Ratgeber

Wenn das Kind keine Therapie will: was Eltern tun können

Euer Kind blockt beim Wort Therapie ab? Wie ihr das Gespräch anfangt, was ihr ohne Kind schon tun könnt und wann Sicherheit vor Zustimmung geht.

Von · Stand

Ein Jugendlicher sitzt zusammengesunken allein auf einer Treppe und hält Abstand.

„Ich geh da nicht hin.“ Der Vierzehnjährige zieht die Kapuze über und dreht die Musik lauter. Die Neunjährige sitzt vor der Praxis im Auto und weint, bis der Termin vorbei ist. Und ihr fragt euch, ob ihr den Termin absagt oder sie hineintragt.

Ein Nein am Anfang ist oft nicht das letzte Wort. Unten steht, wann ihr nicht auf ein Ja warten dürft, was hinter dem Widerstand oft steckt, wie ihr das Gespräch anfangt und was ihr tun könnt, solange euer Kind ablehnt.

Zuerst: wann ihr nicht auf ein Ja wartet

Spricht euer Kind davon, nicht mehr leben zu wollen, verletzt es sich oder isst es kaum noch, geht seine Sicherheit vor seiner Zustimmung. Dann sucht ihr heute Hilfe, auch gegen seinen Willen.

  • Akute Gefahr: **112** oder die Notaufnahme einer Kinder- und Jugendpsychiatrie.
  • Für euch als Eltern, rund um die Uhr: TelefonSeelsorge **0800 111 0 111** oder **0800 111 0 222**.
  • Für euer Kind: Nummer gegen Kummer **116 111**, schriftlich auch krisenchat.

Alle Kontakte stehen auf der Seite Notfall und Krise. Der Rest dieses Textes gilt für die vielen Fälle, in denen Zeit für ein zweites und drittes Gespräch bleibt.

Was hinter dem Nein oft steckt

Wer genau hinhört, erfährt meist einen Grund. Er klingt selten so, wie Eltern ihn erwarten.

  • **Scham.** „Dann bin ich ja verrückt.“ Für viele Jugendliche heißt Therapie, dass mit ihnen etwas kaputt ist.
  • **Schuld.** Das Kind hört: Du bist das Problem. Dabei ist das Kind selten das Problem. Oft trägt es etwas, das die ganze Familie betrifft.
  • **Kontrolle.** Wer sich nicht sicher ist, ob die Eltern hinterher alles erfahren, erzählt lieber gar nichts.
  • **Alte Erfahrungen.** Eine Fachperson, die über den Kopf hinweg geredet hat, reicht für Jahre.
  • **Erschöpfung.** Schule, Hausaufgaben, Streit zu Hause, und jetzt noch ein Termin pro Woche.

In der Klinik höre ich den Satz „Ich hab doch nichts“ von Jugendlichen, die seit Wochen kaum schlafen. Das ist ein Schutz. Er bröckelt meist erst, wenn das Kind merkt, dass niemand es vorführen will.

Das Gespräch: so fangt ihr an

Wählt einen ruhigen Moment, beim Autofahren oder Spazierengehen. Seitlich nebeneinander fällt Reden vielen Jugendlichen leichter als am Tisch gegenüber. Nicht direkt nach einem Streit.

Sprecht über das, was ihr seht, und lasst Diagnosen weg. Zum Beispiel: „Du kommst seit den Sommerferien morgens kaum aus dem Bett.“ Das Wort Depression braucht es dafür nicht. Sagt dazu, was euch daran Sorgen macht.

  • „Ich weiß nicht weiter, und ich will, dass jemand mitdenkt, der sich damit auskennt.“
  • „Du musst dort nichts erzählen, was du nicht willst. Schau sie dir einmal an.“
  • „Wenn sie dir nicht passt, suchen wir jemand anderen.“

Gebt eurem Kind echte Wahl, wo es sie gibt: welche von zwei Praxen, Termin vor oder nach der Schule, ob ihr beim ersten Mal mit im Raum sitzt. Ob ihr Hilfe holt, entscheidet ihr als Eltern. Beim Wie redet euer Kind mit.

Fragt die Praxis bei der Anmeldung, was sie euch als Eltern aus den Stunden berichtet. Die Antwort sagt ihr eurem Kind wörtlich weiter. Manche Jugendliche sagen genau an dieser Stelle zu.

Vermeidet Therapie als Drohung („Wenn das so weitergeht, musst du zum Psychologen“) und als Belohnung gegen Geld oder Handyzeit. Beides macht aus der Praxis eine Strafe oder ein Geschäft.

Was die ersten Termine verlangen und was nicht

Für gesetzlich Versicherte beginnt alles mit der psychotherapeutischen Sprechstunde. Bei Kindern und Jugendlichen sind bis zu zehn Einheiten à 25 Minuten möglich. Bis zu 100 Minuten davon dürfen mit euch als Bezugspersonen stattfinden, ohne dass euer Kind dabei ist. Ihr könnt also anfangen, bevor euer Kind zusagt. Ob die Praxis das so handhabt, fragt ihr am Telefon.

Danach folgen probatorische Sitzungen, also Probestunden. Die Psychotherapie-Richtlinie sieht zwei bis vier vor, bei Kindern und Jugendlichen zwei weitere. Sie brauchen keinen Antrag und zählen nicht zur späteren Therapie. Für euer Kind heißt das: Es probiert aus, ob es mit dieser Person reden mag, und darf hinterher Nein sagen.

