Wenn Angst den Alltag eines Kindes bestimmt: so findet ihr Hilfe
Von der ersten Sorge bis zur Therapie: Sprechstunde über 116 117 buchen, was im Erstgespräch passiert und wie ihr der Angst zu Hause weniger Raum lasst.
Von Janike Arent · Stand
Vor Mathe hat sie morgens Bauchweh. Er schläft nur noch, wenn die Tür offen bleibt und jemand im Flur sitzt. Zum Kindergeburtstag geht sie nicht mehr. Wenn Eltern so etwas in der Praxis erzählen, haben sie meistens schon Monate mit Trösten, Begleiten und Absagen hinter sich.
Für Hilfe braucht es keine fertige Diagnose. Es reicht, dass die Angst den Alltag eures Kindes kleiner macht. Diese Seite zeigt den Weg von der ersten Sorge bis zum Therapieplatz, mit einem Leitfaden für den Anruf. Was Angststörungen sind und wie sie sich zeigen, erklärt die Themenseite Angst bei Kindern und Jugendlichen.
Wann aus Sorge ein Termin wird
Ängste gehören zur Entwicklung. Kleinkinder fremdeln, Vorschulkinder fürchten Monster unter dem Bett, Schulkinder Gewitter und Klassenarbeiten. Ein Termin lohnt sich, wenn mindestens einer dieser Punkte zutrifft:
- Die Angst hält seit Wochen an und wird eher stärker.
- Euer Kind vermeidet immer mehr: Schule, Freunde, Sport, allein schlafen.
- Bauch- oder Kopfweh kommen regelmäßig vor bestimmten Situationen, und die Kinderarztpraxis findet keine körperliche Ursache. Mehr dazu im Wegweiser Bauchschmerzen vor der Schule.
- Die Familie plant ihren Alltag um die Angst herum.
- Euer Kind sagt selbst, dass es nicht mehr weiterweiß.
Fehlt euer Kind wegen Angst in der Schule, wartet nicht ab. Jede Woche zu Hause macht die Rückkehr schwerer. Was dann hilft, steht im Ratgeber Schulvermeidung.
Spricht euer Kind davon, nicht mehr leben zu wollen, oder verletzt es sich, gehört das sofort in fachliche Hände. Dann gelten die Wege auf der Seite Notfall: 112, der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117 oder die Notaufnahme einer Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Zwei Türen: Kinderarztpraxis und psychotherapeutische Sprechstunde
Ihr könnt beide gleichzeitig öffnen. Die Kinder- und Jugendarztpraxis schließt körperliche Ursachen aus, etwa bei Herzklopfen, Atemnot oder ständigen Bauchschmerzen. Sie kann auch an eine Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie überweisen.
Die psychotherapeutische Sprechstunde bucht ihr ohne Überweisung, direkt bei einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie oder über die Terminservicestelle unter 116 117 und auf 116117.de. Die Wartezeit auf einen Sprechstundentermin darf über die Terminservicestelle vier Wochen nicht überschreiten, auf eine Akutbehandlung zwei Wochen (§ 75 Abs. 1a SGB V). Die Praxis muss in zumutbarer Entfernung liegen. Eine bestimmte Wunschpraxis könnt ihr dabei meist nicht wählen.
Gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche können Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie bis zum 21. Geburtstag bekommen.
Telefonleitfaden für den Anruf bei Praxis oder 116 117
Viele Praxen sind nur in kurzen Telefonzeiten erreichbar. Schreibt sie euch auf und legt vor dem Anruf Versichertenkarte, Kalender und einen Zettel bereit. So kann das Gespräch mit einer Praxis klingen:
- „Guten Tag, mein Name ist [Name]. Ich rufe wegen meiner Tochter an. Sie ist [Alter] Jahre alt und gesetzlich bei der [Kasse] versichert.“
- „Sie hat seit [Zeitraum] starke Ängste. Seit [Wochen] geht sie nicht mehr allein zur Schule und hat jeden Morgen Bauchschmerzen.“ (Zwei konkrete Sätze reichen. Die Vorgeschichte erzählt ihr im Termin.)
