Therapieplatz für ein Kind finden: Sprechstunde, 116 117 und Warteliste
So sucht ihr einen Therapieplatz für euer Kind: Sprechstunde, Terminservicestelle 116 117 mit Fristen, eine Suchliste und Kostenerstattung als letzter Weg.
Von Janike Arent · Stand
Die Suche beginnt fast nie mit einer Diagnose. Sie beginnt mit dem Gefühl, dass es so nicht weitergeht. Das Kind schläft schlecht, geht nicht mehr gern in die Schule, die Wut am Abend wird jede Woche größer. Also telefoniert ihr. Und hört auf zwanzig Anrufbeantwortern dieselbe Ansage.
Für gesetzlich Versicherte gibt es einen festen Weg mit gesetzlichen Fristen. Wer ihn kennt, kommt meist schneller voran als mit wahllosen Anrufen. Unten stehen die Reihenfolge, die Fristen und Sätze für das Telefon.
Spricht euer Kind über Suizid, verletzt es sich oder nimmt es stark ab, braucht es heute Hilfe. Die Nummern stehen auf der Notfallseite.
Vorher klären: Therapie, Diagnostik oder Krise?
Manche Familien suchen monatelang einen Therapieplatz und merken dann, dass zuerst eine Diagnostik fällig gewesen wäre. Ein kurzer Blick auf die Ausgangslage spart diesen Umweg.
| Ausgangslage | Erster Schritt |
|---|---|
| Unklar, was dahintersteckt, etwa Entwicklung, ADHS oder Autismus | Kinderarztpraxis, dann SPZ oder Kinder- und Jugendpsychiatrie mit Überweisung |
| Angst, Rückzug, gedrückte Stimmung, Zwänge, Folgen belastender Erlebnisse | Psychotherapeutische Sprechstunde in einer Praxis für Kinder und Jugendliche |
| Suizidgedanken, Selbstverletzung, starker Gewichtsverlust | Sofort: 112, Notaufnahme oder Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie |
Der Weg mit Fristen: von der Sprechstunde bis zur Therapie
Für gesetzlich Versicherte gilt diese Reihenfolge. Die Fristen stehen in § 75 Abs. 1a SGB V. Sie gelten nur, wenn die Terminservicestelle den Termin vermittelt. Bei eurer eigenen Suche gibt es keine Frist.
| Schritt | Was ihr braucht | Frist bei Vermittlung über 116 117 |
|---|---|---|
| 1. Psychotherapeutische Sprechstunde | Versichertenkarte, keine Überweisung | Vermittlung innerhalb einer Woche, Wartezeit höchstens vier Wochen |
| 2. Formular PTV 11 | Bekommt ihr am Ende der Sprechstunde, mit Einschätzung und Empfehlung | Keine Frist, das Formular gut aufheben |
| 3. Akutbehandlung, wenn empfohlen | PTV 11 mit Empfehlung zur Akutbehandlung | Wartezeit höchstens zwei Wochen |
| 4. Probatorische Sitzungen | PTV 11; bei Kindern und Jugendlichen zwei bis sechs Sitzungen | Wartezeit höchstens vier Wochen, wenn sie laut PTV 11 zeitnah nötig sind |
| 5. Konsiliarbericht | Termin in der Kinderarztpraxis, das Formular gibt euch die Therapiepraxis mit | Spätestens nach der Probatorik |
| 6. Antrag bei der Krankenkasse | Stellt die Praxis gemeinsam mit euch | Danach Kurzzeit- oder Langzeittherapie, ohne Vermittlung durch 116 117 |
Findet die Terminservicestelle innerhalb der Frist keine Praxis, muss sie euch einen ambulanten Termin in einem Krankenhaus anbieten. Für die eigentliche Therapie nach Schritt 6 gibt es keine Vermittlung und keine Frist. An dieser Stelle warten viele Familien am längsten.
