Wenn ein Kind Trost nicht annimmt oder jedem Fremden folgt
Das Pflegekind fällt vom Klettergerüst, schlägt sich das Knie auf und läuft an euch vorbei in die Ecke. Oder es nimmt im Supermarkt die Hand einer fremden Frau und geht mit, ohne sich umzudrehen. Beide Bilder können zu einer Bindungsstörung gehören, aber auch ganz andere Gründe haben.
Bindungsstörungen entstehen, wenn ein Kind in den ersten Lebensjahren keine verlässliche Bezugsperson hatte: nach schwerer Vernachlässigung, Misshandlung oder einem Heimalltag mit ständig wechselnden Betreuungspersonen. Deshalb begegnet das Thema vor allem Pflege- und Adoptivfamilien und Fachkräften in Wohngruppen. Sie erleben im Alltag die Folgen von Jahren, die vor ihrer Zeit lagen.
Drei Begriffe, die oft durcheinandergehen
Nicht jedes Kind, das Nähe schwer aushält, hat eine Störung. Die Tabelle trennt die beiden Diagnosen nach ICD-10-GM, mit der in Deutschland verschlüsselt wird, von einer unsicheren Bindung, die keine Diagnose ist.
| Reaktive Bindungsstörung des Kindesalters (ICD-10 F94.1, ICD-11 6B44) | Bindungsstörung des Kindesalters mit Enthemmung (ICD-10 F94.2, ICD-11 6B45) | Unsichere Bindung (keine Störung) | |
|---|---|---|---|
| Was auffällt | Das Kind sucht bei Kummer kaum Trost und nimmt ihn schlecht an. Es wirkt übervorsichtig, oft traurig oder schreckhaft. | Das Kind ist wahllos freundlich, geht auf Fremde zu, kuschelt sich an Unbekannte. Ein Unterschied zwischen vertrauten und fremden Menschen ist kaum zu sehen. | Das Kind hat eine klare Bezugsperson. Es klammert bei Trennungen stark oder zeigt seinen Kummer wenig. |
| Im Alltag | Nach einem Sturz zieht es sich zurück. Auf Zuwendung reagiert es mit Erstarren oder Abwehr. | Am ersten Kita-Tag sitzt es der neuen Erzieherin auf dem Schoß. Es läuft auf dem Spielplatz weg, ohne zurückzuschauen. | Es holt sich Trost, auf seine eigene Art, und lässt sich am Ende beruhigen. |
| Vorgeschichte | Fast immer schwere Vernachlässigung, Misshandlung oder viele Beziehungsabbrüche in den ersten Lebensjahren. | Häufig Heimunterbringung früh im Leben oder viele Wechsel der Betreuungspersonen. | Kommt in vielen Familien vor, ohne besondere Belastung. |
| Wer abklärt | Kinder- und jugendpsychiatrische Praxis oder Institutsambulanz, bei jüngeren Kindern auch ein SPZ | Kinder- und jugendpsychiatrische Praxis oder Institutsambulanz | Bei Sorgen eine Erziehungsberatungsstelle. Eine Diagnostik braucht es meist nicht. |
Beide Diagnosen setzen einen Beginn in den ersten fünf Lebensjahren voraus. Bei Jugendlichen wird die Diagnose selten neu gestellt. Dort sieht man eher die Folgen: schnelle, wechselnde Beziehungen, auch online, und wenig Gespür dafür, wem man trauen kann.
Was alles ähnlich aussehen kann
Distanzlosigkeit, Wutausbrüche oder fehlender Blickkontakt haben viele mögliche Ursachen. Fachleute schauen deshalb auch auf Autismus, ADHS, eine Traumafolgestörung, Entwicklungsverzögerungen und bei Pflege- und Adoptivkindern auf eine Fetale Alkoholspektrumstörung (FASD). Für FASD gibt es eine gültige S3-Leitlinie (AWMF 022-025). Erfahrene Diagnostik braucht dafür oft mehrere Termine und Beobachtungen in mehr als einer Situation.
Was ihr vor der Abklärung zusammentragt
Gerade bei Pflege- und Adoptivkindern fehlt oft die Vorgeschichte. Jedes Stück davon macht die Diagnostik genauer.
- Berichte vom Jugendamt und Hilfeplanprotokolle, soweit ihr sie bekommt.
- Das gelbe Untersuchungsheft und Arztbriefe aus den ersten Jahren.
- Eine Liste aller Wechsel: Wer hat das Kind wann und wie lange betreut?
- Kurze Notizen zu konkreten Situationen, etwa „Holt sich nach Streit mit dem Bruder keinen Trost, geht in sein Zimmer“.
- Die Sorgerechtsfrage. Bei Pflegekindern unterschreibt oft ein Vormund oder die leiblichen Eltern, nicht ihr. Klärt das vor dem ersten Termin mit dem Jugendamt.
