Einordnung
Was Eltern über dieses Profil wissen sollten
Verena Voß ist approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in Krefeld mit Kassensitz bei der KV Nordrhein (Abrechnungsgenehmigung seit 2014). Die Praxis behandelt Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 21 Jahren mit Schwerpunkten auf ADHS, Angststörungen, Zwangsstörungen und Ticstörungen. Das therapeutische Verfahren ist Verhaltenstherapie, ergänzt durch Spieltherapie, Sandspiel, Gesprächstherapie, familiensystemische Ansätze und hypnotherapeutische Techniken. Videosprechstunden sind laut Website möglich, wenn ein Praxisbesuch nicht möglich ist.
Von EmotionalEffects recherchiert
Profil aus öffentlichen Quellen zusammengefasst
Schwerpunkte: ADHS, Angststörungen, Zwangsstörungen, Ticstörungen, Allgemeine psychische Belastungen, Verhaltenstherapie nach Richtlinie, Angst- und Zwangsstörungen, Stärkung des Selbstwertgefühls, Identitätsfindung im Jugendalter
Verfahren: Verhaltenstherapie, Spieltherapie, Gesprächstherapie, Therapeutisches Sandspiel, Hypnotherapeutische Techniken, Familiensystemische Ansätze, Rollenspiele
Sprachen: Deutsch
Abrechnung: Gesetzlich und privat
Verfügbarkeit: Keine Angaben zur Warteliste oder aktuellen Verfügbarkeit auf der Website.
Zusammengefasst aus öffentlich zugänglichen Quellen, zuletzt recherchiert am 2026-06-24. 6 Quellen geprüft. Angaben vor der Kontaktaufnahme bitte direkt bei der Praxis bestätigen.
Aus der eigenen Website zusammengefasst
Was diese Praxis anbietet
Die Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie von Verena Voß befindet sich in der Luisenstraße 36 in Krefeld. Behandelt werden Kinder und Jugendliche von 3 bis 21 Jahren mit emotionalen und psychischen Belastungen. Das therapeutische Verfahren ist Verhaltenstherapie nach Richtlinie, ergänzt durch spieltherapeutische, hypnotherapeutische und familiensystemische Methoden. Jugendliche ab 15 Jahren können laut eigener Website eigenständig Kontakt aufnehmen und einen Therapieantrag stellen.
Therapeutin und Qualifikation
Verena Voß hat Heilpädagogik (Dipl.) an der Universität zu Köln studiert (Abschluss 2000) und sich 2005 zur Sprachtherapeutin weiterqualifiziert. Die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin erwarb sie 2013 am AKiP Köln im Verfahren Verhaltenstherapie. Praktische Erfahrungen sammelte sie in der ADHS-Ambulanz sowie der Ambulanz für Angst-, Zwangs- und Ticstörungen der Uniklinik Köln.
Schwerpunkte und Methoden
Die Therapie orientiert sich an wissenschaftlich fundierten Konzepten der Verhaltenstherapie und wird individuell auf die Persönlichkeit des jeweiligen Kindes oder Jugendlichen abgestimmt. Ergänzend kommen Spieltherapie, therapeutisches Sandspiel, Rollenspiele, hypnotherapeutische Techniken und familiensystemische Ansätze zum Einsatz. Die Behandlung zielt auf Reduktion psychischer Belastungen, Stärkung des Selbstwertgefühls und Aufbau von Problemlösungsfähigkeiten.
Zielgruppe und Alter
Die Praxis behandelt Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 21 Jahren. Jugendliche ab 15 Jahren dürfen laut eigener Website eigenständig Kontakt aufnehmen und psychotherapeutische Sprechstunden nutzen. Bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht müssen beide Elternteile der Therapie zustimmen.
Erstkontakt und Erreichbarkeit
Bevorzugter Kontaktweg ist das Kontaktformular auf der Website. Telefonisch ist die Praxis mittwochs von 10 bis 12 Uhr erreichbar; Nachrichten können auf dem Festnetz hinterlassen werden. Es besteht außerdem eine Donnerstags-Akutsprechstunde von 11 bis 13:30 Uhr. Alle Termine finden nach Vereinbarung statt.
Parken und Anfahrt
Die Praxis ist laut eigener Website mit Bus und Bahn erreichbar. Auf dem Gelände stehen zwei Stellplätze im Innenhof zur Verfügung; alternativ werden das Parkhaus Sparkasse oder P 24-7 beim Cinemaxx als Parkoptionen genannt.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter können Jugendliche selbst einen Termin anfragen?
Laut eigener Website dürfen gesetzlich versicherte Jugendliche ab 15 Jahren selbst Kontakt aufnehmen und psychotherapeutische Sprechstunden nutzen. Danach können sie eigenständig einen Therapieantrag stellen.
Müssen beide Eltern zustimmen, wenn sie getrennt leben?
Ja. Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen beide Elternteile der Therapie zustimmen. Beide werden auch über den Therapieantrag an die Krankenkasse informiert.
Gilt die Schweigepflicht auch gegenüber den Eltern?
Die Therapeutin unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht, die auch gegenüber Eltern und Bezugspersonen gilt. Ausnahmen erfordern eine schriftliche Entbindung von der Schweigepflicht.
Was tun im psychischen Notfall?
Die Website nennt als Anlaufstellen: LVR Klinik Viersen, ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117, Krisenhilfe Krefeld sowie das Kinder- und Jugendtelefon 116 111.
Zusammengefasst aus den Angaben der eigenen Praxis-Website, Stand 2026-06-24. Diese Zusammenfassung ist eine eigene, neutrale Wiedergabe und ersetzt nicht die Original-Website. Bitte verbindliche Angaben dort prüfen.
Basisangaben
Vorhandene Profilinformationen
- Telefonnummer vorhanden
- Website vorhanden
- Deutsch als angegebene Sprache
- Krefeld, Deutschland
Hinweise von der Praxis-Website
Strukturierte Angaben aus dem Webauftritt
Quelle: eigene Website der Praxis, erfasst 2026-05-23. Einzelne Angaben gefunden.
- Verfahren: Verhaltenstherapie
- Qualifikationshinweise auf Praxiswebsite: 4 Treffer (z. B. Approbation, Facharzttitel).
Noch zu prüfen
- Aktuelle Verfügbarkeit (freie Plätze, Warteliste) ist nicht öffentlich angegeben.
Therapeutische Verfahren
Hinweise auf eingesetzte Methoden
Aus Verzeichnis- und Webseiten-Hinweisen erkannt. Bitte vor Therapiebeginn direkt mit der Praxis abklären.
Leistungen & Schwerpunkte
Leistungen, Themen und Fokusbereiche
Kosten & Zugang
Was vor der Kontaktaufnahme relevant ist
- Abrechnung
- Gesetzlich und privat
- Verfügbarkeit
- unklar
- Sprachen
- Deutsch
- Online
- Video- oder Online-Termine werden angeboten
- Zugang, Kosten und Verfügbarkeit bitte direkt beim Anbieter prüfen.
- Abrechnung: privat, selbstzahler
- Praxisservice: Sprechzeiten für Berufstätige, Termine nur nach Vereinbarung, weitere Sprechzeiten nach Vereinbarung, mit Bus und Bahn erreichbar
Noch zu prüfen
Offene Punkte vor Terminvereinbarung
- Aktuelle Wartezeit direkt bei der Praxis oder Einrichtung prüfen
- Kostenübernahme vor Terminvereinbarung klären
- Zuständigkeit für Alter und Fragestellung bestätigen
- Website-Informationen mit Praxis abgleichen