- „Haben Sie einen Termin in der psychotherapeutischen Sprechstunde frei? Falls nicht: Führen Sie eine Warteliste, und wie lange ist sie ungefähr?“
- „Behandeln Sie Kinder in diesem Alter mit Angststörungen, und wie beziehen Sie die Eltern ein?“
- „Können Sie mir eine Praxis nennen, die gerade Kapazität hat?“
Läuft der Anrufbeantworter: Name, Alter des Kindes, Krankenkasse, ein Satz zum Anliegen, Rückrufnummer und wann ihr erreichbar seid. Sprecht langsam und nennt die Nummer zweimal.
Bei 116 117 sagt ihr: „Ich suche für meinen Sohn, [Alter] Jahre, einen Termin in der psychotherapeutischen Sprechstunde bei einer Praxis für Kinder und Jugendliche.“ Für eine Akutbehandlung oder für probatorische Sitzungen braucht ihr später einen Vermittlungscode. Den gibt euch die Praxis nach der Sprechstunde auf dem Formular PTV 11.
Notiert nach jedem Anruf: Datum und Uhrzeit, Praxis und Telefonnummer, mit wem ihr gesprochen habt, das Ergebnis (Termin, Warteliste, Absage) und wann ihr wieder anrufen sollt. Die Liste spart Nerven. Und wenn ihr nach vielen Absagen eine Privatpraxis über die Kasse bezahlen lassen wollt, braucht ihr genau diese Nachweise. Wie das geht, steht im Leitfaden Kostenerstattung.
Was im Erstgespräch passiert
Für Kinder und Jugendliche sind in der Sprechstunde bis zu zehn Einheiten zu je 25 Minuten möglich, vier davon auch ohne das Kind, nur mit den Eltern. Meist erzählt ihr zuerst, oft mit dem Kind im Raum. Ältere Kinder und Jugendliche sprechen später auch allein mit der Therapeutin oder dem Therapeuten.
Gefragt wird, wann die Angst begann, in welchen Situationen sie auftaucht, was ihr schon versucht habt und wie Schule, Schlaf und Freundschaften laufen. Manchmal kommen Fragebögen dazu. Am Ende steht eine Einschätzung: Braucht euer Kind Behandlung, wie dringend, und welcher Weg passt? Das bekommt ihr schriftlich auf dem Formular PTV 11, der „Individuellen Patienteninformation“.
Danach folgen bei Bedarf zwei bis sechs probatorische Sitzungen, in denen Kind, Eltern und Praxis prüfen, ob die Zusammenarbeit passt. Vor dem Antrag auf die eigentliche Therapie braucht es einen Konsiliarbericht aus der Kinderarztpraxis, der körperliche Ursachen abklärt.
Viele Kinder sagen im ersten Termin wenig oder gar nichts. Darauf sind die Fachleute eingestellt. Bereitet euer Kind vor: wer da ist, wie lange es dauert und dass es nichts erzählen muss, was es nicht erzählen will.
Bei Angststörungen im Kindesalter ist kognitive Verhaltenstherapie am besten untersucht. Sie arbeitet mit schrittweiser Annäherung an das Gefürchtete und bezieht die Eltern eng ein. Eine eigene deutsche Leitlinie für Angststörungen bei Kindern und Jugendlichen gibt es im AWMF-Register nicht. Die S3-Leitlinie zu Angststörungen (051-028) gilt ausdrücklich für Erwachsene und ist seit April 2026 abgelaufen.
Zu Hause: der Angst nicht jeden Weg freiräumen
Eltern tun intuitiv das, was die Angst sofort kleiner macht. Sie begleiten bis ins Klassenzimmer, sagen den Geburtstag ab, legen sich mit ins Kinderbett. Für den Moment hilft das. Auf Dauer lernt das Kind, dass es die Situation allein nicht schafft, und die Angst bekommt mehr Platz.
