Ratgeber

Depression bei Jugendlichen erkennen und ansprechen

Woran ihr Depression von Pubertät unterscheidet, wann sofort Hilfe nötig ist, wie ihr das Gespräch beginnt und welche Rechte Jugendliche ab 15 haben.

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Ein Jugendlicher sitzt zusammengesunken allein auf einer Treppe.

Die Zimmertür ist seit Wochen zu. Das Handy leuchtet bis zwei Uhr nachts, morgens kommt sie kaum aus dem Bett. Fragen beantwortet sie mit „passt schon“. Vieles davon kennen alle Eltern von Teenagern. Bei einer Depression bleibt es so, und der Alltag wird Woche für Woche enger.

Depressionen sind im Jugendalter häufig. Die aktuelle S3-Leitlinie nennt für das Jugendalter Raten zwischen 8 und 15 Prozent.

Der praktische Teil reicht vom Notfall über das erste Gespräch bis zu den Rechten eures Kindes ab 15. Die fachliche Einordnung steht auf der Themenseite Depression bei Kindern und Jugendlichen.

Wenn euer Kind nicht mehr leben will

Sagt euer Kind Sätze wie „Es wäre besser, wenn ich nicht mehr da wäre“, verschenkt es Lieblingssachen, sucht im Netz nach Methoden oder verabschiedet sich auffällig, dann wartet nicht auf einen Therapieplatz.

  • Akute Gefahr, euer Kind hat einen Plan oder schon etwas unternommen: Notruf 112 oder direkt in die Notaufnahme der nächsten Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie.
  • Ernst, aber nicht akut: noch am selben Tag ärztlich einschätzen lassen. Abends und am Wochenende erreicht ihr den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.
  • In einer akuten Krise bleibt bei eurem Kind und sichert gefährliche Mittel: Medikamente, Klingen, Zugang zu Waffen oder zu hoch gelegenen Orten.
  • Für euer Kind selbst: krisenchat.de, rund um die Uhr per Chat für junge Menschen unter 25. Die Nummer gegen Kummer unter 116 111, Montag bis Samstag von 14 bis 20 Uhr. Die Telefonseelsorge rund um die Uhr unter 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 oder 116 123.

Die Frage nach Suizidgedanken bringt niemanden auf die Idee. Fragt klar: „Denkst du manchmal daran, dich umzubringen?“ Die Antwort sagt euch, wie dringend es ist. Alle Nummern auf einem Blatt gibt es als Notfallkarte, die Wege im Detail auf der Seite Notfall.

Selbstverletzung ohne Suizidabsicht, etwa Ritzen, braucht einen eigenen Umgang. Zimmer durchsuchen und Strafen machen es dort meist schlimmer. Mehr dazu im Wegweiser Selbstverletzung.

Pubertät oder Depression: woran ihr den Unterschied merkt

Eher PubertätEher ein Warnzeichen
Launen wechseln innerhalb von Stunden oder TagenGedrückte oder gereizte Stimmung an fast jedem Tag, über mindestens zwei Wochen
Rückzug von den Eltern, Freunde bleiben wichtigRückzug auch von Freunden, Hobbys und Verein
Am Wochenende bis mittags schlafenEin- und Durchschlafprobleme oder sehr viel Schlaf, und trotzdem dauernd erschöpft
Schwankende Noten in einzelnen FächernLeistungen brechen in vielen Fächern ein, Fehltage häufen sich
Streit über Regeln und HandyzeitSätze wie „Ist doch eh alles egal“ oder „Ich bin zu nichts zu gebrauchen“
Appetit schwankt mit dem WachstumDeutliche Gewichtsabnahme oder -zunahme ohne Erklärung

Ein einzelnes Merkmal sagt wenig. Kommen mehrere aus der rechten Spalte zusammen und halten über Wochen an, holt eine fachliche Einschätzung. Bei Jugendlichen zeigt sich Depression häufig als Gereiztheit. Traurig wirken sie dabei oft gar nicht. Weitere Hinweise stehen im Wegweiser Rückzug und gedrückte Stimmung.