Was ihr am Telefon sagt
Die Terminservicestelle erreicht ihr rund um die Uhr unter 116 117, online über 116117.de. Legt die Versichertenkarte des Kindes daneben. Ein Satz reicht: „Ich rufe für meine Tochter an, neun Jahre, gesetzlich versichert. Ich brauche einen Termin in einer psychotherapeutischen Sprechstunde für Kinder und Jugendliche in der Nähe von [Ort].“
Bei Praxen landet ihr meist auf dem Anrufbeantworter oder in einer kurzen telefonischen Sprechzeit. Für den Anrufbeantworter: „Guten Tag, hier ist [Name], Mutter von [Name], neun Jahre, gesetzlich versichert. Wir suchen einen Termin in Ihrer Sprechstunde wegen starker Ängste vor der Schule. Sie erreichen mich unter [Nummer], am besten zwischen 12 und 14 Uhr.“ Den Grund nennt ihr in einem halben Satz. Alles andere hat Zeit bis zum Termin.
Eine fertige Vorlage für Anruf und E-Mail und eine Liste zum Abhaken gibt es im Therapieplatz-Helfer.
Die Suchliste: wen ihr anfragt und was ihr notiert
Fragt parallel an. Fünf bis acht Praxen in der ersten Woche sind ein guter Anfang. Im Verzeichnis für eure Region seht ihr, welche Praxen Kinder und Jugendliche behandeln.
Notiert bei jedem Kontakt:
- Datum und Uhrzeit, auch bei Anrufbeantwortern.
- Name der Praxis und ob sie einen Kassensitz hat.
- Die Antwort: Absage, Warteliste, Rückruf zugesagt.
- Die genannte Wartezeit in Wochen oder Monaten.
- Ob ein Sprechstundentermin möglich ist, auch wenn kein Therapieplatz frei ist.
Die Liste braucht ihr später, falls ihr Kostenerstattung beantragt. Dann zählt jede dokumentierte Absage. Zwei Fragen lohnen sich bei jeder Praxis: „Haben Sie einen Sprechstundentermin, auch wenn gerade kein Therapieplatz frei ist?“ und „Führen Sie eine Warteliste, und wie lang ist sie im Moment?“
Sprechstunde und Probatorik: die ersten Termine
In der psychotherapeutischen Sprechstunde klärt die Therapeutin, ob eine psychische Störung mit Krankheitswert wahrscheinlich ist und wie dringend es ist. Bei Kindern und Jugendlichen stehen dafür bis zu zehn Termine zu je 25 Minuten zur Verfügung, vier davon auch mit euch Eltern allein. Das Ergebnis steht im Formular PTV 11. Ihr braucht es für Akutbehandlung, Probatorik und notfalls für die Kostenerstattung.
Danach folgen zwei bis sechs probatorische Sitzungen. Kind, Eltern und Therapeutin prüfen, ob sie zusammenpassen. Will euer Kind nach drei Sitzungen nicht mehr hin, sprecht das in der vierten an. Ein Wechsel ist in dieser Phase noch einfach.
Vor dem Antrag braucht die Praxis einen Konsiliarbericht. Dafür geht ihr mit einem Formular zur Kinderarztpraxis, die körperliche Ursachen ausschließt. Fragt im Erstgespräch auch nach dem Verfahren. Die Kasse zahlt Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte, analytische und systemische Therapie.
Kassensitz, Privatpraxis und Kostenerstattung
Eine Praxis mit Kassensitz rechnet direkt mit der Krankenkasse ab. Privatpraxen ohne Kassensitz behandeln gesetzlich Versicherte gegen Rechnung, außer die Kasse genehmigt vorher eine Kostenerstattung. Bei privat Versicherten entscheidet der Tarif, die Terminservicestelle ist für sie nicht zuständig. Die drei Wege vergleicht der Ratgeber Kasse, privat oder Selbstzahler.
Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V greift, wenn die Kasse eine notwendige Behandlung nicht rechtzeitig bereitstellen kann. Typischerweise braucht ihr: das PTV 11 mit Behandlungsempfehlung, eure Liste mit Absagen von Kassenpraxen, einen Versuch über 116 117 und eine Privatpraxis, die einen Platz anbietet. Die Kasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden, mit Gutachten des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen (§ 13 Abs. 3a SGB V).