- Gefühl anerkennen und Erwartung halten: „Ich sehe, dass du Angst hast. Und ich traue dir zu, dass du heute bis zur Schultür gehst.“
- Kleine Schritte planen: diese Woche bis zum Schultor, nächste Woche allein über den Schulhof, danach allein in die Klasse.
- Rückversicherungsfragen begrenzen. Wer zum zehnten Mal fragt „Passiert auch wirklich nichts?“, bekommt eine kurze, ruhige Antwort und dann ein anderes Thema.
- Mutige Versuche benennen, auch wenn sie nur halb geklappt haben.
- Mit der Schule absprechen, was gilt, wenn die Angst im Unterricht hochkommt: ein ruhiger Ort, eine feste Ansprechperson, keine Abholung bei jedem Bauchweh. Die Vorlage Gespräch mit Schule oder Kita vorbereiten hilft beim Termin.
Das kostet Kraft, vor allem morgens vor der Schule. Wenn ihr selbst kaum noch könnt: Das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer erreicht ihr kostenlos und anonym unter 0800 111 0 550. Eine Erziehungsberatungsstelle ist ebenfalls kostenlos und oft schneller erreichbar als eine Praxis.
Quellen
- § 75 Abs. 1a SGB V (Terminservicestellen: vier Wochen für die psychotherapeutische Sprechstunde, zwei Wochen für die Akutbehandlung, keine Überweisung nötig), abgerufen am 21.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__75.html
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Psychotherapie, Fragen und Antworten (Sprechstunde für Kinder und Jugendliche bis zu 250 Minuten, Probatorik, Konsiliarbericht), abgerufen am 21.10.2026. https://www.kbv.de/praxis/patientenversorgung/psychotherapie/faq-psychotherapie
- AWMF-Leitlinienregister: Für Angststörungen im Kindes- und Jugendalter ist keine Leitlinie registriert (Stand 21.10.2026). Die S3-Leitlinie „Behandlung von Angststörungen“, Registernummer 051-028, Stand 16.06.2021, gültig bis 05.04.2026, gilt für Erwachsene. https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/051-028
- Nummer gegen Kummer: Elterntelefon 0800 111 0 550, Kinder- und Jugendtelefon 116 111, abgerufen am 21.10.2026. https://www.nummergegenkummer.de
Häufige Fragen
Brauchen wir eine Überweisung für die Psychotherapie bei Angst?
Nein. Die psychotherapeutische Sprechstunde bucht ihr direkt bei der Praxis oder über 116 117. Eine Überweisung braucht ihr für eine Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie über die Terminservicestelle und für das SPZ.
Wie schnell vermittelt 116 117 einen Termin?
Für die psychotherapeutische Sprechstunde darf die Wartezeit vier Wochen nicht überschreiten, für eine Akutbehandlung zwei Wochen. Für die Akutbehandlung braucht ihr den Vermittlungscode aus der Sprechstunde. Eine bestimmte Wunschpraxis gibt es dabei meist nicht.
Was ist das Formular PTV 11?
Die „Individuelle Patienteninformation“, die ihr am Ende der Sprechstunde bekommt. Darauf steht, ob Behandlung empfohlen wird und wie dringend. Ein darauf vermerkter Vermittlungscode berechtigt euch, über 116 117 einen Termin für Akutbehandlung oder probatorische Sitzungen zu suchen.
Gibt es eine Leitlinie für Angststörungen bei Kindern?
Im deutschen AWMF-Register nicht, die S3-Leitlinie 051-028 gilt nur für Erwachsene. Für Kinder ist kognitive Verhaltenstherapie mit Einbezug der Eltern am besten untersucht.
Sollen wir unser Kind trotz Angst zur Schule schicken?
In der Regel ja, mit Absprachen und in kleinen Schritten. Ausnahmen sind körperliche Erkrankung, Mobbing oder Gewalt in der Schule und akute Krisen. Bei wiederholten Fehltagen holt euch früh fachliche Hilfe und bindet die Schule ein.
Diese Information dient der Orientierung. Sie ersetzt keine individuelle fachliche Einschätzung.