Einordnung
Was Eltern über dieses Profil wissen sollten
Prof. Dr. Miriam Rassenhofer ist approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (Verhaltenstherapie) und Juniorprofessorin an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm. Sie leitet dort die Sektion "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und Verhaltensmedizin" sowie das Ausbildungszentrum für Verhaltenstherapie (AZVT) mit angeschlossener Psychotherapieambulanz für Kinder und Jugendliche. Ihre fachlichen Schwerpunkte liegen in Kinderschutz, Kindesmisshandlung und Traumafolgestörungen; die AZVT-Ambulanz behandelt u. a. ADHS, Angststörungen, depressive Störungen, Zwangsstörungen, PTBS und Essstörungen bei Kindern und Jugendlichen bis 21 Jahre. Therapiekosten werden laut Klinikwebsite von gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Von EmotionalEffects recherchiert
Profil aus öffentlichen Quellen zusammengefasst
Schwerpunkte: Kinderschutz, Kindesmisshandlung, Traumafolgestörungen, PTBS, ADHS, Angststörungen, Depressive Störungen, Zwangsstörungen, Essstörungen, Tic-Störungen, Ausscheidungsstörungen
Verfahren: Verhaltenstherapie
Abrechnung: Gesetzlich und privat
Zusammengefasst aus öffentlich zugänglichen Quellen, zuletzt recherchiert am 2026-06-13. 5 Quellen geprüft. Angaben vor der Kontaktaufnahme bitte direkt bei der Praxis bestätigen.
Basisangaben
Vorhandene Profilinformationen
- Telefonnummer noch nicht verifiziert
- Website vorhanden
- Deutsch als angegebene Sprache
- Ulm, Deutschland
Leistungen & Schwerpunkte
Leistungen, Themen und Fokusbereiche
Kosten & Zugang
Was vor der Kontaktaufnahme relevant ist
- Abrechnung
- Gesetzlich und privat
- Verfügbarkeit
- unklar
- Sprachen
- Deutsch
- Online
- Keine Angabe, bitte direkt erfragen
- Zugang, Kosten und Verfügbarkeit bitte direkt beim Anbieter prüfen.
- Kontaktdaten verifizieren
Noch zu prüfen
Offene Punkte vor Terminvereinbarung
- Aktuelle Wartezeit direkt bei der Praxis oder Einrichtung prüfen
- Kostenübernahme vor Terminvereinbarung klären
- Zuständigkeit für Alter und Fragestellung bestätigen
- Website-Informationen mit Praxis abgleichen