Einordnung
Kurz zusammengefasst
Das Behandlungsverfahren ist Verhaltenstherapie; behandelt werden Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebensjahr sowie Säuglinge und Kleinkinder bei Regulationsstörungen. Die Praxis bietet Einzel- und Gruppentherapie sowie standardisierte Diagnostik an.
Von der Website der Praxis
Was die Praxis über ihr Angebot schreibt
Die Einzelpraxis von Nicole Rodammer in Burghaslach behandelt Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebensjahr verhaltenstherapeutisch. Behandelt wird nach eigenen Angaben das gesamte Spektrum kinder- und jugendpsychiatrischer Störungen, von Ängsten und Depressionen über ADHS bis zu Ess- und Zwangsstörungen. Die Praxis verfügt über einen Kassensitz, die Kosten werden bei gesetzlich Versicherten von der Krankenkasse übernommen. Der Einbezug von Familie und Bezugspersonen ist Teil der Behandlung.
Behandlungsangebot
Laut eigener Website behandelt die Praxis Kinder und Jugendliche bis zum noch nicht vollendeten 21. Lebensjahr mit allen kinder- und jugendpsychiatrischen Störungsbildern. Dazu zählen unter anderem Angststörungen, ADHS, Depressionen, Ess- und Schlafstörungen, posttraumatische Belastungsstörungen, Zwänge sowie selbstverletzendes Verhalten. Auch Regulationsstörungen bei Säuglingen und Kleinkindern werden genannt.
Verfahren und Werdegang
Die Therapeutin ist Diplom-Sozialpädagogin und approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin. Ihre Ausbildung in Verhaltenstherapie schloss sie 2016 am IVS in Fürth ab. Vor der Praxisgründung sammelte sie nach eigenen Angaben mehrjährige klinische Erfahrung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, unter anderem in der standardisierten Diagnostik. Die eigene Praxis besteht seit Dezember 2018.
Ablauf und Elterneinbezug
Laut Website beginnt die Therapie mit einem telefonischen Erstkontakt und einem persönlichen Erstgespräch. In der probatorischen Phase wird mit standardisierten Testverfahren und Gesprächen geklärt, ob eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt. Die verhaltenstherapeutischen Termine finden in der Regel wöchentlich statt. Der Einbezug der Familie oder einzelner Familienmitglieder wird nach Rücksprache individuell eingeplant.
Kosten und Abrechnung
Die Praxis verfügt nach eigenen Angaben über einen Kassensitz und einen Arztregistereintrag. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Bei privater Versicherung hängt die Kostenübernahme vom jeweiligen Tarif ab, eine Rücksprache mit der Versicherung wird empfohlen. Beihilfe wird laut Website in der Regel im Rahmen der üblichen Antragsformalitäten gewährt.
Häufige Fragen an die Praxis
Bis zu welchem Alter werden Kinder und Jugendliche behandelt?
Laut eigener Website behandelt die Praxis bis zum noch nicht vollendeten 21. Lebensjahr, einschließlich Säuglingen und Kleinkindern mit Regulationsstörungen.
Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten?
Ja. Die Praxis hat einen Kassensitz, bei gesetzlich Versicherten trägt die Krankenkasse die Kosten. Bei privater Versicherung richtet sich die Übernahme nach dem Tarif.
Werden die Eltern in die Therapie einbezogen?
Ja. Der Einbezug der Familie oder einzelner Familienmitglieder spielt nach Angaben der Praxis eine wichtige Rolle und wird nach Rücksprache individuell eingeplant.
Eigene Zusammenfassung der Praxis-Website, Stand 25. Juni 2026. Verbindlich ist, was dort steht.
Schwerpunkte
Womit die Praxis arbeitet
- Angststörungen (Trennungsangst, soziale Angst, Leistungsangst)
- Aufmerksamkeits- und Hyperaktivitätsstörungen (ADHS)
- Depressionen
- Posttraumatische Belastungsstörungen
- Zwangsstörungen
- Störungen des Sozialverhaltens
- Regulationsstörungen
- Essstörungen
- Schulangst
- Selbstverletzendes Verhalten
So nennt die Praxis ihre Methoden: Verhaltenstherapie, Einzeltherapie, Gruppentherapie, Standardisierte Diagnostik (Intelligenz, Lese-Rechtschreib-, Rechen-, Entwicklungsdiagnostik)
KVT: Therapie mit klaren Zielen und Übungen zwischen den Sitzungen. Mehr zum Verfahren
Abrechnung
Mit Kassensitz
- Gesetzlich versichert
- ja, Kassensitz
- Privat versichert
- ja
- Selbstzahler
- keine Angabe
Mit Kassensitz rechnet die Praxis direkt mit der Krankenkasse eures Kindes ab. Ihr bringt die Gesundheitskarte mit, eine Überweisung braucht es nicht.
Laut Website der Praxis, Stand 25. Juni 2026.
Kosten und Ablauf Schritt für SchrittErreichbarkeit
Sprachen, Alter, Termine
- Sprachen
- Deutsch
- Altersgruppen
- Säuglinge und Kleinkinder (bei Regulationsstörungen), Kinder, Jugendliche, Junge Erwachsene bis 21 Jahre
- Termine
- in der Praxis
- Für Eltern und Familie
- Elterngespräche, Familientherapie
- Anfahrt
- Die Praxis liegt im Ortskern von Burghaslach im Landkreis Neustadt an der Aisch und Bad Windsheim, nahe der A3 (Ausfahrt Schlüsselfeld). Parkmöglichkeiten sind vor Ort vorhanden.
Vor dem Anruf
Fragen für den ersten Anruf
- „Gibt es einen Termin in der psychotherapeutischen Sprechstunde, und wie lange dauert es danach bis zum Therapiebeginn?“
- „Behandeln Sie mein Kind auch noch, wenn es während der Therapie 18 wird?“
In der Nähe
Weitere Anlaufstellen rund um Burghaslach
- Bezirkskliniken Mittelfranken – Psychiatrische Institutsambulanz für Kinder und Jugendliche Neustadt a.d.Aisch Neustadt an der Aisch, ca. 17 km, Telefon 09161 873190. Klinikambulanz: wann sie passt
- SPZ Erlangen Erlangen, ca. 33 km, Träger: Universitätsklinikum Erlangen. Termin nur mit Überweisung. Was ein SPZ macht
Praxen in der Umgebung
- Julia Kratz (11 km) Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Kassensitz, auch privat
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Entfernung als Luftlinie.