Eine Leitlinie gibt es noch nicht
Für Bindungsstörungen im Kindes- und Jugendalter gibt es derzeit keine gültige AWMF-Leitlinie. Die Fachgesellschaft DGKJP hat 2022 eine S2k-Leitlinie angemeldet (Registernummer 028-024). Fertig sein soll sie bis Ende August 2027. Bis dahin arbeiten Fachleute nach den Diagnosekriterien der ICD und nach klinischer Erfahrung.
In der Behandlung stehen meist die Bezugspersonen im Mittelpunkt. Ihr lernt, die oft widersprüchlichen Signale eures Kindes zu lesen und verlässlich zu beantworten, auch wenn es euch wegstößt. Kinder- und jugendpsychiatrische Praxen und Ambulanzen, manche mit Spezialsprechstunden für Pflege- und Adoptivkinder, verbinden das mit Psychotherapie für das Kind und mit der Behandlung von Begleiterkrankungen. Welche Verfahren es in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie gibt, zeigt der Vergleich der Therapieverfahren.
Warum euer Kind die Nähe abwehrt, die es braucht
Das ist für Pflege- und Adoptiveltern das Verwirrendste. Ihr bietet Zuwendung an, und manchmal kommt umso heftigere Abwehr zurück. Für ein Kind, das früh erlebt hat, dass Nähe unberechenbar oder gefährlich ist, fühlt sich genau diese Nähe bedrohlich an. Es stößt weg und prüft dabei, ob ihr trotzdem bleibt. Hilfreich ist, verfügbar zu bleiben, ohne Nähe zu erzwingen. Das Kind bestimmt das Tempo, ihr haltet die Tür offen. Über sehr viele Wiederholungen lernt es, dass diesmal jemand bleibt.
Hilfe aus der Jugendhilfe
Bei Bindungsstörungen kommt ein großer Teil der Hilfe vom Jugendamt und seinen Diensten.
- Pflegekinderdienst. Pflegeeltern haben vor der Aufnahme und während des ganzen Pflegeverhältnisses Anspruch auf Beratung und Unterstützung (§ 37a SGB VIII).
- Adoptionsvermittlungsstelle. Nach dem Adoptionsbeschluss haben Kind und Adoptiveltern Anspruch auf nachgehende Begleitung (§ 9 Adoptionsvermittlungsgesetz).
- Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII, etwa Erziehungsbeistand oder Familienhilfe, beantragt beim Jugendamt.
- Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, wenn eine seelische Behinderung droht und die Teilhabe in Kita oder Schule gefährdet ist. Das kann eine Schulbegleitung einschließen. Mehr dazu im Glossar unter Eingliederungshilfe.
- Erziehungsberatungsstellen beraten kostenlos, auch Pflege- und Adoptivfamilien.
In der Jugendhilfe habe ich oft erlebt, dass Pflegeeltern erst nach Jahren erfahren, was ihr Kind vor der Aufnahme erlebt hat. Fragt früh und hartnäckig nach Unterlagen.
Kasse, Jugendamt, Pflegekinderdienst: wer was trägt
Kinder- und jugendpsychiatrische Praxen und Psychotherapiepraxen mit Kassensitz rechnen bei gesetzlich versicherten Kindern direkt mit der Krankenkasse ab. Beratung durch Pflegekinderdienst, Adoptionsvermittlung und Erziehungsberatung ist kostenfrei. Bei Vollzeitpflege und Heimerziehung können leibliche Eltern zu einem Kostenbeitrag herangezogen werden (§ 91 SGB VIII). Auf spezialisierte Termine wartet ihr oft lange. Was die Zeit füllt, steht im Ratgeber Wartezeit überbrücken. Eine Übersicht über erste Schritte gibt der Hilfeweg.
Eure Kräfte gehören in den Plan
Diese Begleitung zehrt aus, oft über Jahre, und Fortschritte sind klein und unstet. Manche Eltern erschrecken über eigene Gefühle: Distanz, Wut, der Gedanke, das Kind nie zu erreichen. In einer guten Pflegeeltern-Fachberatung darf genau das auf den Tisch. Holt euch eigene Begleitung über die behandelnde Stelle, eine solche Fachberatung oder Supervision. Ein erschöpftes Elternteil kann kaum eine sichere Basis sein.
Quellen
- AWMF-Registrierung „Diagnostik und Intervention bei Bindungsstörungen im Kindes- und Jugendalter“, Registernummer 028-024, S2k, angemeldet am 23.09.2022, geplante Fertigstellung 30.08.2027, keine gültige Leitlinie: register.awmf.org/de/leitlinien/detail/028-024
- AWMF-Leitlinie „Fetale Alkoholspektrumstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Diagnostik & Intervention“, Registernummer 022-025, S3, Stand 02.06.2025, gültig bis 10.03.2030: register.awmf.org/de/leitlinien/detail/022-025
- Sozialgesetzbuch VIII, § 37a (Beratung und Unterstützung der Pflegeperson): gesetze-im-internet.de/sgb_8/__37a.html
- Adoptionsvermittlungsgesetz, § 9 (Anspruch auf Adoptionsbegleitung): gesetze-im-internet.de/advermig_1976/__9.html