Ein jüngeres Kind willigt nicht selbst ein, das tun die Sorgeberechtigten. Das Gesetz verlangt aber, dass die Therapeutin auch ihm erklärt, worum es geht, so wie es das verstehen kann (§ 630e Abs. 5 BGB). Bei Jugendlichen kommt es darauf an, ob die Fachperson sie für einwilligungsfähig hält. Eine feste Altersgrenze gibt es nicht.

Druck allein trägt eine Therapie selten weit. Eine Meta-Analyse über 28 Studien mit Kindern und Jugendlichen fand einen kleinen bis mittleren Zusammenhang zwischen der Beziehung zur Therapeutin und dem Ergebnis der Behandlung (Karver und Kollegen, 2018). Deshalb lohnt der Aufwand, die passende Person zu finden.

Wenn euer Kind trotzdem Nein sagt

Dann fangt ihr ohne Kind an. Eine Erziehungsberatungsstelle berät nach § 28 SGB VIII auch Eltern allein, kostenlos und ohne Überweisung. Dort sortiert ihr, was ihr seht, und übt, wie ihr das nächste Gespräch führt. Wenn euer Kind merkt, dass ihr Hilfe holt, sinkt bei manchen die Hürde.

Kommt es später doch zu einer Therapie, seid ihr ohnehin dabei. Bei Kindern und Jugendlichen gibt es zusätzliche Stunden für die Bezugspersonen, nach der Übersicht der KBV in der Regel eine Elternstunde auf vier Stunden mit dem Kind.

  • Schreibt eine Woche lang auf, was ihr beobachtet, mit Datum. Dafür gibt es den Beobachtungsbogen.
  • Bittet die Kinderärztin, das Thema beim nächsten Termin anzusprechen. Von außen klingt derselbe Satz oft anders.
  • Vereinbart ein Datum, an dem ihr wieder fragt. „Wir reden nach den Herbstferien noch mal.“ Dann haltet ihr euch daran.

Jugendliche ab 15 dürfen Sozialleistungen selbst beantragen (§ 36 SGB I), also auch eine Psychotherapie bei der gesetzlichen Kasse. Sagt eurem Kind das. Wer weiß, dass er den Weg später allein gehen kann, fühlt sich weniger geschoben.

Ein Beispiel, ausgedacht: Die Mutter einer Zwölfjährigen schreibt abends an Nike, den Chat auf dieser Seite: „Meine Tochter will nicht zur Therapie, was kann ich trotzdem tun?“ Nike erklärt ihr die Elterntermine in der Sprechstunde und nennt zwei Erziehungsberatungsstellen in ihrer Stadt. Die Mutter ruft am nächsten Morgen bei einer an. Nike stellt dabei keine Diagnose und ersetzt kein Gespräch mit einer Fachperson. Fragen stellen könnt ihr hier.

Quellen

  • Gemeinsamer Bundesausschuss: Psychotherapie-Richtlinie, Fassung vom 19.03.2026, §§ 9, 11 und 12. https://www.g-ba.de/downloads/62-492-4157/PT-RL_2026-03-19_iK-2026-06-17.pdf
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung: Psychotherapie für Kinder und Jugendliche, Übersicht. https://www.kbv.de/documents/praxis/patientenversorgung/psychotherapie/psychotherapie-uebersicht-kinder-jugendliche.pdf
  • Karver, M. S., De Nadai, A. S., Monahan, M., Shirk, S. R. (2018): Meta-analysis of the prospective relation between alliance and outcome in child and adolescent psychotherapy. Psychotherapy 55(4), 341 bis 355. https://doi.org/10.1037/pst0000176
  • § 630d BGB Einwilligung. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630d.html
  • § 630e BGB Aufklärungspflichten. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630e.html
  • § 36 SGB I Handlungsfähigkeit. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__36.html
  • § 28 SGB VIII Erziehungsberatung. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__28.html

Häufige Fragen

Kann ich mein Kind zur Therapie zwingen?

Ein jüngeres Kind meldet ihr als Sorgeberechtigte an und bringt es hin. Ob es dort mitmacht, hängt am Vertrauen zur Therapeutin, Zwang hilft dabei wenig. Bei Jugendlichen kommt es auf ihre eigene Einwilligung an, wenn die Fachperson sie für einwilligungsfähig hält. Bei akuter Gefahr gilt das nicht, dann zählt Sicherheit zuerst.

Darf ich ohne mein Kind zur Praxis gehen?

Ja. In der psychotherapeutischen Sprechstunde dürfen bei Kindern und Jugendlichen bis zu 100 Minuten mit den Eltern ohne das Kind stattfinden. Ohne jede Zusage eures Kindes hilft auch eine Erziehungsberatungsstelle, kostenlos und ohne Überweisung.

Was tun, wenn meinem Kind die Therapeutin nicht passt?

Dafür sind die Probestunden da. Bei Kindern und Jugendlichen sind bis zu sechs möglich, ohne Antrag. Passt es danach nicht, dürft ihr eine andere Praxis suchen. Fragt dort, ob eine eigene Sprechstunde nötig ist.

Ab welchem Alter entscheidet mein Kind selbst?

Für die Einwilligung gibt es keine feste Altersgrenze, die Fachperson schätzt die Einwilligungsfähigkeit im Einzelfall ein. Ab 15 dürfen Jugendliche eine Psychotherapie bei der gesetzlichen Kasse selbst beantragen (§ 36 SGB I).

Diese Information dient der Orientierung. Sie ersetzt keine individuelle fachliche Einschätzung.

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