Einordnung
Was Eltern über dieses Profil wissen sollten
Dipl.-Psych. Alexandra Koch ist approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (VT) in Greven (Westfalen) mit Praxis an der Alten Münsterstraße 5. Sie behandelt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre sowie Erwachsene als Selbstzahler nach dem Heilpraktikergesetz. Das Behandlungsverfahren ist Verhaltenstherapie; Schwerpunkte umfassen u. a. Traumatherapie, ADHS, Angststörungen, Depression, Essstörungen und PTBS. Laut dem Psychotherapeutinnen-Netzwerk Münster (PTN) werden für Kinder und Jugendliche alle Kassen abgerechnet; zudem ist seit 2025 eine Zulassung über die KV Westfalen-Lippe dokumentiert.
Von EmotionalEffects recherchiert
Profil aus öffentlichen Quellen zusammengefasst
Schwerpunkte: Traumatherapie, ADHS, Angststörungen, Depression, Essstörungen, PTBS, DBT, ACT, Spieltherapie, Familientherapie, LGBTIQ*, Transidentität
Verfahren: Verhaltenstherapie (VT)
Sprachen: Deutsch, Englisch
Abrechnung: Gesetzlich und privat
Zusammengefasst aus öffentlich zugänglichen Quellen, zuletzt recherchiert am 2026-06-15. 5 Quellen geprüft. Angaben vor der Kontaktaufnahme bitte direkt bei der Praxis bestätigen.
Basisangaben
Vorhandene Profilinformationen
- Telefonnummer vorhanden
- Website vorhanden
- Deutsch, Englisch als angegebene Sprachen
- Greven (Westfalen), Deutschland
Leistungen & Schwerpunkte
Leistungen, Themen und Fokusbereiche
Kosten & Zugang
Was vor der Kontaktaufnahme relevant ist
- Abrechnung
- Gesetzlich und privat
- Verfügbarkeit
- unklar
- Sprachen
- Deutsch, Englisch
- Online
- Keine Angabe, bitte direkt erfragen
- Zugang, Kosten und Verfügbarkeit bitte direkt beim Anbieter prüfen.
- Abrechnung: privat, selbstzahler
- Terminvergabe: Termin mit Rückruf
- Praxisservice: Termine nur nach Vereinbarung, weitere Sprechzeiten nach Vereinbarung, mit Bus und Bahn erreichbar, Parkplätze nahe der Praxis
Noch zu prüfen
Offene Punkte vor Terminvereinbarung
- Aktuelle Wartezeit direkt bei der Praxis oder Einrichtung prüfen
- Kostenübernahme vor Terminvereinbarung klären
- Zuständigkeit für Alter und Fragestellung bestätigen
- Website-Informationen mit Praxis abgleichen