Unterlagen. Eine kurze Notiz mit euren Beobachtungen hilft euch, im Gespräch beim Anlass zu bleiben (Quellen 1 und 4).

Müssen die Eltern beim Erstgespräch dabei sein?

Klärt vorab mit der Praxis, wer kommen soll. Möglich sind gemeinsame und getrennte Gesprächsanteile. Bei Kindern und Jugendlichen sieht die Sprechstunde auch Zeit mit Bezugspersonen ohne das Kind vor. Daraus folgt kein einheitlicher Ablauf für den ersten Termin (Quellen 1 und 2).

Wer übernimmt die Kosten?

In einer Praxis mit Kassenzulassung wird die Sprechstunde für gesetzlich versicherte Kinder über die Krankenkasse abgerechnet. Bei einer Privatpraxis oder privater Versicherung klärt ihr die Kostenübernahme vorab. Bei Privatversicherten kommt es auf den jeweiligen Versicherungsvertrag an (Quellen 4 und 5).

Diese Information dient der Orientierung. Sie ersetzt keine individuelle fachliche Einschätzung.

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