Beginnt die Behandlung erst nach der Zusage, sonst bleibt ihr womöglich auf den Kosten sitzen. Den Ablauf erklärt der Leitfaden zur Kostenerstattung. Den Antrag selbst schreibt ihr mit der Vorlage für den Kostenerstattungsantrag.
Wenn die Wartezeit lang wird
Ruft alle drei bis vier Wochen bei den Praxen auf eurer Liste an. Ein kurzer Anruf hält euch auf der Warteliste präsent. Bei komplexen Verläufen lohnt die Anfrage bei einer Institutsambulanz oder Hochschulambulanz. Adressen sammelt die Seite Klinikambulanzen.
Verschlechtert sich der Zustand, sagt es der Praxis und der Kinderärztin. Eine neue Einschätzung kann die Dringlichkeit ändern, und damit den Weg. Was ihr bis zum Therapiebeginn selbst tun könnt, beschreibt der Ratgeber Wartezeit überbrücken.
Euer Kind therapieren müsst ihr in dieser Zeit nicht. Ein Satz wie „Wir sehen, dass es dir gerade schlecht geht. Wir kümmern uns um Hilfe.“ gibt ihm Halt.
Quellen
- § 75 Abs. 1a SGB V (Terminservicestelle 116 117, Vermittlung innerhalb einer Woche, Wartezeit höchstens vier Wochen, Akutbehandlung höchstens zwei Wochen, Ersatztermin im Krankenhaus), abgerufen am 21.10.2026, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__75.html
- § 13 Abs. 3 und 3a SGB V (Kostenerstattung, Entscheidungsfristen drei und fünf Wochen), abgerufen am 21.10.2026, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__13.html
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Psychotherapie, Fragen und Antworten (Sprechstunde bei Kindern und Jugendlichen bis 250 Minuten, bis zu sechs probatorische Sitzungen, Konsiliarbericht), abgerufen am 21.10.2026, https://www.kbv.de/praxis/patientenversorgung/psychotherapie/faq-psychotherapie
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Beschluss vom 18.01.2024 zur Systemischen Therapie bei Kindern und Jugendlichen, https://www.g-ba.de/downloads/39-261-6420/2024-01-18_PT-RL_Systemische-Therapie_Kinder-Jugendliche_BAnz.pdf
Häufige Fragen
Wie schnell bekommt mein Kind über 116 117 einen Termin?
Für die psychotherapeutische Sprechstunde vermittelt die Terminservicestelle innerhalb einer Woche einen Termin. Die Wartezeit darf dann höchstens vier Wochen betragen, bei einer Akutbehandlung höchstens zwei. Eine Wunschpraxis könnt ihr dabei nicht wählen, die Entfernung muss aber zumutbar sein.
Vermittelt die Terminservicestelle auch einen festen Therapieplatz?
Sie vermittelt Sprechstunde, Akutbehandlung und probatorische Sitzungen. Für die Kurz- oder Langzeittherapie danach sucht ihr selbst weiter, mit eurer Liste und notfalls über die Kostenerstattung.
Brauchen wir eine Überweisung?
Für die Psychotherapiepraxis nicht. Für Kinder- und Jugendpsychiatrie und SPZ in der Regel schon, die Kinderarztpraxis stellt sie aus.
Wie lange dauert es bis zum Therapieplatz?
Das schwankt stark nach Region, Alter und Verfahren. Fragt jede Praxis nach ihrer aktuellen Wartezeit und schreibt sie auf. Diese Angaben helfen euch bei der Planung und später beim Antrag auf Kostenerstattung.
Was ist der Unterschied zwischen Psychotherapeutin und Kinder- und Jugendpsychiater?
Beide behandeln psychische Störungen. Kinder- und Jugendpsychiaterinnen haben Medizin studiert, untersuchen körperlich und dürfen Medikamente verschreiben. Psychotherapeutinnen ohne Medizinstudium arbeiten mit Gesprächen und Übungen und verschreiben keine Medikamente.
Diese Information dient der Orientierung. Sie ersetzt keine individuelle fachliche Einschätzung.