Das Gespräch beginnen: Sätze für den ersten Versuch

Den perfekten Moment gibt es selten. Gut geeignet sind Situationen, in denen ihr nebeneinander seid: im Auto, beim Kochen, auf dem Weg zum Bäcker. Bei schweren Themen ist Blickkontakt für viele Jugendliche zu viel.

  • „Mir fällt auf, dass du seit ein paar Wochen kaum noch zum Training gehst. Ich mache mir Sorgen. Magst du mir erzählen, wie es dir gerade geht?“
  • „Du musst jetzt nichts erklären. Ich wollte nur sagen: Ich merke, dass es dir nicht gut geht, und ich bin da.“
  • „Wenn es dir schwerfällt, mit mir zu reden: Mit wem könntest du dir vorstellen zu sprechen?“
  • „Ist es manchmal so schlimm, dass du denkst, es hat alles keinen Sinn mehr?“
  • „Ich möchte mit dir zusammen jemanden finden, der sich damit auskennt. Du entscheidest mit, wer das ist.“

Was ihr besser nicht sagt:

  • „Stell dich nicht so an“ oder „Anderen geht es viel schlechter“. Beides beschämt und beendet das Gespräch.
  • „Geh mal an die frische Luft, dann wird das schon.“ Bewegung tut gut. Gegen eine Depression reicht sie allein nicht.
  • „Das ist nur die Pubertät.“
  • „Was haben wir falsch gemacht?“ Damit muss euer Kind plötzlich euch trösten.
  • „Wenn du nicht redest, ist das Handy weg.“ Unter Druck verstummen die meisten Jugendlichen ganz.

Blockt euer Kind ab, ist das Thema nicht erledigt. Bietet das Gespräch nach ein paar Tagen wieder an. Die Antwort kommt oft später, abends im Flur oder als Nachricht. Viele Jugendliche sagen im Rückblick, dass es ihnen wichtig war, dass die Eltern drangeblieben sind.

Der Weg zur Behandlung

  • Kinder- und Jugendarztpraxis oder Hausarztpraxis: körperliche Ursachen ausschließen, zum Beispiel Schilddrüse oder Eisenmangel, erste Einschätzung, bei Bedarf Überweisung.
  • Psychotherapeutische Sprechstunde bei einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, ohne Überweisung. Über 116 117 darf die Wartezeit auf die Sprechstunde vier Wochen nicht überschreiten, auf eine Akutbehandlung zwei Wochen.
  • Bei schwerer Depression, Suizidgedanken oder wenn euer Kind kaum noch etwas schafft: Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder die Institutsambulanz einer Klinik.

Die S3-Leitlinie „Behandlung von depressiven Störungen bei Kindern und Jugendlichen“ (AWMF 028-043) wurde 2026 aktualisiert und gilt bis Dezember 2030. Sie sieht vor, dass nach der Diagnose direkt eine Behandlung angeboten wird, auch bei leichter Depression. Bei Jugendlichen hat Psychotherapie Vorrang, erste Wahl ist kognitive Verhaltenstherapie, als Alternative interpersonelle Therapie. Bei mittelgradiger oder schwerer Depression können Medikamente dazukommen. Darüber entscheidet eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie gemeinsam mit euch und eurem Kind.

Die Schule zu informieren entlastet oft, wenn euer Kind einverstanden ist. Eine Ansprechperson und klare Absprachen zu Fehlzeiten und Klassenarbeiten nehmen Druck raus.

Rechte ab 15 und Schweigepflicht in der Therapie

Ab dem 15. Geburtstag können Jugendliche Sozialleistungen selbst beantragen und entgegennehmen, auch bei der Krankenkasse (§ 36 SGB I). Die Kasse soll die Eltern über Antrag und Leistung informieren. Eltern können diese Befugnis durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Kasse einschränken. Bei einer Depression würde ich davon abraten. Manche Jugendliche nehmen Hilfe erst an, wenn sie den ersten Schritt selbst gehen können.

Ob eine Therapie ohne Zustimmung der Eltern beginnen kann, hängt außerdem davon ab, ob die Fachperson euer Kind für einwilligungsfähig hält. Eine feste Altersgrenze gibt es dafür nicht.

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unterliegen der Schweigepflicht (§ 203 StGB), bei einsichtsfähigen Jugendlichen auch gegenüber den Eltern. Was in den Stunden besprochen wird, erfahrt ihr nicht im Detail. Elterngespräche über den Verlauf und eure Rolle gibt es trotzdem, in der Regel mit Wissen eures Kindes. Bei akuter Gefahr für Leben oder Gesundheit dürfen Fachleute die Schweigepflicht brechen, und sie informieren dann die Eltern.

Für euer Kind ist das eine Entlastung. Es erzählt freier, wenn es weiß, dass nicht jeder Satz zu Hause ankommt. Sprecht das am besten gleich im ersten Termin gemeinsam an.

Quellen

  • AWMF-Leitlinienregister: S3-Leitlinie „Behandlung von depressiven Störungen bei Kindern und Jugendlichen“, Registernummer 028-043, Stand 10.03.2026, gültig bis 01.12.2030. https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/028-043
  • § 36 SGB I (Handlungsfähigkeit ab 15 Jahren), abgerufen am 21.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__36.html
  • § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen, Schweigepflicht), abgerufen am 21.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html
  • § 75 Abs. 1a SGB V (Terminservicestellen), abgerufen am 21.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__75.html
  • Nummer gegen Kummer: Kinder- und Jugendtelefon 116 111, Montag bis Samstag 14 bis 20 Uhr, abgerufen am 21.10.2026. https://www.nummergegenkummer.de

Häufige Fragen

Ist es Pubertät oder schon eine Depression?

Hält eine gedrückte oder gereizte Stimmung fast jeden Tag über mindestens zwei Wochen an und zieht sich euer Kind auch von Freunden und Hobbys zurück, holt eine fachliche Einschätzung. Ein einzelnes Merkmal sagt wenig, mehrere zusammen schon.

Bringt die Frage nach Suizidgedanken mein Kind erst auf die Idee?

Nein. Eine klare, ruhige Frage gibt eurem Kind die Erlaubnis, darüber zu sprechen. Bei einem Ja mit Plan oder Vorbereitung: 112 oder Notaufnahme der Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Darf mein Kind ab 15 ohne uns zur Therapie?

Ab 15 können Jugendliche Leistungen bei der Krankenkasse selbst beantragen (§ 36 SGB I). Ob eine Behandlung ohne Zustimmung der Eltern beginnt, hängt zusätzlich davon ab, ob die Fachperson den Jugendlichen für einwilligungsfähig hält.

Erzählt die Therapeutin uns, was unser Kind sagt?

Nicht im Detail. Bei einsichtsfähigen Jugendlichen gilt die Schweigepflicht auch gegenüber den Eltern. Elterngespräche über den Verlauf gibt es trotzdem. Bei akuter Gefahr für Leben oder Gesundheit dürfen Fachleute die Schweigepflicht brechen und informieren dann in der Regel die Eltern.

Welche Behandlung empfiehlt die Leitlinie bei Jugendlichen?

Die S3-Leitlinie 028-043 gibt Psychotherapie den Vorrang, erste Wahl ist kognitive Verhaltenstherapie, Alternative interpersonelle Therapie. Bei mittelgradiger oder schwerer Depression können Medikamente dazukommen, die Entscheidung liegt bei der Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Diese Information dient der Orientierung. Sie ersetzt keine individuelle fachliche Einschätzung.

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